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Kosten und Fördermöglichkeiten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch

Während Arbeitgeber für einen normalen Büroschreibtisch zwischen 600 und 700 Euro ausgeben, kostet der höhenverstellbare Schreibtisch um 1000 Euro oder sogar mehr. Doch die Ausgabe lohnt sich.

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch schafft Abhilfe bei Verspannungen.

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch schafft Abhilfe bei Verspannungen. (clipdealer.de / IgorVetushko)

Höhere Kosten für einen verstellbaren Schreibtisch

Die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch liegen um 300 bis 400 Euro höher als für einen regulären Schreibtisch. Arbeitgeber scheuen daher häufig vor der Ausgabe zurück, auch wenn längst klar ist, dass sie sich lohnt und langfristig gesehen positive Auswirkungen der Nutzung eines Steh-Sitz-Schreibtisches zu erwarten sind. Auch die Berufsgenossenschaften rufen dazu auf, die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze konsequenter zu berücksichtigen.

Vorteile durch höhenverstellbare Schreibtische

Der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen regt die Durchblutung an und hat positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System. Generell sitzen die Menschen im Büro zu wenig und entsprechend einiger Hochrechnungen kommt der typische Büroarbeiter im Laufe seines Berufslebens auf ungefähr 80.000 Stunden, in denen er sitzt. Das ist eine Menge und berücksichtigt keineswegs, dass der Mensch eigentlich für die Bewegung gemacht wurde. Mit dem langen Sitzen sind aber nicht nur körperliche Probleme verbunden, die nur allzu häufig durch Rückenbeschwerden deutlich werden. Auch die Motivation leidet, der Arbeitseifer wird geringer und damit sinkt die Produktivität. Wer aber weniger produktiv ist, schadet dem Unternehmen. Dies erklärt, warum es für Firmen ratsam ist, mehr Geld in die passende Büroausstattung zu investieren. Ein Mitarbeiter, der effektiver arbeitet und produktiver ist, erzielt bessere Arbeitsergebnisse. Die Ausgabe für den höhenverstellbaren Schreibtisch rentiert sich damit schnell wieder.

Eine Frage der Kostenübernahme

Die Kosten für einen Steh-Sitz-Schreibtisch liegen höher als für den normalen Schreibtisch. Doch selbst bei Letzterem scheuen sich viele Arbeitgeber davor, den Tisch für das Home Office zu bewilligen. Wenn sie diese Art der Arbeit angeordnet haben, besteht zwar keine Möglichkeit der Kostenverweigerung. Wenn der Arbeitnehmer aber freiwillig von zu Hause aus arbeitet, hat dieser keinen Anspruch auf die vollumfängliche Ausstattung seines privaten Büros. Eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist damit nötig. Letzterer wird aber stets versuchen, unnötig hohe Kosten zu vermeiden, wobei die Frage der Notwendigkeit eher subjektiv bewertet wird.

Wer bezahlt den höhenverstellbaren Schreibtisch?

Auch wenn nachgewiesen ist, dass mehr Bewegung bei der Arbeit zu besseren und schnelleren Arbeitsergebnissen und damit zu einer höheren Produktivität beiträgt, scheuen sich Arbeitgeber vor den Kosten. Sie haben auch jedes Recht dazu, denn es gibt keinerlei Verpflichtung, einen höhenverstellbaren Schreibtisch bereitzustellen. Arbeitgeber müssen lediglich die Anforderungen an die Ergonomie berücksichtigen, wenn sie einen Büroarbeitsplatz neu ausstatten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Schreibtisch für das Büro in der Firma oder um den Heimarbeitsplatz handelt.

Die Grundlage für einen Rechtsanspruch auf einen ergonomischen Schreibtisch bildet die Arbeitsstättenverordnung, auch das Arbeitsschutzgesetz sieht entsprechende Regelungen vor. Verstellbare Bürostühle müssen demnach ebenso vorhanden sein wie die Möglichkeiten, Pausen von der Bildschirmarbeit einzulegen. Eine solche Pause ergibt sich bereits dann, wenn der Schreibtisch von der Einstellung „Sitzen“ auf „Stehen“ umgewandelt wird. Diese Umwandlung ist per Knopfdruck möglich, denn meist ist eine elektrische Verstellbarkeit gegeben. Nur wenige Modelle können per Handkurbel auf die gewünschte Position gestellt werden.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Doch es gibt eine Ausnahme: Wer per ärztlichem Attest nachweisen kann, dass ein höhenverstellbarer Schreibtisch aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, kann bei seinem Arbeitgeber auf Kostenübernahme bestehen. Daneben sind auch weitere Anlaufstellen möglich, die eventuell die Kosten oder wenigstens einen Teil davon tragen.

 

Sich mit der finanziellen Förderung auseinanderzusetzen lohnt sich.

Sich mit der finanziellen Förderung auseinanderzusetzen lohnt sich. (clipdealer.com / everythingposs)

Wer bezahlt den höhenverstellbaren Schreibtisch noch?

Neben dem Arbeitgeber kommen auch die Sozialversicherungsträger als Ansprechpartner für eine Kostenübernahme beim Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtisches infrage. Möglicherweise bezuschusst die Krankenkasse den Kauf in bestimmtem Rahmen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, wobei eine preisliche Obergrenze vorgegeben sein kann. Meist liegt diese zwischen 800 und 1200 Euro, diese Grenze muss bei der Wahl des Schreibtisches berücksichtigt werden. Übersteigt der Kaufpreis den bewilligten Betrag, muss der Rest aus eigener Tasche gezahlt werden. Bei geringeren Kosten hingegen übernimmt die Krankenkasse den kompletten Kaufbetrag für den Schreibtisch.
Der Antrag muss gut begründet werden, auch hier ist das ärztliche Attest sinnvoll. Versicherte, die die Kostenübernahme durch die Kasse beantragen wollen, sollten sich vorab mit ihrem Kundenberater in Verbindung setzen. Es ist möglich, dass der Kauf des Schreibtisches erst nach Bearbeitung des Antrags vorgenommen werden kann. Das rechtzeitige Einholen von Informationen sorgt dafür, dass Einbußen durch ein voreiliges Kaufen vermieden werden.

Weitere Anlaufstellen

Neben der Krankenkasse kann auch die Berufsgenossenschaft befragt werden. Möglicherweise sieht sie Chancen der Kostenübernahme, was beispielsweise bei einer berufsbedingten Erkrankung der Fall sein kann. Wer also unter chronischen Rückenschmerzen leidet, welche durch dauerhaftes Sitzen hervorgerufen werden, kann Glück haben und bekommt zumindest einen Zuschuss durch die Berufsgenossenschaft. Hintergrund ist, dass hier arbeitsbedingte Unfälle und Berufskrankheiten versichert sind.
Auch die Rentenversicherung kommt als Ansprechpartner infrage. Hierbei gilt wiederum, dass es sich um eine schwerwiegende Krankheit handeln muss. Diese muss zur Erwerbsunfähigkeit führen, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Arbeitsmedizinische Beratungsstellen sowie die Beratungsstelle der Rentenversicherung können nähere Auskünfte zu einer möglichen Kostenübernahme geben.

Wichtige Tipps zur Kostenübernahme

Da es nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Kostenübernahme zum Beispiel durch den Arbeitgeber gibt, sollten die folgenden Tipps beherzigt werden:

  • kein Kauf des höhenverstellbaren Schreibtisches ohne vorherige Rücksprache mit dem Arbeitgeber
  • Anbieten von teilweiser Kostenübernahme
  • bei Beantragung der Kostenübernahme durch Kranken- oder Rentenversicherung: vor Kauf informieren
  • Eigentumsverhältnisse berücksichtigen

Bezahlt der Arbeitgeber den höhenverstellbaren Schreibtisch (oder ein anderes Möbelstück für das Home Office), bleibt er der Eigentümer. Das heißt, dass der Angestellte die Möbel zurückgeben muss, wenn er das Unternehmen verlässt. Wer sich das private Büro hingegen selbst einrichtet, bleibt natürlich auch der Eigentümer der Möbel, selbst wenn für ein anderes Unternehmen gearbeitet wird. Bei Bezahlung des Schreibtisches durch die Kranken- oder Rentenversicherung wird in der Regel auch derjenige Eigentümer, der das Möbelstück bewilligt bekommen hat. Eine Rückgabe an die Versicherung ist hier nicht vorgesehen.

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Autor: Veröffentlichung durch Nina Oberhauser
Veröffentlicht in: Wohnen
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