MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Gaskosten – Rückzahlungen in Milliardenhöhe?

RWE-Kunden haben Grund zum Jubeln. Ein zäher Kampf um den Status der Sonderkunden findet eventuell ein erfolgreiches Ende. Demnach können Betroffene möglicherweise auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen.

Gaspreise

Erhalten Verbraucher Rückzahlungen in Milliardenhöhe? (Foto: brozova / Clipdealer.com)

Die gute Nachricht kommt vom Europäischen Gerichtshof. Demnach kann es zu horrenden Rückzahlungen kommen, wenn der Gerichtshof einem aktuellen Vorschlag seiner Generalanwältin folgt. Als Folge könnten auch Gaskunden anderer Versorger in den Genuss von Rückzahlungen kommen. Immerhin schafft ein solches Urteil dann einen Präzedenzfall.

Rückzahlung von Gaskosten

Der Grund liegt in der Sonderbehandlung für Sonderkunden der Gasunternehmen. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt Energieversorgern dahingehend wohl in die Quere. Demnach sollen Preisänderungsklauseln in Gasverträgen für Sonderkunden verworfen werden.

Sofern das Gericht in Luxemburg der Empfehlung im Schlussantrag folgt, können alle weiteren Betroffenen auch anderer Versorger ebenfalls auf Entlastung hoffen. Jedenfalls dann, wenn vergleichbare Klauseln im Vertrag stehen und sie eine Rückzahlung einfordern.

Verbraucherzentrale klagte zu Gaskosten

So ganz glauben können Gaskunden noch nicht, dass für sie derart verbraucherfreundlich geurteilt wird. Doch tatsächlich stehen die Chancen gut. Das Urteil wäre eine kleine Sensation und betrifft eine Vielzahl an Kunden, erläutert Experte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherzentrale hatte den Stein ins Rollen gebracht und ein Exempel mittels 25 RWE-Kunden statuiert. Diese klagten auf Rückzahlung von insgesamt 16.000 Euro.

Gaskosten und Sonderkunden

Der Versorger-Riese RWE sieht dem Urteil hingegen gelassen entgegen und glaubt laut Aussagen einer Sprecherin des Hauses, dass die Preisanpassungsklauseln in den Verträgen rechtens sind. Das Unternehmen zweifle nicht daran, dass sich der EuGH der Rechtsauffassung des Unternehmens anschließen wird, heißt es. Als Sonderkunden gelten laut Verbraucherschützern praktisch alle Kunden, die Gas als Heizmittel nutzen oder zur Warmwasseraufbereitung einsetzen. Als Sonderkunde werden Verbraucher explizit eingestuft. Die Grenze vom Kunden zum Sonderkunden zieht der Versorger in Hinblick auf den Verbrauch des gesamten Jahres.

Verstoßen Gaskosten gegen EU-Recht?

Laut Generalanwältin sollen nunmehr aufgrund des Verstoßes gegen EU-Recht Rückzahlungen rückwirkend bis 2003 eingefordert werden. Sowohl Bundesregierung als auch RWE sprechen sich dagegen aus. Sie fordern ein zeitlich begrenztes Urteil, damit es durch horrende Rückzahlungen nicht zu „schwerwiegenden Störungen der Energieversorgungsbranche“ komme. Dagegen hält die Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Sie bezeichnet solche Forderungen als „Schreckgespenst“. Das endgültige Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

 

Verweise:
Festpreise beim Energievesorger sichern
Heizung – sparen trotz klirrender Kälte
Cleveres heizen spart Bares
Energie – Änderungen ab 2012
Heizen und Lüften im Winter
Heizkosten seit Jahren im Aufwärtstrend
Heizkosten senken leichtgemacht
Gaspreise -Günstige Anbieter Mangelware?

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Finanzierung
Tags: , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren