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Bauarbeiten – Hausbesitzer trägt Betriebskosten

Wird ein Umbau fällig oder nehmen Hausbesitzer eine Modernisierung vor, schnellen zumeist auch die Betriebskosten in die Höhe. Doch aufgepasst: Immobilienbesitzer dürfen diese Zusatzkosten nicht einfach auf die Mieter abwälzen.

Arbeiten am Bau

Baurbeiten verursachen höhere Betriebskosten (Foto: Foto: shotbydave / istockphoto.com)

Nach Abschluss von Bauarbeiten, die durch einen Umbau oder Modernisierungsmaßnahmen nötig wurden, sollten Mieter die Abrechnung der Betriebskosten einer gründlichen Prüfung unterziehen.

Ob Strom, Wasser oder Heizung – Handwerker, Baumaschinen und generell Arbeiten auf Baustellen verursachen zumeist hohe Kosten. Doch die durch Bauarbeiten entstanden zusätzlichen Gebühren sind allein Sache der Hausbesitzer und dürfen keinesfalls auf die Mieter umgewälzt werden.

Bauarbeiten –
Kosten sind Vermietersache

Lediglich die Stromkosten für die Beleuchtung im Haus wie etwa im Treppenhaus und/ oder den Fluren sind umlage- und damit erstattungsfähig. An diesen Kosten müssen sich Mieter beteiligen. Alle anderen zusätzlichen Kosten muss allein der Hausbesitzer als Auftraggeber der Baumaßnahmen zahlen. Er kann die Kosten auch nicht im Nachhinein von den Mieter einfordern.

Bauarbeiten –
Hausbesitzer ist in Beweispflicht

Mieter sollten die Betriebskostenabrechnungen nach den Bauarbeiten über einen Zeitraum von zwei Jahren auf Herz und Nieren prüfen. Ist der Verbrauch der Kosten im Jahr der Bauarbeiten deutlich gestiegen, sollten Mieter eine Klärung der Sachlage einfordern. Dies geschieht am besten auf dem schriftlichen Wege. Der Hausbesitzer ist dann gezwungen zu belegen, dass die Ursache der erhöhten Kosten nicht auf die Bauarbeiten zurückzuführen ist.

 

Verweise:

Immobilien – Grundsteuer ist Mietrsache
Bauarbeiten – Mietkürzungen bei Lärm?
Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?
Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht<
Urteil – Rechte der Bauherren gestärkt
Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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