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  • 27. April 2012

    Hausratversicherung bietet Sachschutz

    Der Abschluss einer Hausratversicherung sollte obligat sein. So werden Möbel und Einrichtungsgegenstände im Schadensfall reguliert. Doch auch unliebsame Folgen schwerer Wetterschäden sowie Verluste durch Diebstahl deckt eine solche Police ab.

    Versicherung

    Die Hausratversicherung reguliert eine Vielzahl an Schäden (Foto: Foto: 4x6 / istockphoto.com)

    Bei einer Hausratversicherung, wie etwa der Allianz Hausratversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Dies bedeutet, dass sowohl das Inventar im Haus oder in der Wohnung sowie ein Vielzahl anderweitiger Sachwerte im Schadensfall von der Versicherung ersetzt werden.

    Der Vorteil einer solchen Versicherung beweist sich in Notfällen, die schnell einmal auftreten können. Schließlich haben das Inventar, die Möbel und der Hausrat einen ziemlichen Wert. Werden die Gegenstände beschädigt oder gestohlen, so können nur Versicherte auf Ersatz hoffen. Alle anderen müssen den Schaden selbst ersetzen und dies kann teuer werden. Wer gar nach einem Brand die komplette Einrichtung ersetzen muss, gerät schnell an die finanziell machbaren Grenzen. Die Hausratversicherung tritt in einer Vielzahl an Fällen ein.

    Hierzu zählen u.a.:

    • Verlust und/oder Schaden an Einrichtungsgegenständen
    • Verlust oder Schaden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs
    • Verlust oder Schaden an Verbrauchsgegenständen
    • Versicherungsschutz gegen Feuer
    • Versicherungsschutz gegen Sturmschäden
    • Versicherungsschutz gegen Schäden durch Hagel
    • Versicherungsschutz bei Einbruch
    • Versicherungsschutz bei Vandalismus

    Hausratversicherung –Schaden schnell reguliert

    Kommt es zu Schäden, die in diese Bereiche fallen, so kann zunächst mit einer kompletten Regulierung der an sich entstandenen Sachschäden gerechnet werden. Doch auch Schadensfälle, die darüber hinaus entstanden sind, werden von den Versicherungen reguliert. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für notwendige Entsorgungen oder Aufräumarbeiten. Falls Bewohner aufgrund des Schadens eine Zeit lang im Hotel oder einer Pension wohnen müssen, werden auch solche Kosten vom Versicherungsunternehmen übernommen.

    Hausratversicherung – Zusatzleistungen kosten mehr

    Außerdem bieten Versicherer Zusatzangebote an, die dann beispielsweise auch den Diebstahl von Fahrrädern mit einschließen. Ebenso lassen sich sogenannte Elementarschäden und Schäden durch Überschwemmung mit in die Versicherungspolice aufnehmen. Solche Zusatzleistungen kosten zumeist Extrabeiträge, allerdings haben immer die jeweiligen Konditionen Rechtskraft, die in der Police ausdrücklich festgestellt sind. Erstattet werden stets die üblichen Kosten der Wiederbeschaffung jener Gegenstände, die zu Schaden gekommen sind. Damit können die Versicherten mit einem Betrag rechnen, der notwendig wird, um die zu Schaden gekommenen Gegenstände im Sinne eines neuwertigen Zustandes zu ersetzen.

    Hausratversicherung – verbunden oder gebündelt

    Je nachdem, ob Versicherungsnehmer privat oder gewerblich Schutz suchen, werden verbundene oder gebündelte Versicherungen angeboten. Für den privaten Nutzer ist die verbundene Hausratversicherung die Police der Wahl. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass die einzelnen Versicherungselemente stets in Kombination abgeschlossen werden und daher der Vertrag auch nur im Ganzen gekündigt werden kann. Bei der gebündelten Versicherung hingegen handelt es sich jeweils Verträge, die zwar in einer Police gebündelt werden. Da es sich jedoch um rechtlich selbstständige Verträge handelt, sind die jeweiligen Einzelverträge auch separat kündbar.

     

    Verweise:

    Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?
    Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
    Versicherung – Silvesterschäden am Haus
    Versicherung – Schutz bei Brand und Diebstahl
    Bauprojekt – was leisten Versicherungen?
    Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
    Bauherren müssen gut versichert sein
    Die Bauleistungversicherung
    Bauherrenhaftpflicht
    Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
    Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung


    Verfasst von Ursula Pidun

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