MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sichert man sich selbst und Familienangehörige ab. Sie übernimmt Kosten, die gegenüber Dritten anfallen, wenn man aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit für einen Sachschaden aufkommen muss. Dazu gehören auch beispielsweise Mietsachschäden.

Paar, das eine Privathaftpflichtversicherung abschließt

Der Abschluss einer Privathaftpflicht schützt vor privatem Bankrott (Bild: racorn / clipdealer.de)

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Wenn man einen Sachschaden verursacht, so muss man diesen dem Geschädigten ersetzten. Dies kann zu enormen finanziellen Belastungen führen, denn der Verursacher haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Es ist äußerst Ratsam, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Somit ist die Privathaftpflichtversicherung für jede Privatperson essentiell. Diese deckt Schadenersatzansprüche, welche von Dritten gegen eine Privatperson gestellt werden, ab. Auch die Kosten rund um die Feststellung bzw. die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, beispielsweise im Zuge eines Gerichtsverfahrens werden übernommen. Somit ist die Privathaftpflichtversicherung für jede Privatperson essentiell. Heutzutage ist es auch ganz einfach online möglich, Versicherungen abzuschließen. Dabei sollte man auf seriöse und renommierte Anbieter wie Friday zurückgreifen.

Sind auch Schäden innerhalb der Familie über die private Haftpflichtversicherung abgesichert?

Prinzipiell schützt die Privathaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer. Sofern die Versicherung nicht explizit als Single-Versicherung abgeschlossen wird, gilt diese auch für nahe Familienangehörige: Den Ehepartner/Lebensgefährten und die Kinder. Dafür ist es nicht notwendig, dass eine Ehe abgeschlossen ist, jedoch muss der Name des Partners im Vertrag aufgenommen werden. Außerdem deckt die Privathaftpflichtversicherung auch einen Sachschaden, der durch Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter während deren Tätigkeit verursacht wurde.

Wie lange sind Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Grundsätzlich ist minderjähriger Nachwuchs immer bei den Eltern mitversichert; im Falle einer Heirat endet der Versicherungsschutz. Volljährige Kinder sind ebenfalls in der Privathaftpflichtversicherung inkludiert, solange sie:

  • Die Schule besuchen
  • Die erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) machen
  • Sich in den üblichen Wartezeiten zwischen diesen Ausbildungsschnitten befinden

Wenn das Kind eine zweite Berufsausbildung startet oder direkt nach der Schule eine Berufstätigkeit beginnt, können Schadenersatzansprüche gegen dieses nicht mehr über die Versicherung der Eltern abgewickelt werden.

Leistungen

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes eines beschädigten Gegenstandes sowie die Kosten für Folgeschäden (z.B. Nutzungsunfall). Bei verletzten Personen wird die Bergung, die Behandlung, ein eventueller Verdienstausfall, Umbaukosten von Wohnung oder Haus und oft auch Schmerzensgeld bezahlt. Wie bereits erwähnt kommt die Privathaftpflichtversicherung auch für anfallende Kosten bei einem Rechtsstreit auf, wenn unrechtmäßige Schadenersatzansprüche gestellt werden. Die Versicherung gilt im Normalfall auch im Ausland, wobei dies oftmals nur bei begrenzten Zeiträumen der Fall ist. Eine Geschäftsreise ist also beispielsweise meist kein Problem, bei einem Auslandssemester sieht das allerdings anders aus. Die genauen Bestimmungen und Länder sind vom jeweiligen Versicherer abhängig.

Schlüsselverlust

Eine häufige Frage ist, ob die private Haftpflichtversicherung auch bei Schlüsselverlust greift. Das ist je nach Situation unterschiedlich. Grundsätzlich leistet sie nur, wenn ihre Police eine Schlüsselversicherung enthält. Des Weiteren muss es sich um den Schlüssel einer fremden Wohnungs- oder Haustüre handeln. Ein Schlüsselverlust, der die eigene Immobilie betrifft, wird von der Hausratversicherung übernommen.

Mietsachschäden

Ein Mietsachschaden bezeichnet eine Beschädigung von gemieteten Räumen, zugehöriger, fest verbauter Einrichtung und mitversicherten Gegenständen. Folgendes wird hierbei in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Türen
  • Fensterrahmen (ohne Verglasung)
  • Wände
  • Bodenbeläge aller Art: Parkett, Laminat, Dielen, Bodenfliesen, Teppiche
  • Sanitäranlagen wie Waschbecken, Toiletten, Badewannen
  • Fest integriertes Mobiliar wie Einbauschränke und Küchenzeilen

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jede Person abschließen. Ohne diese können allzeit mögliche Missgeschicke oder Unachtsamkeiten zu immensen Summen an Schadensersatz oder im schlimmsten Fall gar Privatruin führen.

Share
Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung, Ratgeber
Tags: ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren