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Eigentumswohnung – beim Kauf lauern Fallen

Der Kauf einer Eigentumswohnung rangiert bei Verbrauchern ganz oben auf der Wunschliste. Keiner Wunder, schließlich möchten Bewohner am liebsten der eigene Herr in den vier Wänden sein. Doch beim Kauf lauern durchaus Gefahren.

Eigentumswohungen

Vor der Unterschrift sollte der Kaufvertrag gründlich geprüft werden (arekmalang / Clipdealer.com)

Wer mit dem Gedanken an den Kauf einer Eigentumswohnung spielt, der sollte sich mit wichtigen Punkten wie etwa einem Zahlungsplan, der Instandhaltungsrücklage sowie Baubeschreibungen auseinandersetzen.

Damit der Kauf auch tatsächlich zu einem lohnenden Unterfangen wird und möglichst auch zur rentablen Altersversorgung taugt, sollten bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Alter der Eigentumswohnung im Visier

Experten wie etwa Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen in Freiburg rät gleich zu Beginn zu einer Entscheidungsfindung hinsichtlich des Alters der Immobilie. Denn „bei Immobilien gibt es einen grundlegenden Unterschied: Kaufe ich eine neue oder eine alte Wohnung“, erläutert der Fachmann. Wohnungen aus dem Bestand haben den Vorteil, dass sie komplett vorab besichtigt werden können. Käufer sehen also, was sie kaufen.

Eigentumswohnung als Skizze

Wer lieber eine neue Wohnung kauft, der muss sich zunächst mit seiner Phantasie und einem Stückchen Papier begnügen, auf dem die Skizze des Traums niedergelegt ist. „Bei einer Bestandswohnung ist die Besichtigung sehr wichtig, denn üblicherweise wird gekauft wie gesehen“ erklärt Burk. Ebenso gehören die Folgekosten auf den Prüfstand. So sollten geplante Investitionen am Gebäude Berücksichtigung finden. Auskunft über solche geplanten Maßnahmen gibt das Protokoll der Eigentümerversammlung. Hier sollten sich Interessenten unbedingt Einblicke verschaffen.

Eigentumswohnung aus Bestand

Ist das Objekt der Begierde ein Neubau, so zählt die Baubeschreibung zum besonders wichtigen Bestandteil. Hier wird auch schriftlich fixiert, zu welchen Leistungen der Bauträger verpflichtet ist. „Was dort nicht festgehalten ist, schuldet der Bauträger üblicherweise auch nicht. Ob energetisches Konzept, Schallschutz, Sanitärausstattung oder anderes“, erklärt Experte Burk. Wichtig ist es, dass bei einem Neubau, der nur auf dem Papier besteht, eine seriöse Zusammenarbeit mit einem renommierten Bauträger stattfindet. Experten raten dazu, sich zurückliegende Objekte des Bauträgers anzuschauen und ggf. mit den Eigentümern zu sprechen.

Finanzen für Eigentumswohnung gut durchrechnen

Eigentum

Schicke Eigentumswohnungen haben ihren Preis (Foto: Thomas Meinert / pixelio.de)

Auch die Finanzen müssen auf den Prüfstand. So erläutert Thomas Hentschel, Finanzreferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, dass die Kosten einer Eigentumswohnung gerne unterschätzt werden. „Es ist leider nicht immer so, dass die Immobilie später genauso teuer ist wie früher die monatliche Miete. Das können auch 200 bis 300 Euro mehr sein“.

Zusätzlich kann es passieren, dass die Kosten später noch steigen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Eigentümergemeinschaft beschließt, Instandhaltungsrücklagen zu erhöhen. „Wenn die Eigentümer monatlich einen Euro pro Quadratmeter in die Rücklage einzahlen und erhöhen den Betrag auf zwei Euro pro Quadratmeter, dann macht das bei 100 Quadratmetern einen Unterschied von 100 Euro“, rechnet der Verbraucherschützer vor.

Eigenkapital für Eigentumswohnung

Keinesfalls sollte vor dem Kauf eine eingehende Bilanz zur Eigentumswohnung fehlen. Dabei werden sämtliche monatlichen Kosten des Bedarfs präzise aufgelistet. Künftige Eigentumsbesitzer sollten sich die Frage stellen, wie viel sie für Auto, Versicherung, Essen, Körperpflege, Altersvorsorge und Urlaub ausgeben. Außerdem rät der Verbraucherschutz-Experte dazu, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises und zusätzlich die Nebenkosten für die künftige Immobilie als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. So gerüstet kommt es tatsächlich zur Erfüllung des Traums und nicht etwa zu eine nicht enden wollenden Albtraum in Sachen Eigentum.

 

Verweise:

Wenn die Eigentümerversammlung tagt
Eigentumswohung – Beschluss hat Rechtskraft
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Immobilien – Pflichten bei Dauerschneefall
Wohnen – Schneeräumen auf der Dachterrasse?
Einsturzgefahr – wenn das Dach nicht mehr trägt
Winterdienst ist Pflicht für Hausbesitzer
Grundstück – Verkehrssicherungspflicht im Herbst
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Weihnachten – Unfall bei Deko im Freien
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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