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Schadenersatz für verspätete Möbellieferung?

Wer neue Möbel kauft, der kann es oftmals kaum erwarten, bis die schicken Einrichtungsgegenstände endlich geliefert werden. Kunden haben allerdings oftmals das Nachsehen, wenn sie zeitlich hingehalten werden. Auf Schadenersatz können sie dann kaum hoffen.

Schadenesatzansprüche

Möbellieferungen habe durchaus schon einmal Verspätung (Foto: CarmenSteiner / Clipdealer.com)

Endlich ist es soweit: Die neuen Möbel wurden ausgesucht und bestellt. Nun sollen sie endlich geliefert werden und die Räume im Haus attraktiver gestalten. Kein Wunder, wenn die Besteller der Ware voller Unruhe darauf warten, dass der Lieferservice endlich an der Haustür klingelt.

Geduld bei der Lieferung muss sein

Doch auch die ungeduldigsten Käufer müssen sich hinsichtlich der Möbellieferung auf bestimmte Zeitspannen des Wartens einrichten. So variieren die Lieferzeiten durchaus schon einmal um viele Stunden, erläutert Carolin Semmler, Rechtsanwältin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Auf Schadenersatz lässt sich dann nicht hoffen. Eine solche Zeitspanne sei auch dann hinzunehmen, wenn sich die Kunden für die Lieferung extra Urlaub nehmen mussten. Allerdings dürfen Möbelhändler und Lieferdienste diese Zeitspannen nicht unnötig ausreizen.

Terminfixierung schafft Aussicht auf Schadenersatz

„Unternehmer zu zwingen, sich im Kaufvertrag zu verpflichten, genau um 15.00 Uhr da zu sein, ist schwierig“, erklärt die Anwältin. So kann der Lieferant durchaus eine Zeitspanne von einigen Stunden angeben, zu der er sich zur Lieferung verpflichtet. Wer es ganz genau wissen will, der sollte sich um einen konkreten Termin bemühen. Dieser muss ausgehandelt und möglichst schriftlich fixiert werden. Eine solche Terminfixierung kräftig die Ansprüche der Kunden und wirkt sich positiv auf mögliche Forderungen der benachteiligten Kunden aus.

Bei Verspätung ist Rücktritt möglich

Trifft die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, so kann der Kunde möglicherweise komplett vom Vertrag zurücktreten. „Grundsätzlich ist hierfür erforderlich, dass der Kunde eine Nachfrist setzt“, erklärt Semmler. Wurde der Liefertermin jedoch ganz konkret festgelegt, so ist eine solche Nachfrist nicht erforderlich.

Zweite Chance für Lieferanten

Ein Rücktritt ist auch für Kunden möglich, die vor dem Kauf konkret bekundetet haben, dass sie die Möbel nur kaufen werden, wenn sie zu einem bestimmten Termin pünktlich geliefert werden. Anders verhält es sich wenn die Vertragsparteien einen relativ vagen Zeitpunkt wie etwa „Anfang August“ vereinbart hätten. Dann müssen Möbelkäufer dem Lieferanten in jedem Fall eine zweite Zustellchance einräumen.

Schadenersatz nur schwer durchsetzbar

Auch Schadenersatz lässt sich bei verspäteten Möbellieferungen nur in seltenen Fällen durchsetzen. Kommt eine Küche beispielsweise einen ganzen Monat später als geplant, so lassen sich generell nur materielle Werte ersetzen. Kosten, die dafür anfallen, dass sich die Käufer beispielsweise einen Urlaubstag nehmen mussten, lassen sich nicht erstreiten. Gleiches gilt für Nachteile, die durch eine nicht vorhandene Küche im Haus entstehen. „Ersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder für entgangene Nutzungsmöglichkeit wurde bisher nur von einzelnen Gerichten anerkannt“, zieht Anwältin Semmler Bilanz.

 
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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