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Schornsteinfeger Monopol fällt im neuen Jahr

Das Jahr 2012 neigt sich dem Ende zu. Neben vielen Veränderungen fällt nunmehr auch das legendäre Schornsteinfeger Monopol. Die neugewonnene Wahlfreiheit bringt für Hausbesitzer allerdings auch neue Pflichten mit sich.

Schornsteinfeger-Monopol

Ab Neujahr fällt das Schornsteinfeger-Monopol (Foto: ginasanders / Clipealer.de)

Ab kommenden Januar ist es soweit: Das traditionelle Schornsteinfeger-Monopol fällt zu Gunsten einer freien Dienstleisterwahl. Damit sind Hausbesitzer nicht mehr automatisch vom Bezirksschornsteinfeger abhängig abhängig. Sie können künftig selbst wählen, wer auf das Dach steigen darf.

Mehr Markt für Hausbesitzer

Was auf den ersten Blick wie ein wirtschaftlicher Befreiungsschlag anmutet, entpuppt sich schnell als neue Regelung, die Hausbesitzern durchaus auch mehr Arbeit verschafft. Haben Schornsteinfeger bisher viele Tätigkeiten ganz automatisch ausgeführt, so müssen Hausbesitzer nunmehr selbst auf wichtige Fristen sowie die Einhaltung von Vorschriften achten.

Ab 2013 dürfen laut neuer Verordnung zugelassene freie Feger und auch Handwerksbetriebe die Arbeiten des Bezirksschornsteinfegers übernehmen. Doch Arbeiten wie etwa die termingerechte Ankündigung der vorgeschriebenen Kehrungen, Überprüfungen der Schächte, sowie Messungen der Emissionswerte finden nunmehr nicht mehr automatisch statt.

Zur Beauftragung dieser Tätigkeiten ist nunmehr der Hausbesitzer zuständig und er ist es auch, der Fristen penibel beachten und einhalten muss. Geschieht dies nicht, drohen beachtliche Strafen.

Schornsteinfeger schickt Feuerstättenbescheid

Zum Jahresende erhalten Hausbesitzer für die eigenen Planungen allerdings ganz automatisch den sogenannten Feuerstättenbescheid. Hier wird Einblick in alle wichtige Daten und Fakten gewährt. Hierzu zählen u.a. auch:

  • Liste sämtlicher Feuerstätten im Haus
  • Protokoll über alle auszuführenden Arbeiten
  • Angaben zu den vorgeschriebenen Zeiträumen der Tätigkeiten

Den Feuerstättenbescheid gibt es nicht gratis. Es fallen hierfür Gebühren an, die sich nach der Anzahl der vorhandenen Feuerstätten richten. 12,10 Euro müssen bezahlt werden, wenn nicht mehr als drei Feuerstätten im Haus vorhanden sind. Als Feuerstätten gelten u.a. alle Heizkessel, Öfen und Kamine.

Schornsteinfeger des Bezirks bleibt unverzichtbar

Überflüssig wird der Bezirksschornsteinfeger mit Wegfall des Monopols keinesfalls. Im Gegenteil obliegen dem Experten weiterhin wichtige und kontrollierende Aufgaben. So führt der Bezirksschornsteinfeger künftig auch weiterhin das Kehrbuch. Innerhalb von sieben Jahren überprüft der Bezirksschornsteinfeger zudem, ob sich im Haus keine weiteren, bisher unangemeldeten Feuerstätten befinden. Dafür werden 40 Euro Grundgebühr plus Entlohnung der Arbeitszeit des Bezirksschornsteinfegers fällig. Zudem nimmt der Fachmann auch künftig neue Heizanlagen, Feuerstellen und Schornsteine fachgerecht ab.

Freie Schornsteinfeger übernehmen Routine

Alle darüber hinausgehenden Arbeiten dürfen künftig frei bestellte Fachleute ausführen. Hierzu zählen u.a. Arbeiten wie etwa das Kehren des Kamins, die Emissionsmessung der Heizung sowie Prüfungen der Abgaswege. Entscheidend ist es dabei, dass die beauftragten Fachleute beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Handwerkskammer eingetragen sind. Geeignete Fachleute lassen sich unter dieser Webadresse finden.

Mit dem Fall des Monopols ab 2013 soll es mittel- und langfristig zu einer Senkung der Kosten für Hausbesitzer kommen. Hauseigentümer sind gehalten, dem beauftragten Schornsteinfeger zu melden, dass die Arbeiten frist- und ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Damit erfolgt der nötige Eintrag im Kehrbuch.

Schornsteinfeger – Versäumnisse kommen teuer zu stehen

Problematisch wird es für Hausbesitzer, wenn sie Fristen nicht einhalten. Sollten die notwendigen Formulare nicht bis zu zwei Wochen nach Fristende eintreffen, ist der Bezirksschornsteinfeger gehalten, Meldung bei der zuständigen Behörde zu machen. Geschieht dies nicht, wird es teuer. So liegen die Bußgelder je nach Bundesland zwischen 40 und 100 Euro. Bleiben Hausbesitzer weiter säumig, schickt das Amt den Bezirksschornsteinfeger. Dieser erledigt sodann die Arbeiten auf Kosten des Hauseigentümers und dies im Bedarfsfall unter Einsatz der Polizei. Im schlimmsten Fall verschaffen sich die Experten Zutritt mittels Schlüsseldienst. Dass es hierbei zu Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro kommt, sollte Hausbesitzern Mahnung genug sein, um die Fristen künftig penibel einzuhalten.

 

Verweise:
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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