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Rahmenbedingungen für PV-Anlagen in Deutschland

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind eine wesentliche Säule der Energiewende. Neben den technologischen und ökonomischen Aspekten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ein entscheidender Faktor für den Erfolg privater PV-Anlagen.

PV-Anglage auf dem Dach eines Einfamilienhauses

PV-Anlagen sind bis zu einer Leistung von 10 kWp genehmigungsfrei (Bild: sssss1gmel / clipdealer.de)

Genehmigungen und Baurecht

In Deutschland unterliegen PV-Anlagen einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften. In der Regel sind PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei. Dies gilt insbesondere für Dachanlagen auf Wohngebäuden. Eine Baugenehmigung ist in den meisten Bundesländern nicht erforderlich, solange die Anlage nicht in das Erscheinungsbild des Gebäudes stark eingreift oder unter Denkmalschutz stehende Gebäude betrifft.

Genehmigungsfreistellung nach Leistung

PV-Anlagen auf Gebäuden sind in der Regel bis zu einer Leistung von 10 kWp (Kilowatt-Peak) genehmigungsfrei, sofern sie keine signifikanten baulichen Veränderungen am Gebäude erfordern. Für Anlagen über dieser Grenze oder für Freiflächenanlagen gelten andere Regeln und Verfahren. Die genauen Bestimmungen können jedoch je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung zu überprüfen.

Bedingungen für Freiflächenanlagen

Freiflächenanlagen unterliegen in Deutschland strengeren Genehmigungsverfahren als Dachanlagen. Die wichtigsten Bedingungen umfassen:

  • Flächennutzung: Freiflächenanlagen dürfen nur auf bestimmten Flächen errichtet werden, wie z.B. auf Konversionsflächen, versiegelten Flächen oder Flächen in sogenannten benachteiligten Gebieten. Ackerflächen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie liegen in speziellen Bereichen wie entlang von Autobahnen oder Schienenwegen.
  • Genehmigungsverfahren: Für Freiflächenanlagen ist in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich, der von der zuständigen Gemeinde erstellt werden muss. Das Verfahren umfasst Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit und anderer Behörden.
  • Bauplanungsrecht: Die Errichtung von Freiflächenanlagen muss im Einklang mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und den Landesbauordnungen stehen. Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Anlage in das Landschaftsbild passt und ob naturschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Erschließung und Infrastruktur: Die geplanten Anlagen müssen eine geeignete Erschließung aufweisen, das heißt, sie müssen verkehrstechnisch erreichbar sein und über die notwendige Infrastruktur zur Netzanbindung verfügen.
  • Abstandsregelungen: Es müssen bestimmte Abstandsregelungen zu Wohnbebauungen, Straßen und anderen Infrastrukturprojekten eingehalten werden, um negative Auswirkungen auf das Umfeld zu minimieren.

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen 2024 – 2025

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Bedingungen und die Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Betreiber von PV-Anlagen erhalten infolge eine festgelegte Einspeisevergütung, die für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert ist. Es gilt für diese 20 Jahre der Einspeisevergütungssatz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde.

Das EEG 2023 unterscheidet zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Solarstrom primär im Haushalt verwendet, Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Die Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte PV-Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, wofür es einen höheren Vergütungssatz gibt.

Aktuelles zur Einspeisevergütung 2024

Ab dem 01. Februar 2024 beträgt die Einspeisevergütung:

  • 8,11 Cent/kWh für Anlagen < 10 kWp
  • 7,03 Cent/kWh für Anlagen 10-40 kWp
  • 5,74 Cent/kWh für Anlagen 40-100 kWp

Es gibt zudem einen gesonderten Zuschlag für die Volleinspeisung ins Netz.

Neue Werte ab August 2024

Ab dem 01. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 gilt:

  • 8,03 Cent/kWh für Anlagen < 10 kWp
  • 6,95 Cent/kWh für Anlagen 10-40 kWp
  • 5,68 Cent/kWh für Anlagen 40-100 kWp

Für Volleinspeisung gelten folgende Sätze:

  • 12,73 Cent/kWh für Anlagen < 10 kWp
  • 10,68 Cent/kWh für Anlagen 10-40 kWp
  • 10,68 Cent/kWh für Anlagen 40-100 kWp

Weitere Änderungen durch das EEG 2023

Ab 2024 greift wieder der Degressionsmechanismus des EEG. Die Einspeisevergütung wird alle sechs Monate um ein Prozent reduziert, abhängig vom Zubau an Photovoltaikanlagen.

Wichtige steuerliche Aspekte für Kauf und Betrieb

Befreiung von der Umsatzsteuer

Seit 1. Januar 2023 fällt bei der Anschaffung einer PV-Anlage und eines dazugehörigen Stromspeichers in den meisten Fällen keine Umsatzsteuer mehr an, dank einer EU-Richtlinie. Diese gilt für Installationen auf Wohngebäuden und gemeinwohlorientierten Gebäuden.

Voraussetzungen für Steuerbefreiung

  • Installation auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes.
  • Leistung der Anlage beträgt maximal 30 kWp.
  • Der Betreiber ist der Rechnungsempfänger.

Sonderfälle

  • Miete von PV-Anlagen ist nicht steuerbefreit, es sei denn, der Vertrag führt zur Übernahme der Anlage.
  • Mobile Solarmodule unterliegen der Umsatzsteuer.

Eigenverbrauch

Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch, wenn die Anlage zum Nullsteuersatz gekauft wurde.

Einkommensteuerbefreiung

Seit 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom bei PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit und müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

Fördermöglichkeiten

Die Investition in PV-Anlagen wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Ein interessantes Modell ist die Förderung durch das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches Zuschüsse für die Installation von Batteriespeichersystemen gewährt.

wichtige Fördermöglichkeiten

  • KfW-Förderprogramme (zinsgünstige Darlehen)
  • Zuschüsse durch das Marktanreizprogramm (MAP)

Netzanschluss und technische Vorschriften

Die Anbindung der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz unterliegt strengen technischen Vorschriften, die in der VDE-Anwendungsregel 4105 festgelegt sind. Diese Regelung beschreibt die technischen Mindestanforderungen an den Netzanschluss und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.

Betreiber müssen ihre Anlagen beim Netzbetreiber anmelden und entsprechende technische Nachweise erbringen. Zudem sind regelmäßige Prüfungen und Wartungen vorgeschrieben, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielen hier die Wechselrichter beispielsweise von Sungrow, die den Netzanschluss regeln und eine sichere Einspeisung gewährleisten.

Zukunftsperspektiven und Marktentwicklungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen in Deutschland sind dynamisch und unterliegen ständigen Anpassungen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 weitere Maßnahmen zur Förderung von PV-Anlagen beschlossen. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu steigern (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).

Um dieses Ziel zu erreichen, wird erwartet, dass die Einspeisevergütungen weiterhin attraktiv bleiben und zusätzliche Förderprogramme aufgelegt werden. Die Integration von Speichersystemen und intelligenten Energiemanagementlösungen wird zunehmend an Bedeutung gewinnen.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Ratgeber
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