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Bausatzhaus – Mit Muskelkraft zum Eigenheim

Lässt sich mit einem Bausatzhaus der Traum vom Eigenheim preiswert realisieren? Fachleute beurteilen dies durchaus positiv. Voraussetzung sind realistische Einschätzungen der handwerklichen Fähigkeiten und ein guter Überblick über das Gesamtprojekt.

Das Haus im Selbstbausatz

Beim Selbstbau mit Bausatz ist viel handwerkliches Geschick gefragt. (Foto: frankoppermannfrankoppermann / istockphoto.com)

So mancher Bauherr mit schmalem Budget hat sich schon Gedanken gemacht, ob das Eigenheim im Baukastensatz eine Alternative sein kann. Preiswert ist es allemal, wenn sich künftige Immobilienbesitzer selbst als Häuslebauer betätigen. Doch Vorsicht: Bei dieser Form des Bauens sind Know-How und Muskelkraft gefragt. Ansonsten bleibt der Traum vom soliden Eigenheim schnell auf der Strecke.

Bausatzhaus – Eigenleistungen hat oberste Priorität

Das sogenannte Selbstbau- oder Bausatzhaus stellt immense Anforderungen an Bauherren. Hier ist Eigenleistung nicht nur im Bereich Innenausbau und Inneneinrichtung gefragt. Beim Bausatzhaus müssen Bauherren auch den kompletten Rohbau in Eigenregie hochziehen. Daher sollten die eigenen Fähigkeiten penibel unter die Lupe genommen werden. Wer handwerklich sehr geschickt ist, viel Erfahrung mitbringt und sich einiges zutraut, der kann tatsächlich ein Schnäppchen machen. Dennoch sollten die eigenen Fähigkeiten penibel unter die Lupe genommen werden. Schließlich warten etliche Arbeitsstunden auf den künftigen Immobilienbesitzer.

Bausatzhaus – Lieferung frei Baustelle

Anbieter liefern den vollständigen Bausatz für das Haus frei Baustelle. Ab hier ist der Bauherr in der Regel auf sich gestellt und muss den Bau allein oder mit selbst ausgewählten Helfern managen. Vom Fundament bis zum Dach wächst so das Haus in kompletter Eigenregie. Da wird selbst dem mutigsten Bauherren klar, dass allein aus Sicherheitsgründen jede Menge Fachwissen vonnöten ist. Wer lediglich über einige Bruchstücke an handwerklichem Geschick verfügt, sollte besser die Finger von solch ambitionierten Projekten lassen. Für alte Hasen im Baugewerbe hingegen kann das Bausatzhaus zur einmaligen Chance werden, um sich den Traum vom Eigenheim tatsächlich auch erfüllen zu können.

Bausatzhaus – Wenn der Lieferant unterstützt

Völlig allein gelassen werden Bauherren von den jeweiligen Lieferanten der Bausätze allerdings nicht. So können im jeweiligen Angebot durchaus auch bestimmte Leistungen enthalten sein, wie etwa die Planung und Bauüberwachung des Bauprojekts. Je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde, zählen hierzu spezifizierte Hilfestellungen beim Bau. Auch die abschließende Bauabnahme kann im Leitungspaket enthalten sein. Hinzu kommen praxisnahe Schulungslehrgänge, die ebenfalls vom Lieferanten der Bausätze angeboten um im Vorfeld von den Bauherren absolviert werden.

Bausatzhaus – keine Gewährleistungspflicht

Bauherren, die ein Haus im Selbstbau planen, sollten an umfangreiche Details denken. Neben einer Baubetreuung betrifft dies ausführliche Produktberatungen, da es für Häuser im Selbstbau keinen Anspruch auf Gewährleistung gibt. Auf Nummer Sicher geht, wer den Kaufvertag im Vorfeld gründlich studiert und Ansprüche hinsichtlich möglicher Mängel sowie genauen Angaben zu den Leistungen unter die Lupe nimmt.

Bausatzhaus – Ergebnis kann sich sehen lassen

Haben sich Bauherren nach Abwägung aller Umstände schließlich für den Kauf eines Bausatzhauses entscheiden, rückt die Kostenersparnis in greifbare Nähe. Eigenleistung wird bei den Finanzinstituten als Eigenkapital gewertet und diese ist beim Selbstbauhaus beträchtlich. Bevor es sich die künftigen Bewohner auf der Terrasse des Neubaus gemütlich machen können, erwartet sie allerdings jede Menge Verzicht auf Freizeit und dies über einen langen Zeitraum hinweg. Darüber sollten sich Bauherren in Eigenregie im Klaren sein. Doch ist das Haus am Ende fertiggestellt und in aller Pracht zu bewundern, hat sich der immense Einsatz gelohnt und das Bank-Konto wurde ebenfalls maßgeblich geschont.

 

Verweise:

Der schlüsselfertige Bauvertrag
Bauprojekt – Kurzcheck vor dem Baubeginn
Unter Druck bei der Bauabnahme?

Fertigbau – Bauherr hat Verpflichtungen
Bauvertrag – Wann sind erste Zahlungen fällig?
Bauvertrag – Wärmeschutz deklarieren
Bauabnahme – Interview mit Dipl.-Ing. Ulrich Schiffler
Bauvertrag – DIN-Norm nicht rechtsverbindlich
Die Klausel „hochwertig“ im Bauvertrag

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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