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Immobilienkauf im Ausland: Zu beachtendes

Der Erwerb eines Hauses im Ausland kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen. So fallen die Preise sowie die Besteuerung in manchen Ländern deutlich günstiger aus. Auch die Vermietung von Auslandsimmobilien bietet sich an, wenn man nicht selbst vor Ort ist. Insbesondere in beliebten Ferienregionen ist dies häufig äußerst lohnenswert.

In Spanien sind Objekte oftmals billiger.

Luxuriöse Auslandsimmobilien können je nach Besteuerung günstiger als im Inland sein. (Bild: castenoid / clipdealer.de)

Besteuerung im Ausland

Bei der Wahl eines geeigneten Objektes im Ausland sollte darauf geachtet werden, dass dort andere Steuersätze als im Heimatland gelten. In Spanien beispielsweise können die Regionen den Steuersatz selbst festlegen und dieser steigt progressiv mit dem Verkehrswert an; er liegt meist zwischen sechs und zehn Prozent. Auf Mallorca beträgt die Grunderwerbssteuer bei einem Wert von mehr als einer Million Euro zwölf Prozent. Die Grundsteuer liegt bei 0,2 bis 0,6 Prozent. Kauf man ein Haus in Griechenland, ist eine Grunderwerbssteuer von 9 bis 13 Prozent zu zahlen, die Grundsteuer berechnet sich nach der Wohnfläche und es gibt eine Spekulationssteuer mit bis zu 25 Prozent. In Frankreich gibt es eine Wertzuwachssteuer, die Gewinne aus Veräußerungen von Nicht-Hauptwohnsitzen besteuert. Es ist also wichtig, sich mit den Steuerregelungen im jeweiligen Land genauestens auseinanderzusetzten.

Wo darf man keine Immobilien kaufen?

Es ist nicht in jedem EU-Land problemlos möglich, eine Immobilie als Ausländer zu erwerben. Zwar gelten in Spanien beispielsweise die gleichen Rechte für Ausländer als auch für Einheimische – der Hauskauf ist also uneingeschränkt möglich – und auch in Deutschland spielt die Staatsbürgerschaft des Käufers keine Rolle, allerdings gilt dies nicht für alle EU-Länder:

  • Schweiz
    • Nicht-Schweizer, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben oder Grenzgänger mit gewünschtem Zweitwohnsitz sind benötigen eine Bewilligung der entsprechenden Kantonsbehörde. Ferner ist der Kauf einer Immobilie zur Vermietung, also als reine Kapitalanlage, verboten.
  • Österreich
    • Hier braucht man eine Erwerbsgenehmigung der Ausländergrundverkehrsbehörde.
  • Niederlande
    • In den Niederlanden ist es zwar kein Problem für EU-Ausländer ein Objekt zu kaufen, allerdings muss dieses dann als Hauptwohnsitz genutzt werden.
  • Dänemark
    • Der Erwerb eines Sommerhauses ist hier nur für Personen erlaubt, die mindestens fünf Jahre steuerpflichtig in Dänemark gewohnt haben.

Immobilien finden

Wer in ein Haus im Ausland investieren will, muss zunächst ein passendes finden. Dabei bietet es sich an, im Internet über Immobilien- bzw. Maklerportale verfügbare Objekte einzusehen. Diese sind auf den Verkauf im Ausland spezialisiert und kennen sich bestens in dieser Materie aus. Auch können schnell verschiedenste Angebote verglichen werden.

Es ist anzumerken, dass dennoch vor dem Immobilienkauf eine persönliche Besichtigung, idealerweise mit einem Sachverständigen, unabdingbar ist. Dabei sind auch die Reisekosten nicht zu vergessen.

Die Kosten

Ein Vorteil beim Erwerb von Immobilien im Ausland kann der relativ günstige Preis sein. Etwa in Spanien und Italien lassen sich aufgrund der geschwächten Wirtschaft zum Teil kleine Ferienhäuser und Wohnungen in Randgebieten zu einem mittleren bis hohen fünfstelligen Betrag erwerben. Zum Beispiel kann man nahe Valencia an der spanischen Ostküste mit rund 55 000 Euro für ein kleines Reihenhaus rechnen. Jedoch sind die Preise oftmals, insbesondere in Italien und Frankreich, aber auch in Spanien, stark regionsabhängig. So kosten im luxuriösen Santa Ponsa Immobilien klarerweise verhältnismäßig etwas mehr.

Beim Immobilienkauf im Ausland ist auf viele Aspekte zu achten. Dafür kann sich ein solches Unterfangen auch durchaus auszahlen.

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Autor: Marvin Perner
Veröffentlicht in: Ratgeber
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