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So erfolgt der Anschluss an Wasser- und Energienetze

Der Hausanschluss ist die Verbindung zwischen den einzelnen Versorgungsnetzen und schließt das Haus an diese an. Er wird auch als Netzanschluss bezeichnet und meint den Anschluss an die Energie- und Wasserversorgung.

Handwerker auf der Baustelle schaut sich Leitungen an.

Um den Anschluss sollte sich bereits beim Bau gekümmert werden. (annawaldl / pixabay.com)

Hausanschluss schon ab Beginn der Baumaßnahmen vorhanden

Wer ein voll erschlossenes Grundstück oder bereits das fertige Haus kauft, muss sich um den Hausanschluss nicht kümmern. Die Versorgungsleitungen für Energie und Wasser sind zu diesem Zeitpunkt längst verlegt und in Betrieb genommen. Anders sieht es aus, wenn ein Baugrundstück erworben wird. Wie steht es hier mit dem Netzanschluss? Viele Käufer sind anfangs überfordert und wissen gar nicht, wo sie nachfragen sollen oder was in die Wege geleitet werden muss, damit Strom, Wasser und der Anschluss an die Abwasserleitungen vorhanden sind. Und was ist überhaupt mit den Kosten für den Hauswasseranschluss? Was muss noch eingeplant werden, damit aus dem Bau- ein Wohngrundstück werden kann?

Nachfrage bei den Versorgungsdienstleistern ist wichtig

Der Hausanschluss wird bei den örtlichen Netzbetreibern sowie bei den zuständigen Versorgungsunternehmen beantragt. Auch in der Bauphase ist es natürlich möglich, Baustrom und Bauwasser zu erhalten, dann wird eine übergangsweise Anschlusslösung durch die Versorger getroffen. Wichtig: Wer diese temporäre Lösung sowie den darauffolgenden Netzanschluss beauftragt, muss mit Baunebenkosten von rund 10.000 Euro rechnen. Diese sollten bei der Finanzierungsplanung des Bauvorhabens berücksichtigt werden oder sind aus Eigenkapital zu stemmen. Der reguläre Hausanschluss ohne spezielle Lösung für die Dauer des Bauvorhabens schlägt mit 2.500 bis 6.000 Euro zu Buche, was von der Sparte, die für die Versorgung beauftragt ist, ebenso abhängt wie von der Länge der Leitungen, die verlegt werden müssen. Üblicherweise werden diese Leitungen angeschlossen:

  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Abwasser
  • Telefon und Internet
  • Kabelfernsehen

Vor allem der Kabelanschluss ist nicht überall vorhanden bzw. wird er auch gar nicht angeboten. Dies ist in erster Linie in ländlichen Regionen der Fall, wo oft auch das Glasfasernetz sowie das Erdgasnetz nicht vorhanden sind. Nicht einmal der Anschluss an die Kanalisation ist in jedem Ort möglich. In Ballungsgebieten hingegen ist dies in der Regel kein Problem.

Um als Käufer zu erfahren, welche Ver- und Entsorgungsleitungen bereits vorhanden sind, ist es wichtig, bei den entsprechenden Dienstleistern nachzufragen. In der Regel sollte der Verkäufer Auskunft zu den jeweiligen Anbietern geben können. Doch selbst dann, wenn ein anderer Stromanbieter als der derzeitig als Versorger gewählte angefragt wird, kann dieser Auskunft geben.

 

Handwerker misst Spannung in der Steckdose.

Versorgungsleitungen können beim Stromanbieter angefragt werden. (freepik / freepik.com)

Beantragung des Hausanschlusses bei den einzelnen Netzbetreibern

Der Hausanschluss ist die Schnittstelle zwischen den Leitungen, die zur eigenen Immobilie gehen und dem örtlichen Versorgungswerk. Die Abzweigung, die vom örtlichen Netz auf das Grundstück führt, die Hauseinführung sowie der Anschluss an den Hausanschlusskasten gehören zu den Bestandteilen, die zur Immobilie gerechnet werden. Beantragt werden sollte der Hausanschluss möglichst frühzeitig, denn seitens der Versorger kann einige Zeit ins Land gehen, ehe die Arbeiten umgesetzt werden. Mit den Vorarbeiten kann ebenfalls zeitig begonnen werden: Bei unterkellerten Gebäuden wird ein Leerrohr eingesetzt, in dem später die Leitungen verlegt werden können. In einem Gebäude ohne Keller wird eine sogenannte Mehrspartenhauseinführung in die Bodenplatte eingegossen.

Wann sollte der Hausanschluss beantragt werden?

Sobald die Baugenehmigung für das Gebäude vorliegt, sollte der Netzanschluss bei den zuständigen Versorgern beantragt werden. Bitte unbedingt an die Versorgung während der Bauphase denken und Baustrom sowie Bauwasser beantragen! Damit kann der Bau ohne Verzögerungen voranschreiten. Tipp: Viele Versorger bieten eine Mappe oder Checklisten an, damit Bauherren nichts vergessen. Auch bei den Gemeinden bzw. beim zuständigen Bauamt lohnt sich eine entsprechende Nachfrage.

Wer ist wofür zuständig?

Der Bauherr bzw. Käufer eines Grundstücks ist dafür verantwortlich, den Hausanschluss zu beantragen. Bei einigen Anträgen kann auch auf die Hilfe der Fachunternehmen gebaut werden, so beispielsweise dann, wenn es um die Elektroinstallationen geht.
Die Durchführung des Hausanschlusses liegt bei den örtlichen Netzbetreibern, daher sind sie auch die richtigen Ansprechpartner, sollten später Fragen zu den einzelnen Anschlüssen auftreten. Dies kann beispielsweise beim Verkauf eines Grundstücks der Fall sein, wenn keine entsprechenden Unterlagen dazu vorhanden sind. Zuständig sind die folgenden Anbieter:

  • Strom: Stromnetzbetreiber
  • Gas: Gasnetzbetreiber
  • Wasser: Wasserwerk, Stadtwerke oder Wasserverband
  • Abwasser: Wasser- und Abwasserverband
  • Telekommunikation: verschiedene Netzanbieter

Wie bereits erwähnt: Auf Nachfrage weiß auch ein anderer als der bereits leistende Versorger, wer für das jeweilige Grundstück zuständig ist. So weiß beispielsweise auch die Telekom, welcher Dienstleister bisher mit der Sicherstellung von Telefon und Internet beauftragt wurde.

 

Handwerker repariert Wasserleitungen.

Der Wasseranschluss wird von diversen Versorgern angeboten. (freepik / freepik.com)

Antragsunterlagen und Voraussetzungen für den Hausanschluss

Auch wenn ein Haus mit eigener Stromversorgung errichtet werden soll, sind doch Trink- und Abwasseranschluss, Telefon und Internet nötig. Zudem ist der Stromanschluss natürlich dennoch wichtig, auch wenn später der selbst produzierte Strom eingespeist werden soll. Zur Beantragung des Netzanschlusses müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Zum einen handelt es sich um einen Grundrissplan, zu dem auch das Stockwerk gehören muss, in dem der Raum für den Hausanschluss liegen soll. Als Maßstab wird dabei in der Regel 1:100 verlangt. Außerdem brauchen die Versorger einen Lageplan oder eine Flurkarte. Hier wird der Gebäudegrundriss im Maßstab 1:1000 eingezeichnet.

Um nun die Immobilie an die Versorgung anschließen zu können, ist die wichtigste Voraussetzung das jeweilige Netz, welches vorhanden sein muss. Vor allem in ländlichen Gebieten sind jedoch häufig keine Gasleitungen vorhanden. Dann ist der eigene Flüssiggastank im Garten oder im Keller die einzige Alternative. Ist der Anschluss an die Kanalisation nicht möglich, muss auf dem Grundstück eine Sammelgrube installiert werden. Diese wird bestenfalls mit einer Bio-Kläranlage verbunden, sodass die Abwasseraufbereitung möglich ist. In Ballungsgebieten hingegen stellt sich diese Frage meist nicht, denn hier sind die entsprechenden Netze in der Regel gut ausgebaut. Ein Wort zum eigenen Hausanschlussraum: Dieser wird nur gefordert, wenn das Gebäude mehr als vier Wohneinheiten hat. Für ein normales Einfamilienhaus ist er nicht nötig. Besonders geeignet ist dafür der Keller oder ein separater Raum im Untergeschoss.

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Autor: Veröffentlichung durch Nina Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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