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Freie Verwendung von Steckern und Steckdosen für Balkonkraftwerke

Angesichts ständig steigender Preise für Energie möchten immer mehr Menschen in eine Balkon-PV-Anlage investieren. Sie soll Strom für den Eigenbedarf produzieren und Geld sparen helfen. Das gilt jetzt in Bezug auf Steckdosen und Module.

Bestimmte Stecker müssen bei Balkonkraftwerken gegeben sein.

Bestimmte Stecker müssen bei Balkonkraftwerken gegeben sein. (Franz26 / pixabay.com)

Neue Gesetze für das Balkonkraftwerk

Vereinfacht gesagt: Man gehe in den Baumarkt und hole sich ein Balkonkraftwerk. Zu Hause fix die Solarpanels aufstellen, den Stecker in die Steckdose stecken und schon kann der Strom fließen. Diese Darstellung ist – zugegeben – etwas stark vereinfacht. Doch viel komplizierter ist es nicht, die eigene Solarstromanlage auf dem Balkon oder auf der Terrasse zu installieren. Solche kompakten „Stecker-Solaranlagen“ eignen sich sogar für Mieter, der Vermieter muss für deren Betrieb noch nicht einmal zustimmen. Selbst Laien können die Anlagen installieren, die Vorschrift, dass ein Fachbetrieb für die Installation herangezogen werden muss, gilt nicht mehr. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im August des Jahres 2023 beschlossen. Kurz zusammengefasst: Die Bürokratie im Zusammenhang mit der Installation und Nutzung einer Balkonsolaranlage soll abgeschafft werden.

So werden Balkonkraftwerke ganz einfach betrieben

Für einige Zeit mussten sich Verbraucher nicht nur fragen, wann sich ein Balkonkraftwerk lohnt, sondern auch, wie sie es überhaupt betreiben dürfen. Der Wieland-Stecker war vorgeschrieben, ein einfacher Schuko-Stecker wohl entgegen vieler Expertenmeinungen nicht ausreichend. Das wurde nun geändert, sodass der Betrieb der Balkonsolaranlage auch mit dem Schuko-Stecker möglich ist. Dieser wiederum passt in jede normale Steckdose. Der Wieland-Stecker hingegen benötigte eine separate Steckdose, was wohl aus Sicherheitsgründen derart beschlossen wurde. Es ging dabei um die automatische Abschaltung der Stromzufuhr, die nur bei einem Wieland-Stecker gegeben sein sollte. Doch auch bei Verwendung eines Schuko-Steckers ist die Gefahr eines Stromschlags aufgrund von nicht rechtzeitig abgeschaltetem Strom verschwindend gering.

Auch bei der Registrierung der Anlage wurden Veränderungen vorgenommen: Besitzer müssen den Netzbetreiber nicht mehr über die Anlage informieren, außerdem sind weniger Angaben im Marktstammdatenregister zu tätigen. Darüber hinaus können die normalen Stromzähler weiter betrieben werden, auch wenn diese bei der Einspeisung des selbst produzierten Stroms rückwärts laufen. Dies gilt jedoch nur für eine Übergangszeit, bis der Netzbetreiber einen Termin für den Zählerwechsel festgelegt hat. Auf Dauer ist ein Zweirichtungszähler erforderlich, der die beiden Stromarten („aus dem Netz bezogener Strom“ und „selbst eingespeister Strom“) voneinander trennen kann.

 

Nur bestimmte Stecker sind für Balkonkraftwerke geeignet.

Nur bestimmte Stecker sind für Balkonkraftwerke geeignet. (Deniz_Turgut / pixabay.com)

Alle wichtigen Informationen rund um Stecker und Steckdosen für Solarmodule

Das Balkonkraftwerk ist die kleine Ausgabe der Photovoltaik-Anlagen, die üblicherweise auf den Dächern der Gebäude installiert sind. Es kann von Laien betrieben werden und erfordert keine zusätzlichen Installationen mit Ausnahme des Austauschs des Stromzählers. Da es in der Vergangenheit einiges Hin und Her sowie daraus resultierende Unsicherheiten in Bezug auf erlaubte Stecker für das Balkonkraftwerk gab, stellen wir die aktuellen Regelungen im Detail vor.

Schuko-Stecker statt Wieland-Stecker

Ein oder zwei Solarpanels erzeugen eine Leistung von höchstens 600 Watt, ab Januar 2024 sind bis zu 800 Watt möglich. Dabei erzeugt die Sonneneinstrahlung Gleichstrom, der mithilfe eines Wechselrichters im Gerät in Wechselstrom umgewandelt und damit nutzbar wird. Der so erzeugte Netzstrom kann über einen Schuko-Stecker in das häusliche Stromnetz eingespeist werden. Bislang wurde gefordert, den Betrieb der Solaranlage nur über einen Wieland-Stecker zu erlauben, doch derartige Forderungen sind inzwischen vom Tisch.
Wichtig: Schon beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass der Anschluss des gewählten Modells an die übliche Haussteckdose möglich ist. Andernfalls besteht Brandgefahr durch die Überlastung von Steckdose und Leitung. Ist seitens des Herstellers eine spezielle Steckdose empfohlen worden, sollte diese auch installiert werden. Wichtig: Der Netzbetreiber darf die Installation einer Wieland-Steckdose nicht vorschreiben.

Gefahren durch Steckdosen und Stecker für Balkonkraftwerke

Solarmodule erhöhen immer die Brandgefahr eines Gebäudes, da die Panels unter Spannung stehen. Stecker-Kontakte dürfen nicht berührt werden, da die Gefahr eines Stromschlags besteht. Genau dies war bis vor Kurzem der wichtigste Kritikpunkt an der Verwendung normaler Stecker und üblicher Haushaltssteckdosen. Angeblich verhindern nur Wieland-Stecker und Wieland-Steckdosen einen Stromschlag, da sie keine offenen Kontakte haben. Doch wenn die Solaranlage für den Balkon dem Sicherheitsstandard DGS 0001 genügt, soll der Anschluss der Anlage bedenkenlos möglich sein, so die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie. Die Zertifizierung der Anlagen ist freiwillig durch die Hersteller möglich, die Produkte dürfen danach das DGS-Siegel tragen.

Wenn der Stecker der Anlage gezogen wird, erkennt der Wechselrichter, dass das Stromnetz unterbrochen wurde und schaltet sich dementsprechend ab. Daher ist es auch möglich, normale Stecker-Kontakte zu berühren, ohne dass ein Stromschlag droht. Wichtig sind jedoch die diesbezüglichen Herstellerhinweise: Unter anderem darf pro Stromkreis mit 230 V nur eine Balkonsolaranlage eingesteckt werden. Mehrfachsteckdosen sollten keinesfalls verwendet werden, sie erhöhen die Brandgefahr.

Wichtiges zur Genehmigung der 230-V-Steckdosen

Die Genehmigung der Balkonsolaranlage ist nicht nötig, es sei denn, es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Dann können die Solarpanels die typische Ansicht stören und dürfen demzufolge nicht installiert werden.
Ansonsten ist der Betrieb der Anlage zulässig, solange die maximale Leistung von 600 Watt nicht überschritten wird (800 Watt ab 1. Januar 2024). Bisher gilt zudem, dass der Netzbetreiber über den Betrieb des Balkonkraftwerks informiert werden muss, außerdem wird der Eintrag im Marktstammdatenregister nötig. Auch hierbei sind Vereinfachungen beschlossen worden. Anlagen, die Strom nur zur Eigennutzung bereitstellen, müssen bis zur maximalen Leistungsgrenze von 600 Watt nicht angemeldet werden. Soll der erzeugte Strom aber ins öffentliche Netz eingespeist werden, ist eine Anmeldung auch weiterhin Pflicht.

Wer eine Förderung für die Balkonsolaranlage in Anspruch nehmen möchte, muss unbedingt auf ihre Gesetzeskonformität achten. Wer schon in 2023 eine Anlage mit 800 Watt Leistung installiert, muss damit rechnen, dass diese nicht gefördert wird. Stichtag für die Betriebserlaubnis ist der 1. Januar 2024. Wird aber eine neue Anlage jetzt gekauft, sollte diese per Update des Wechselrichters auf 800 Watt anzuheben sein. Hierzu geben die Hersteller gern Auskunft. Sie sind es auch, die das Update durchführen.

Zusammengefasst:

  • Betrieb von Anlagen mit 800 Watt ab 1. Januar 2024 erlaubt
  • keine Vorschrift zur Verwendung eines Wieland-Steckers
  • Betrieb des Balkonkraftwerkes über Haushaltssteckdose möglich
  • Vermieter darf Balkonsolaranlagen nicht verbieten, sofern es kein denkmalgeschütztes Gebäude ist
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Autor: Veröffentlichung durch Nina Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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