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Stromkosten – Preisspirale dreht sich weiter

Es ist wieder soweit: Die Bundesnetzagentur kündigt aufgrund der Energiewende in Deutschland erneut Strompreiserhöhungen an. Demnach werden Haushalte in Kürze voraussichtlich mit weiteren fünf bis sieben Prozent Mehrbelastung rechnen müssen.

Engergiekosten

Energie wird immer teurer (Foto: 66North / istockphoto.com)

Stromkunden haben keinen guten Stand. Wieder muss mit Preiserhöhungen in beträchtlichem Ausmaß gerechnet werden. Die Kostenspirale nach oben dreht sich demnach unaufhaltsam weiter. Für viele Haushalte wird die Belastung inzwischen zu einer Zumutung. Einige Hunderttausend Haushalte konnten in der Vergangenheit bereits ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.

Stromkosten –
Wechsel zahlt sich aus

Einziger Ausweg, die Kosten zumindest leicht zu drücken, liegt im Wechsel des Stromanbieters. Das Web-Portal Toptarif hat errechnet, dass ein Haushalt mit vier Personen auf diese Weise im günstigsten Fall bis zu 200 Euro jährlich einsparen kann.

Stromkosten – Kündigungsfristen werden kürzer

Wer wechseln möchte, der muss allerdings Rücksicht auf die bestehenden Kündigungsfristen nehmen. Grundversorger bieten derzeit noch eine Frist von vier Wochen zum Monatsende. Ab April kommen Kunden und Verbraucher in der BRD in den Genuss, deutlich kürzerer Kündigungsfristen. So lässt sich der Wechsel dann innerhalb einer Frist von nur zwei Wochen realisieren.

Stromkosten – Sonderkündigungsrecht wahrnehmen

Bei allen anderen Anbietern muss auf die individuellen Kündigungsfristen geachtet werden. Diese können von Versorger zu Versorger abweichen und beinhalten zumeist eine längere Kündigungsspanne. Als Ausnahme gilt hier jedoch auch das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Hier lässt sich der Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung aufkündigen.

Stromkosten – Spielräume der Versorger sind groß

Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter das Sonderkündigungsrecht eingeschränkt haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Preiserhöhung mit höheren Netzentgelten begründet wird. Experten bezweifeln, ob dies überhaupt legitim ist. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärt hierzu, dass die Netzbetreiber bei Netzentgelten oder der Umlage zum Ökostrom-Umlage einen ziemlich großen Spielraum haben und höhere Preisabgaben nicht direkt an Kunden weitergeben. Verbraucher sollten daher auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen, sofern Preiserhöhungen mit höheren Netzentgelten begründet werden.

Stromkosten – Preisgarantie gibt Sicherheit

Wer wechselt, der sollte sich nicht zu lange an den neuen Versorger binden. Experten raten zu einer Höchstdauer von 12 Monaten. Nur so können Verbraucher sicherstellen, dass sie im Falle eines noch günstigeren Angebots auch aus diesem Vertrag innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens herauskommen. Gut bedient sind Stromkunden mit einer Preisgarantie, die über den jeweils festgelegten Zeitraum Gültigkeit hat.

 

Verweise:

Stromanbieter – Vielfalt der Vergleichsangebote
Stromkosten im neuen Jahr kräftig senken
Stromanbieter – Verbraucher besser geschützt
Energie -Änderungen ab Neujahr 2012
Stromanbieter an der Haustür
Stromanbieter – Vergleichsportale richtig nutzen
Erste Hilfe bei zu hohen Energiekosten
Energie – Einsparpotenzial mittels App berechnen
Strom – Vorgehen „einmalige Schweinerei“
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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