MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Hauseigene Wasserversorgung: Darauf müssen Betreiber privater Wasserversorgungen achten

Die hauseigene Wasserversorgung ist teilweise die einzige Möglichkeit, teilweise kostentechnisch interessante Alternative zur städtischen oder kommunalen Versorgung. Betreiber einer Trinkwasseranlage sind meldepflichtig.

Die gute Qualität des Trinkwassers muss immer gegeben sein.

Die gute Qualität des Trinkwassers muss immer gegeben sein. (Freepik / freepik.com)

Ist das Trinkwasser qualitativ in Ordnung?

Generell heißt es, dass das Trinkwasser in Deutschland von höchster Qualität sei. Es sei das Lebensmittel, das am besten überwacht sei. Dennoch sollte jeder wissen: Die Versorger müssen eine hohe Trinkwasserqualität nur von sich aus bis zum Hausanschluss gewährleisten. Veraltete oder gar mit Blei belastete Leitungen im Gebäude selbst können aus dem gesunden Lebensmittel ein schleichendes Gift machen. Das Wasser, was am Wasserhahn gezapft wird, entspricht dann nicht dem Standard, den der Wasserversorger garantiert. Allerdings sei auch gesagt, dass dies nur noch selten der Fall ist. Werden Wasserleitungen in alten Gebäuden erneuert, dürfen keine Bleirohre mehr verlegt werden. Doch auch Ablagerungen in den Leitungen können dazu führen, dass das Trinkwasser mit Bakterien belastet ist.

Was sind Hausbrunnen?

Als Hausbrunnen werden kleine Wasserversorgungsanlagen bezeichnet. Auf einem privaten Grundstück ist es möglich, damit die eigene Wassergewinnung und -nutzung zu realisieren. Das Trinkwasser, das hierfür nötig ist, wird aus dem oberflächennahen Quell- oder Grundwasser gefördert. Pro Tag bewegt sich die Fördermenge in verschiedenen Bereichen, maximal dürfen zehn Kubikmeter am Tag gefördert werden. Unterschieden wird dabei in verschiedene Arten von Hausbrunnen:

  • Schachtbrunnen
  • Rohrbrunnen
  • künstlich gefasste Quellen

Zur Brunnenanlage zählt die Wassergewinnung auf der einen Seite, auf der anderen müssen aber auch die Einbauten und Apparate, die zur Wasserförderung nötig sind, mitgezählt werden. Auch die Speicher, Leitungen sowie die Druckhaltung bis zum Wasserhahn gehören zur Wasserförderanlage und damit zum Hausbrunnen. Wichtig: Betreiber müssen gesetzliche Vorgaben für Hausbrunnen beachten und regelmäßige Überprüfungen vornehmen lassen.

Überprüfung des eigenen Trinkwassers

Das Gesundheitsamt ist dafür zuständig, die Qualität des Trinkwassers in Deutschland zu überprüfen. Doch wer privat eine Hauswasseranlage betreibt, kann nicht auf die Leistungen des Gesundheitsamtes zurückgreifen. Der Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, dass das Wasser hochwertig und sauber ist, wenn es aus dem Hahn kommt. Es ist daher wichtig, regelmäßige Überprüfungen vorzunehmen, um herauszufinden, ob Pestizide, Medikamente oder Bakterien das kostbare Nass verunreinigen. Das Labor, das die Überprüfungen vorgenommen hat, übersendet danach einen umfassenden Bericht mit den Ergebnissen der Qualitätsprüfung.

Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass die strengen Auflagen, die für Trinkwasser in Deutschland gelten, nur für die Leitungen bis zum Hausanschluss relevant sind. Es ist daher auch in den Fällen, wenn keine hauseigene Trinkwasserversorgung vorhanden ist, wichtig, in bestimmten Abständen das Wasser überprüfen zu lassen. Verunreinigungen lassen sich nicht mit dem bloßen Auge erkennen, auch geschmackliche Veränderungen sind nicht zu erwarten. Eine derart starke Verunreinigung, dass sie mit einem anderen Geschmack oder mit Trübungen des Wassers einhergeht, wäre längst gesundheitsschädlich.

Sauberes Trinkwasser nicht nur im Haus wichtig

Sauberes Trinkwasser ist nicht nur für die Versorgung der Familie im Haus wichtig, sondern auch außerhalb des Gebäudes. Wer beispielsweise einen Pool im Garten aufstellen möchte, sollte wissen, wie es um die Trinkwasserqualität bestellt ist. Gerade Kinder werden das Wasser im Pool trinken, sie achten beim Planschen und Toben weniger als Erwachsene darauf, kein Wasser zu schlucken. Des Weiteren gilt natürlich auch für das Wasser, welches beim Baden oder Duschen genutzt wird, dass es von möglichst hoher Qualität sein sollte.
Zudem sollten Haustierbesitzer auf die Qualität des Wassers aus eigener Versorgung achten, denn verunreinigtes Wasser ist nicht nur für den Menschen schädlich, sondern kann auch bei Haustieren Erkrankungen auslösen.

 

Die Installation und Überwachung von einer Fachkraft erleichtert die Wartung.

Die Installation und Überwachung von einer Fachkraft erleichtert die Wartung. (Freepik / freepik.com)

Auf die rechtlichen Bestimmungen achten

Es ist nicht möglich, einen Brunnen im Garten auszuheben und auf eigene Faust einige Filter zwischen diese Wasserquelle und den eigenen Wasserhahn zu installieren, um das Wasser dann genießen zu können. Wie für alle Bereiche gibt es auch für die hauseigene Wasserversorgung bestimmte Vorgaben, die einzuhalten sind. Dazu zählt unter anderem, dass es eine Verpflichtung zur Prüfung der Wasserqualität gibt. Dies ist beispielsweise in der Trinkwasserverordnung geregelt, wo festgehalten ist, dass der Betrieb eines Hausbrunnens gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen ist, wenn der Brunnen der eigenen Trinkwasserversorgung dient.

Diese rechtlichen Aspekte sind wichtig

Die Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt gilt nicht nur für die erste Inbetriebnahme des Hausbrunnens, sondern auch für Brunnen, die bereits im Betrieb befindlich sind. Wird ein Hausbrunnen stillgelegt oder nach einer Stilllegung wieder in Betrieb genommen, muss dies ebenfalls angezeigt werden. Darüber hinaus gilt die Meldepflicht bei Übergang des Eigentums am Brunnen an eine andere Person.

Die umfassende Erstuntersuchung ist nötig, wenn der Brunnen neu oder wieder in Betrieb genommen wird. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass auch Nachuntersuchungen wichtig ist, was vor allem bei schwierigen geologischen Gegebenheiten der Fall ist. Das Gesundheitsamt zieht für die Beurteilung individuelle Parameter heran, die sich unter anderem an der Geologie der Umgebung sowie an der Nutzung der direkten Umgebung des Brunnens orientieren.

Zu folgenden Untersuchungen ist derjenige, der eine hauseigene Wasserversorgung betreibt, rechtlich verpflichtet:

  • einmal jährliche Untersuchung der mikrobiologischen Parameter (Coli-Bakterien, Escherichia-Coli, Enterokokken usw.)
  • alle drei Jahre Untersuchung auf physikalische und chemische Parameter (Eisen, Nitrat, Nitrit, Kupfer, Blei usw.)
  • weiterführende Untersuchungen möglich, wenn Brunnenwasser Dritten zur Verfügung gestellt wird

Im Einzelfall ist das Gesundheitsamt dazu berechtigt, weitere Untersuchungen anzuordnen. Dies gilt zudem für die zeitlichen Abstände, in denen eine Untersuchung vorgenommen werden muss. Diese Abstände können demnach variieren und was für einen Brunnenbesitzer vorgegeben wird, muss nicht für einen anderen gelten.
Die Auswertung der Wasserproben muss in einem dafür zugelassenen Labor erfolgen. Dieses informiert nach der Auswertung sowohl das Gesundheitsamt als auch den Brunnenbesitzer über die Ergebnisse.

Fazit: Die hauseigene Wasserversorgung ist an bestimmte Vorgaben gebunden

Angesichts ständig steigender Preise und allgemein höherer Lebenshaltungskosten erscheint es nur allzu verständlich, dass viele Grundstücksbesitzer auf eine hauseigene Wasserversorgung setzen. Diese ist in einigen Gegenden sogar nötig, weil die städtische oder kommunale Versorgung nicht ausreichend ist. Um die nötige Trinkwasserqualität zu gewährleisten, sind regelmäßige Qualitätsüberprüfungen durch das Gesundheitsamt verpflichtend.

Share
Autor: Veröffentlichung durch Nina Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags: , , , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren