MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Energie und Wohnen – Neues im neuen Jahr

Alle Jahre wieder nutzt die Politik den Beginn des neuen Jahres, um Bürger mit Änderungen bestehender oder mit der Einführung neuer Verordnungen und Gesetze zu konfrontieren. In diesem Jahr macht dies auch vor den Bereichen Wohnen und Energie nicht halt.

Energie-Verordnung

Für Mietwohnungen müssen Energiewerte künftig präziser erhoben werden (Foto: lisafx / Clipealer.de)

Ob es durch Änderungen zu Neujahr für Bürger tatsächlich besser wird, sei dahingestellt. Teurer wird es allemal. Besonders die Energiewende schlägt weiterhin kräftig zu Buche. Zur Entlastung der bestehenden Stromnetze müssen künftig auch Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen auf die Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen achten. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen werden zur Kasse gebeten. Sie müssen in Hinblick auf die Messung des Warmwasserverbrauchs Geräte nachrüsten, die exakte Werte liefern.

Neue Verordnung für Energie durch Photovoltaik

Auf Besitzer kleinerer Photovoltaik-Anlagen rollen ab 2013 Forderungen zu, die zusätzlich Geld kosten. Sie müssen ihre Anlagen so aufrüsten, dass ihre jeweiligen Netzbetreiber künftig in der Lage sind, die Einspeisung der überschüssigen Energie durch Fernsteuerung regeln zu können. Als Alternative können Photovoltaik-Anlagen auch so ausgerüstet werden, dass die maximale Einspeise-Leistung von vornherein um 30 Prozent reduziert wird. Begründet wird diese neue Verordnung damit, dass einer Überlastung der Netze entgegen getreten werden soll.

Energie – Einspeisung muss steuerbar sein

Nicht jeder Besitzer einer Photovoltaik-Anlage wird über diese Änderungen erfreut sein. Bisher konnten sie erzeugte und nicht selbst verwendete Energie unbegrenzt in die Netze einspeisen. Besitzer großer Photovoltaik-Anlagen waren bisher bereits schon gezwungen, die nunmehr geforderten Maßnahmen einzuhalten. Nun aber müssen auch kleine Anlagen so aufgerüstet werden, dass sie den neuen Anforderungen Rechnung tragen. Die neuen Regeln gelten damit auch für Photovoltaik-Anlagen, die weniger als 30 Kilowatt Leistung erbringen.

Energie muss beim Warmwasser spezifiziert werden

Beim Baden, Duschen, Spülen oder Waschen wird jede Menge Heizenergie verbraucht. Wie hoch der Anteil auf diese Bereiche ausfällt, darüber gab es bisher zumeist keine korrekten Nachweise. Besonders in Häusern mit vielen Mietwohnungen wurden hier keine speziellen Angaben gemacht. Sie wurden in der Vergangenheit auch vom Gesetzgeber nicht durch entsprechende Verordnungen geregelt oder angemahnt. Damit ist es ab Ende 2013 vorbei. Hauseigentümer, die Wohnungen vermieten, müssen künftig für jede einzelne Mietwohnung den tatsächlichen Anteil des Verbrauchs für Warmwasser in Kilowattstunden nachweisen. Nach den bisherigen Regelungen konnte dieser Anteil Pauschal dargelegt werden.

Energie – Verbrauch für Warmwasser nachweisen

Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie sich noch in diesem Jahr entsprechend ausrüsten müssen, um diese Nachweise künftig überhaupt erbringen zu können. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn der Nachweis mit einem extrem hohen Aufwand verbunden wäre, der letztlich nicht zumutbar ist und/oder extrem hohe Kosten verursacht. Kommen Vermieter künftig ihrer Nachweispflicht zum Warmwasser nicht nach, so können Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent kürzen.

Ebenso tritt bis zum Ende des Jahres 2013 für den Warmwasserbereich eine weitere Verordnung in Kraft. Demnach müssen Eigentümer von Häusern mit Mietwohnungen bis zum 31. 12. 2013 sämtliche Warmwasseranlagen einer Legionellen-Untersuchung unterziehen. Ist dies geschehen, so müssen in der Folge in einem Drei-Jahres-Rhythmus Folgeuntersuchungen durchgeführt werden. Lediglich Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von der Pflicht befreit. Für alle anderen bedeutet dies, Fristen und Verordnungen penibel einzuhalten. Ansonsten drohen drastische Bußgelder.

 
Der Legionellentest wird in Mietshäusern zur Pflicht:

Verweise:

Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
Dimmbares Glas auf Knopfdruck
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten

Share

Das könnte Sie ebenfalls interessieren