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Eigentümergemeinschaft sollte keine Risiken eingehen

Besitzer einer Eigentumswohnung sind gleichzeitig auch Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Hinsichtlich der so wichtigen Finanzverwaltungen sollten sie so wenige Risiken eingehen, wie möglich. Die vom Verwalter dieser Gemeinschaft behüteten Gelder landen oftmals auf Treuhandkonten. Was nach einem sicheren Prozedere klingt, halten Experten für keine gute Lösung.

Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft nimmt eine maßgebliche Position ein (Foto: Nyul / Clipdealer.de)

Im Gegenteil kann das Bunkern der Geldreserven geradezu gefährlich sein. Eingenommen werden mitunter beträchtliche Summen. Sie dienen unter anderem für fällige Hausgelder, beschlossene Rücklagen sowie Sonderbeiträge. Die immensen Gelder, die Monat für Monat in der Schatulle der Eigentümergemeinschaft (WEG) landen, sollten sicher geschützt werden.

Eigentümergemeinschaft baut auf den Verwalter

Herr über diese Reserven ist in der Regel ein Verwalter, der die Summe auf Treuhandkonten legt und sich und die Eigentümer damit in Sicherheit wiegt. Doch Experten warnen, dass diese Konten nicht unbedingt immer auch tatsächlich sicher sind. „Um die Problematik zu verstehen, führt man sich am besten erst einmal vor Augen, wie das mit der Kostenabrechnung bei Eigentümergemeinschaften funktioniert“. Darauf wies kürzlich Bertram Joachim Schmitt vom Verband Wohneigentum in Bonn eindringlich hin und erklärt auch gleich genauer, worum es hierbei geht.

Liquidität der WEG muss gesichert sein

Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der Immobilie benötigt eine Eigentümergemeinschaft eine ausreichende Liquidität. Diese finanziellen Reserven werden zumeist auf zwei unterschiedlichen Konten angelegt. Auf einem Konto werden Gelder für laufende Kosten deponiert. Das andere Konto dient als Halter von Reserven für Instandsetzungen. Da eine Eigentümergemeinschaft lediglich der beschränkten Haftung unterliegt, bestimmen die Mitglieder der Eigentümer einen Verwalter zur Betreuung der Immobilie. Dieser agiert ähnlich wie ein Geschäftsführer in einer GmbH. Dies bedeutet, dass der Verwalter auch die Finanzen regelt.

Eigentümergemeinschaft sollte Beirat berufen

Die Auswahl des fachlich geeigneten und vor allem vertrauenswürdigen Verwalters hat daher höchste Priorität. Daher sei stets Vorsicht geboten, warnen Fachleute. „Auch wenn man der Überzeugung ist, dass die Verwaltung kompetent ist, sollte man einen Verwaltungsbeirat einrichten“, empfiehlt Experte Bertram Joachim Schmitt vom Verband Wohneigentum in Bonn. Der Verwaltungsbeitrag überwacht sozusagen alle Handlungen des Verwalters und klopft in regelmäßigen Abständen alle Konten ab. Nur so lässt sich beizeiten erkennen, ob die Konten auch wirtschaftlich genutzt und korrekt geführt werden. Darüber hinaus sollten beim Einsatz eines Treuhandkontos zur Aufbewahrung der Rücklagen weitere Punkte Beachtung finden.

Hierzu zählt u.a.:

  • Ein Treuhand-Konto muss bei einem Verwalter-Wechsel umgeschrieben werden.
  • Treuhandkonten sind nur schlecht kontrollierbar
  • Die WEG kann das Konto nicht unabhängig vom Verwalter einsehen
  • Es besteht kein jederzeitiger Zugriff durch die Eigentümergemeinschaft

Wohnungseigentumgesetz wurde novelliert

Oftmals weiß die Wohnunseigentümergemeinschaft nicht, dass es seit einer Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes, das bereits im Sommer 2007 verabschiedet wurde, die Eigentümergemeinschaft für teilrechtsfähig erklärt wurde. Seitdem kann sich die Eigentümergemeinschaft für Alternativen zum Treuhandkonto wie etwa ein offenes WEG- oder Fremdgeldkonto entscheiden. Ein solches Konto bietet nunmehr erweiterte Eigenschaften, die einer Eigentümergemeinschaft mehr Sicherheit bieten.

Hohe Verluste bei Insolvenz des Verwalters

Bei einem herkömmlichen Treuhandkonto war stets der Verwalter Kontoinhaber. „Das führt dazu, dass das Vermögen der WEG formal als seines betrachtet wird“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Damit könnte sogar das gesamte Vermögen der Eigentümergemeinschaft in den Nachlass des Verwalters und – im Falle des Falles einer Insolvenz des Verwalters – sogar auch in eine daraus resultierende Insolvenzmasse fließen. Selbst dann, wenn die Wohnunseigentümergemeinschaft ihre Besitzrechte geltend macht, nutzt ihr dies nichts. „Besonders groß ist die Gefahr, dass so etwas passiert, wenn der Verwalter das WEG-Geld nicht sauber getrennt von seinem eigenen Vermögen angelegt hat. Darauf sollte man also unbedingt bestehen“, warnt Happ.

Eigentümergemeinschaft kann sehr schnell wechseln

WEGs unterschätzen vermutlich die Risiken eines Treuhandkontos. Nur so lässt sich erklären, dass so viele Eigentümergemeinschaften noch immer am Treuhandkonto festhalten, obwohl das WEG- oder Fremdgeldkonto deutliche bessere Alternativen mit Sicherheiten bietet. Eine Wohnunseigentümergemeinschaft sollte zum eigenen Schutz neue, legitimierte Wege gehen. Sie sollte sich auch nicht davon abschrecken lassen, dass es noch Finanzinstitute gibt, die WEG-Konten nicht bieten und dies mit unhaltbaren Gründen erklären. Schließlich lässt sich auch ein Bankinstitut ändern, wenn das Angebot unter dem Strich nicht mehr stimmt.

Experten beraten zum Eigentumsrecht:

 
Verweise:
Eigentumsmwohnung – Beim Kauf lauern Fallen
Hausverwalter sollten versichert sein
Energiesparen mit moderner Fassadendämmung
Wenn die Eigentümerversammlung tagt
Eigentumswohung – Beschluss hat Rechtskraft
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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