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Stromanbieter kappt bei Verzug die Leitung

Weit über 800.000 Haushalte sind in der BRD bereits von einer Stromsperre betroffen – Tendenz steigend. Wie schnell die Lichter ausgehen können, beweisen die Stromkonzerne. Ab 100 Euro Verzug wird oftmals schon gekappt.

Stromkappung

Bei Verzug droht die Stromsperre (Foto: kadmy / istockphoto.com)

Wird die Stromrechnung nicht bezahlt, kann es daheim ziemlich schnell ungemütlich werden. Die Gefahr, von der Nabelschnur der Stromversorgung getrennt zu werden und damit von einem halbwegs funktionsfähigen Dasein, besteht bereits ab der ersten Mahnung.

Flattert sie ins Haus, sollten sich Kunden unverzüglich mit ihrem Versorger in Verbindung setzen. So kann das Schlimmste möglicherweise noch verhindert werden. Schwierig hingehen wird es, wenn Fristen verstreichen und sich Kunden beim Stromversorger nicht melden. Die bittere Erfahrung, das Dasein zumindest eine Zeit lang ohne Strom verbringen zu müssen, bleibt ihnen kaum erspart.

Stromanbieter gehen rigide vor

Internen Regelungen vieler Stromversorger zufolge, müssen Verbraucher schon mit einer Kappung der Leitung rechnen, wenn sie mit 100 Euro in Verzug geraten. Ab dieser Summe wird die Schmerzgrenze vieler Stromversorger überschritten. Gnade ist dann kaum zu erwarten. Lichter, Kühltruhen, Fernseher und alle weiteren Strom betriebenen Gegenstände geben fortan keinen Mucks mehr von sich.

Stromanbieter müssen Sperre ankündigen

Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock weist in diesen Tagen ausdrücklich auf diese rote Linie der Stromversorger hin. Allerdings kommen Stromversorger hinsichtlich möglicher Kappungen der Leitungen ihrer Kunden nicht ganz ohne Fristeinhaltungen aus. „Der Versorger muss die Stromsperre vier Wochen vorher schriftlich ankündigen“, erläutert Experte Frank. Hinzu kommt eine weitere Ankündigung die unmittelbar drei Tage vor Kappung vom Stromversorger schriftlich ausgesprochen werden muss.

Verhandeln mit dem Stromanbieter

Verbraucher sollten sich allerdings gleich bei der ersten Mahnung mit dem Stromversorger in Verbindung setzen, rät der Experte. „Denn oft wird in dieser Mahnung auch schon die Stromsperre angedroht.“ Experten raten zur sofortigen Kontaktaufnahme, da sich Stromversorger oftmals auf Ratenzahlungen einlassen. Dies ist dann der Fall, wenn glaubhaft dargelegt wird, den Rückstand in Kürze begleichen zu können. Damit lässt sich dann die drohende Sperrung abwenden. Damit sparen säumige Zahler zusätzlich erhebliche Kosten, die eine Sperrung zwangsläufig mit sich bringt.

Stromanbieter nimmt hohe Sperrgebühren

„Für die Sperre und die anschließende Entsperrung verlangen die Unternehmen mitunter hohe Gebühren“, führt Verbraucherschützer Frank aus. Er hält auch gleich eine Beispielrechnung parat. Sei ein Kunde mit 100 Euro bei seinem Versorger im Rückstand, so käme für die Sperrung und eine spätere Entsperrung ein Betrag von 150 Euro hinzu, rechnet der Experte vor und fügt hinzu: „Das ist am Ende doch etwas unverhältnismäßig“.

 

Verweise:

120.000 Haushalten wurden in der BRD bereits der Strom abgestellt:

Verweise:

Stromanbieter – Vielfalt der Vergleichsangebote
Stromkosten im neuen Jahr kräftig senken
Stromanbieter – Verbraucher besser geschützt
Energie -Änderungen ab Neujahr 2012
Stromanbieter an der Haustür
Stromanbieter – Vergleichsportale richtig nutzen
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Energie – Einsparpotenzial mittels App berechnen
Strom – Vorgehen „einmalige Schweinerei“
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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