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  • 23. September 2011

    Bauvertrag aus dem Internet

    Das Internet erleichtert auch Bauherren das Leben. So lassen sich viele nützliche Ratgeber, Formulare und Verträge herunterladen. Darunter befinden sich auch jede Menge Vorlagen für Bauverträge. Ungeprüft schaden sie allerdings mehr, als dass sie Bauherren tatsächlich nützen.

    Der Bauverrtag aus dem Internet

    Komfortabel aber nicht ratsam: Der Bauvertrag aus dem Internet (Foto: Dee Foto / Clipdealer.com)

    Bauvertrag – Im Internet gibt es praktisch alles

    Das Internet bietet so gut wie alles und dies aus nur jeglichen denkbaren Bereichen. So finden auch Bauherren jede Menge nützliche Informationen, virtuelle Broschüren, Ratgeber und Formulare. Auch fix und fertig gestaltete Bauverträge bietet das Netz und lockt einer komfortablen Downloadfunktion zum Zugreifen. Da passiert es schnell, dass so mancher Bauherr diese bequeme Form des Herunterladens nutzen und sich den Bauvertrag aus dem Internet besorgen. Doch Vorschläge, die in solchen fiktiven Verträgen stehen, sollten künftige Häuslebauer nicht ungeprüft übernehmen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in diesen Tagen hin.

    Bauvertrag – Individualität hat Priorität

    Bauverträge müssen ganz individuell erstellt werden und auf sämtliche Aspekte der künftigen Immobilien eingehen. Sinnvoll sei es daher, einen Bausachverständigen heran zu ziehen, der bei den Verhandlungen mit der Baufirma zugegen ist, rät der Verband. Die Experten sind spezialisiert auf Bauverträge und kennen die vielen Fallstricke, in die Bauherren schnell geraten können.

    Bauvertrag – Netzvertrag nicht ratsam

    Daher sei es auch nicht ratsam, einen Vertrag aus dem Netz einfach zu übernehmen. Denn damit könnten Bauherren keinesfalls ihre ganz eignen Rechte und Interesse wahren. Auch seien sie mit solchen Universalverträgen nicht vor späteren, sehr unangenehmen Überraschungen geschützt. Denn Bauherren tragen im Falle eines Rechtsstreits das volle Risiko für den aus dem Netz heruntergeladenen Vertrag mit den darin übernommenen Vertragspassagen. Kommt es zu einem Verfahren vor Gericht, so können sich betroffene Bauherren nicht auf Unkenntnis berufen, warnt der VPB. So seien dann alle Klauseln, die den Bauherren als Auftraggeber unangemessen benachteiligen zugunsten des Bauunternehmers wirksam.

     

    Verweise:

    Der schlüsselfertige Bauvertrag
    Bauprojekt – Kurzcheck vor dem Baubeginn
    Unter Druck bei der Bauabnahme?

    Fertigbau – Bauherr hat Verpflichtungen
    Bauvertrag – Wann sind erste Zahlungen fällig?
    Bauvertrag – Wärmeschutz deklarieren
    Bauabnahme – Interview mit Dipl.-Ing. Ulrich Schiffler
    Bauvertrag – DIN-Norm nicht rechtsverbindlich
    Die Klausel “hochwertig” im Bauvertrag


    Verfasst von Ursula Pidun

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