Zum Ende einer langen Bauphase wird der Wunsch übermächtig, das Traumhaus endlich beziehen zu können. Nach den zurückliegenden Anstrengungen wollen Bauherrn nur noch die Annehmlichkeiten des Hauses genießen. Doch Vorsicht: Gewährleistung und Mängelansprüche sollten im Auge behalten werden. Ansonsten kann es teuer werden.
Endlich ist soweit: Bauherren und ihre Familien können das langersehnte Traumhaus beziehen. Vorbei sind die Zeiten ständiger Aufregung rund um den Neubau. Nun kann die Immobilie in vollen Zügen genossen werden und der Fokus der stolzen Hausbesitzer liegt künftig auf der Gestaltung der Wohnräume.
Mängelansprüche
und Nachbesserungsfristen
Mit Problemen rund um den Neubau will nun niemand mehr konfrontiert werden. Dennoch ist Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten. Macht der Neubau auch noch so einen guten Eindruck, Mängel schleichen sich durchaus nach und nach ein. Sie müssen dem Bauträger schnellstens angezeigt werden, denn es bestehen Mängelansprüche.
Bauherren haben glücklicherweise innerhalb einer bestimmten Frist ein Recht auf Nachbesserung und verfügen über rechtlich verbriefte Mängelansprüche.
Kein frisch gebackener Hausbesitzer sollte sich diesen Vorteil aus Nachlässigkeit entgehen lassen. Ansonsten kann es für die Immobilienbesitzer noch zu späteren Zeiten sehr kostspielig werden.
Ratgeber zum Thema Mängelansprüche
Die Folgen versäumter Mängelansprüche können erheblich sein. Ist die Gewährleistungsfrist erst einmal verstrichen, steht das Bauunternehmen nicht mehr in der Pflicht. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme ist es also wichtig, nunmehr die Gewährleistung und deren Frist sowie Mängelansprüche fest im Blick zu halten. Bauherren haben allerdings nicht zwangsläufig alle diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben präsent, sodass sich zum sicheren Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen die Anschaffung eines speziellen Ratgebers empfiehlt.
Verordnungstext der VOB/B unter der Lupe
Insbesondere in Hinblick auf eine Ergänzung im Verordnungstext der VOB/B, durch die der Anwendungsbereich eingeschränkt wird, sollten sich Bauherren tiefgreifend informieren. Auch sollte noch präziser geprüft werden, welcher Vertragspartner für die VOB als Grundlage gewählt wurde. Mit der Anschaffung des speziellen Ratgebers „Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis“ werden Bauherren umfassende Kenntnisse zur Anwendung der VOB und des BGB geboten.
Baupraxis und Mängelansprüche
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Der sichere Umgang mit der Gewährleistung und deren Fristen lässt sich allerdings nicht nur auf diese Aussage reduzieren. Der Bereich rund um Gewährleistungen ist deutlich komplexer und kann durchaus schwierig werden. Denn nicht alle Mängel offenbaren sich bereits innerhalb der Frist. So kann es z.B. bei folgenden Mängeln schnell einmal zu Fristüberschreitungen kommen:
- Feuchtigkeit im Keller
- Risse im Mauerwerk
- Risse in der Fassade
- Schadhafte Fliesenspiegel
- Undichte Fenster
- Risse im Sockelputz
- Defizite bei der Dämmung
- Mangelhafte Erwärmung der Wohnräume
Mängelansprüche im Mittelpunkt des Ratgebers
Mit dem professionelle Ratgeber stehen Bauherren auf der sicheren Seite und verfügen damit über einen professionellen Leitfaden für die Zeit nach der Bauphase. Hier werden Nutzer auch darauf hingewiesen, dass die Gewährleistungsfrist und damit Mängelansprüche auch nach einer Zustellung der Mängelliste an den Bauträger weiter in Kraft sind. Sobald sich der Bauträger mit dem Bauherren in Verbindung setzt, um die Schäden persönlich in Augenschein zu nehmen, tritt sogar eine Unterbrechung der Verjährungsfrist ein.
Ratgeber behandelt Spitzfindigkeiten
Damit Bauherren mit solchen juristischen Spitzfindigkeiten vertraut werden, sollte der professionelle Ratgeber zum sicheren Umgang mit Gewährleistung und Ausführungen im Bereich Mängelansprüche stets griffbereit zur Hand liegen. Unliebsamen Überraschungen zu diesen Themen kann so schon im Vorfeld begegnet werden. Damit bleibt die Immobilie auch langfristig der Traum ihrer Bewohner und wird nicht etwas durch Folgekosten in beträchtlichen Höhen zu einem Albtraum.
Verweise:
Baumängel sind ein Fall für Experten
Baumängel bei neuen Immobilien
Baumängel kosten Milliarden
Hitliste der Baumängel
Pfusch am Bau
Unter Druck bei der Bauabnahme
Baumängel – rügen, aber richtig
Bauabnahme – Interview mit Dipl. Ing. Ulrich Schiffler
Wenn das Traumhaus Mängel hat
Baumängel – Vorschuss statt Schadenersatz
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