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Satellitenschüssel fordert Ärger heraus

Immer wieder Ärger um die Satellitenschüssel: Präsent an die Außenwand des Hauses montiert, sorgt sie immer wieder für Zwist zwischen Mietern und Vermietern. Ist eine Installation erlaubt, auch wenn sie die Fassade verschandelt?

Satelliten

Dezent installierte Satellitenschüssel am Haus (Foto: teo73 / Clipdealer.com)

Selbst eingefleischte TV-Konsumenten geben zu, dass die Satellitenschüssel an der Fassade nicht unbedingt als Schmuckstück gewertet werden kann.

Bevor TV-Freaks tätig werden und solche Gebilde an der Außenfassade anbringen, sollten sie den Hausbesitzer um Erlaubnis bitten. Im Alleingang sind solche Maßnahmen nicht zulässig. Wer dies ignoriert, riskiert schlimmstenfalls sogar die Kündigung.

Satellitenschüssel
ist genehmigungspflichtig

TV-Fans zappen sich gerne durchs Leben. Mit einer Fülle an Programmen macht das erst so richtig Spaß. Wer ein derartiges Fun-Vergnügen nur mittels Satellitenschüssel realisieren kann, bringt die Satellitenschüssel schnell einmal ungefragt an der Außenfassade an. Doch Vorsicht: Erlaubt ist dies nur dann, wenn der Vermieter ausdrücklich einverstanden ist.

Satellitenschüssel
sichert das Informationsrecht

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin macht in diesen Tagen nochmals darauf aufmerksam, dass der Hausbesitzer in jedem Fall zustimmen muss. Gibt es im Haus jedoch weder einen Kabelanschluss noch eine Gemeinschaftssatellitenschüssel, um Fernsehprogramme zu empfangen, so überwiegt das Informationsrecht der Mieter. In den Fällen ist der Vermieter sozusagen zur Zusage verpflichtet. Verbote hinsichtlich der Installation einer Satellitenschüssel können nur in engen Grenzen ausgesprochen werden. Hierzu zählt beispielsweise das Anbringen einer Satellitenschüssel an einem denkmalgeschützten Haus.

Satellitenschüssel am Denkmal untersagt

Hier kann der Vermieter ein generelles Verbot aussprechen, da die Satellitenschüssel eindeutig die Fassade verschandelt. Gleiches gilt für Mieter, deren Wohnungen bereits ausreichend versorgt sind und beispielsweise bereits über einen Kabelanschluss verfügen. Ebenso Gleiches gilt für Mieter, deren Wohnungen innerhalb der nächsten sechs Monate mit einem Kabelanschluss versehen werden.

Kann ein Mieter aus einem anderen Herkunftsland allerdings trotz bestehenden Kabelanschlusses keinen Heimatsender empfangen, so überwiegt auch hier das persönliche Informationsrecht des Mieters. In solchen Fällen hat der Vermieter keine andere Wahl und muss das Anbringen einer Satellitenschüssel ausdrücklich genehmigen.

Satellitenschüssen korrekt ausrichten:
 

Verweise:

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