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Beim Bauen besteht Gefahr durch Asbest

Mit der energetischen Wende werden allerorten auch Altbauten auf Vordermann gebracht. Nicht immer sind diese Arbeiten ungefährlich. Der Werkstoff Asbest kann sogar zur tödlichen Falle werden.

Asbest-Verseuchung

Asbestverseuchte Materialien müssen durch Experten entsorgt werden (Foto: LianeM / Clipdealer.com)

So berichtete die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) von zwei Todesfällen und 62 Erkrankten aufgrund des Kontakts mit Asbest. Für die IG Bau ist dies Anlass, nochmals auf die Gefahren mit Asbest hinzuweisen und im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, das in Kraft getreten ist, zur äußersten Vorsicht zu mahnen.

Bauen – Vorsicht bei Sanierungsarbeiten

Besonders bei Sanierungsarbeiten von Altbauten können Bauherren auf Asbest treffen. So befindet sich der Stoff oftmals in Nachtspeicherheizungen und Abdeckplatten. Auch alte Bodenbeläge können über Asbest verfügen. Die Fasern dieses gefährlichen Stoffes werden als krebserregend eingestuft. Von ihnen geht eine immense Gefahr für Bauherren und Bauarbeiter aus.

Bauen – Asbest hat gefährliche Tücken

Das Material hat im wahren Wortsinn seine Tücken. Solange es noch luftdicht verpackt ist, treten diese nicht zutage. Doch während der Bauarbeiten werden feinste Asbestfasern aufgewirbelt und die Gefahr kann sich vollends entfallen. Schlimmstenfalls genügt ein einziger Atemzug, um Jahre später zu erkranken. Asbestosen und Lungen- oder Kehlkopfkrebs können die bittere Folge sein.

Bauen – Ämter informieren bringt Sicherheit

Bauherren, aber auch Fachleute aus Handwerkbetrieben können sich jederzeit beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz über geeignete Schutzmaßnahmen informieren. Auch regelmäßige Kontakte und Gespräche mit den zuständigen Berufsgenossenschaften sind zielführend und können katastrophale Folgen durch Asbest mittels Vorsorge begegnen.

Bauen – Vorsorge besser als Leichtsinn

Experten der Berufsgenossenschaft beklagen, dass selbst ausgebildete Handwerker oftmals glauben, für den Umgang mit Asbest gerüstet zu sein. Doch das Gegenteil sei der Fall. Da passiere es häufig, dass bei Abbrucharbeiten kaum Vorsorge getroffen und auch bei der Entsorgung des giftigen Materials fahrlässig gehandelt wird.

Verweise:

Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern
Gefahr durch Dämmung mit Styropor-Platten?
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten
Erneuerbare Energien bedarfsgerecht anpassen
Sanierung – energetischer Umbau im Trend

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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