Ohne Frage ist die geplante Grundstücksentwässerung ein wichtiger Schritt in Sachen Hochwasservorsorge. Wo aber sind die Pläne zur Entwässerung sowie zu den vorhandenen Abwasseranlagen einzusehen?
Grundstücksentwässerung liegt in der Verantwortung des Eigentümers
Grundstücksbesitzer können gegen Hochwasser nichts tun, gleichzeitig steigt die Gefahr durch Hochwasser aufgrund lange währender Trockenperioden, starker Regenfälle und einer umfassenden Flächenversiegelung von Jahr zu Jahr. Um dem Regenwasser eine Chance zu geben, abzufließen, ist eine Entwässerungsanlage auf dem Grundstück nötig. Teilweise erfolgt je nach Gemeinde die Grundstücksentwässerung über einen Graben, der um die Grundstücke verläuft und dessen Erhalt der Funktionstüchtigkeit in den Händen der Grundstückseigentümer liegt. Gerade in kleinen Orten hingegen gibt es teilweise noch nicht einmal einen Anschluss des Grundstücks an das Abwassersystem. Das Regenwasser muss komplett versickern, was wiederum eine geplante Grundstücksentwässerung über Kanäle und Zisternen nötig macht. Diese Entwässerung soll Wasserschäden vorbeugen.
Verantwortlichkeiten zur Grundstücksentwässerung
Kommunen sind dafür zuständig, das öffentliche Kanalsystem zu betreiben und zu unterhalten. Private Entwässerungsanlagen jedoch liegen in den Händen der Grundstückseigentümer, die nach § 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz zum ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Anlage verpflichtet sind. Zudem muss der Eigentümer dafür sorgen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der jeweiligen Anlage zum Tragen kommen und dass diese generell instand gehalten wird. Eigentümer sollten die Planungen zur Grundstücksentwässerung daher am besten schon bei der Haus- und Grundstücksplanung berücksichtigen. Ein Entwässerungsplan ist die Grundlage. Wichtig: Beim Erstellen des Entwässerungsplans muss darauf geachtet werden, dass die Regenwassermengen nicht an den Nachbarn umgeleitet werden. Sollten dort Schäden durch dieses umgeleitete Wasser auftreten, haftet der Verursacher für die Kosten.
Möglichkeiten zur Grundstücksentwässerung
Nicht überall in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Grundstücksentwässerung, dies ist von Kommune zu Kommune verschieden. Sollte diese Pflicht bestehen, muss der Fachplaner oder ein Installateur diesen Entwässerungsplan ausarbeiten. Er gehört mit zu den Bauunterlagen und damit zur Bauakte. In dieser verbleibt der Plan und kann dementsprechend später von Kaufinteressenten oder neuen Eigentümern eingesehen werden.
Verschiedene Möglichkeiten stehen zur Grundstücksentwässerung zur Wahl, wobei diese häufig miteinander kombiniert werden:
- Grundstücksentwässerung mit Anbindung der Abwasserleitungen an die öffentliche Kanalisation
- Rückstausicherung zur Leitungssperre und Verhinderung des Rückflusses von Abwasser ins Haus
- Dach begrünen zur Aufnahme und Verdunstung von Regenwasser direkt vor Ort
- Minimierung der Bodenversiegelung durch Verzicht auf Pflasterflächen und Nutzung von Rasengittersteinen und wasserdurchlässigen Pflastersteinen
- Dimensionierung der Regenrinne richtig wählen
- Speichern und Nutzen von Oberflächenwasser als Betriebswasser
- Entwässerung über Drainage
Den wichtigsten Schritt zur Grundstücksentwässerung gehen Eigentümer, die auf ein Pflastern von Wegen und weiteren Flächen verzichten. Auch Rasengittersteine oder wasserdurchlässige Steine befestigen die gewünschten Flächen ausreichend. Gleichzeitig lassen sie das Regenwasser versickern und können auf Wunsch sogar mit Rasen bepflanzt werden.
Entwässerungsplan als Basis für das Regenwassermanagement
In einigen Gemeinden werden örtliche Niederschlagswassergebühren erhoben, welche sich nach der Menge der bebauten Fläche richten. Hier werden per Luftaufnahmen die jeweils bebauten Quadratmeter bestimmt, wozu neben gepflasterten Wegen und Terrassen auch das Wohngebäude, Garagen und Stellplätze zählen. Kurzum: Es wird die komplette Fläche, die nicht mehr begrünt ist, zusammengenommen und daraus wird entsprechend des festgelegten Hebesatzes eine Gebühr berechnet. Damit soll der Aufwand der Gemeinden, die Niederschlagsmengen über das Abwassersystem abzuleiten, abgegolten werden.
In anderen Gemeinden ist diese Verfahrensweise nicht üblich, dort wird keine Niederschlagswassergebühr erhoben. Dennoch ist ein Entwässerungsplan wichtig, der zu den Bauunterlagen gehört.
Der Entwässerungsplan
Wer aus seinem Grundstück nicht zeitweise einen Teich machen möchte, weil der Regen wieder einmal als Starkregen niedergegangen ist, muss eine vernünftige Entwässerungsplanung vornehmen. Diese kann durch den Fachplaner direkt beim Hausbau mit erledigt werden, es ist aber auch möglich, sie später noch durch einen Installateur vornehmen zu lassen. Enthalten sind dabei alle wichtige Angaben, die für die Entwässerung von Haus und Grundstück nötig sind. Der Entwässerungsplan zeigt, wo die verschiedenen Entwässerungsleitungen liegen, wo Abwässer zusammenlaufen und wohin die Entwässerung von Regenfallrohren und Lichtschächten erfolgt. Der Entwässerungsplan ist nicht nur bei Verkauf des Grundstücks als Information für den neuen Eigentümer wichtig, sondern auch für den Installateur, falls es Probleme mit der Entwässerung geben sollte. Dann muss klar sein, wo die Rohre verlaufen. Wichtig: Es gibt dabei einen Unterschied zwischen der Gebäude- und der Grundstücksentwässerung:
- Gebäudeentwässerung
Sie umfasst die Abwasser- und Schmutzentwässerung durch verwendetes Trinkwasser. Beinhaltet sind alle Abwässer, die aus dem Haushalt stammen. Außerdem ist die Niederschlagsentwässerung inbegriffen, wobei es um den Abfluss von Regenwasser aus Regenrinnen, von Dach- und Stellflächen geht. - Grundstücksentwässerung
Das Abwasserkanalsystem auf dem Grundstück stellt die Anbindung der Entwässerung von Haus und Grundstück an das öffentliche Kanalsystem dar. Unterschieden werden muss zwischen dem Regen- und dem Schmutzwasser. In einem Mischsystem werden beide Abwasserarten zusammenentsorgt, bei einem Trennsystem hingegen sind es getrennte Abwasseranlagen.
Tipp: Meist wird im Rahmen der Grundstücks- und Bauplanung nur ein erster Entwurf eines Entwässerungsplans erstellt, der aber in sich schlüssig sein muss. Dieser Entwurf wird dem Bauantrag beigefügt und komplettiert die Antragsunterlagen. Der konkrete Entwässerungsplan wird später noch detaillierter ausgearbeitet und nachgereicht, sodass er dann bei den Grundstücksunterlagen bzw. in der Bauakte zu finden ist. Der anfängliche Entwurf kann danach aus der Akte entfernt werden.
Rechtliche Vorgaben für den Entwässerungsplan
Die Entwässerung der Grundstücke wird durch deutsche und europäische Normen geregelt, auch Wassergesetze der Länder oder die Landesbauordnungen sind dabei relevant. Ergänzt werden diese Regelungen durch regionale Regelwerke, zu denen unter anderem die Abwasserordnung einer Gemeinde gehört. Danach ist jeder Grundstücksbesitzer dazu verpflichtet, für eine ausreichende Entwässerung zu sorgen. Nicht überall ist dafür der Anschluss an die öffentliche Kanalisation möglich, dann muss die Entsorgung der Abwässer über Sammelgruben und Kleinkläranlagen erfolgen. Diese wiederum müssen regelmäßig geleert werden, wofür der Grundstückseigentümer auf Anfrage Nachweise erbringen muss. Es ist nicht erlaubt, Abwässer einfach versickern zu lassen! Darüber hinaus kann es sein, dass der Grundstückseigentümer einen Nachweis über die erfolgte Dichtheit der Entwässerungsanlage erbringen muss. Diesen Nachweis erstellen beauftrage Fachhandwerksbetriebe nach eingehender Prüfung der Anlagen.
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