MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

E-Ladestationen und Brandschutz in der Garage

Das Thema Brandschutz beim Laden von E-Autos und beim Betrieb einer Wallbox in der Garage bereitet vielen E-Auto-Besitzern Kopfzerbrechen. Doch mit einigen Vorsichtsmaßnahmen ist die Sicherheit gewährleistet.

Für unbeschwerte Benutzung muss sich über Sicherheit Gedanken gemacht werden.

Für unbeschwerte Benutzung muss sich über Sicherheit Gedanken gemacht werden. (senivpetro / freepik.com)

Baurechtliche Regelungen für Wallboxen

Die sichere Installation von Wallboxen in geschlossenen oder offenen Garagen ist immer wieder ein Diskussionsthema. Kritiker werden aufmerksam, wenn eine Garage brennt und als Brandursache ein Kurzschluss der vorhandenen Wallbox vermutet wird. Doch ist es wirklich so, dass Wallboxen ein erhöhtes Brandrisiko bedeuten? Auf der einen Seite fließen große Strommengen, die natürlich Brände auslösen können, wenn es zu einer Fehlfunktion kommen sollte. Dabei ist der Brand eines E-Autos eine große Herausforderung beim Löschen, wie Brandexperten und Feuerwehrleute wissen. Es sind enorm große Wassermengen nötig, um ein E-Auto zu löschen. Liegt die Garage etwas tiefer oder handelt es sich um eine Tiefgarage, kann diese nach dem Löschen abrissreif sein. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn die Wallbox an der Außenwand eines Wohnhauses installiert wird, weil beispielsweise der Carport direkt am Haus angeschlossen ist. Bei einem Brand kann die gesamte Fassade Feuer fangen und das Wohnhaus in Schutt und Asche legen.

Bauliche Vorschriften beachten

Eigentümer von Immobilien haben oft große Befürchtungen, einen möglichen Brand durch eine Wallbox betreffend. Dies verwundert angesichts häufiger negativer Schlagzeilen nicht. Doch unter Einhaltung der gesetzlichen Brandvorschriften ist es möglich, die Wallbox sicher zu betreiben.
Wichtig ist, die in Deutschland geltende Garagenverordnung zu beachten. Sie gilt in den einzelnen Bundesländern und unterscheidet sich dort mitunter. Im Falle eines Neubaus einer Garage muss die jeweils geltende Verordnung berücksichtigt werden. Für Bestandsbauten gilt, dass der Eigentümer einen Bestandsschutz genießt, was die gesetzlichen Brandvorschriften angeht. Maßgeblich ist, dass der Brandschutz dem Stand entspricht, der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung vorgeschrieben war.

Wichtig zu wissen: Die Musterbauordnung sieht verschiedene Regelungen vor, die für E-Fahrzeuge in der Garage gelten:

  • Brandschutzregeln in Garagen unterschieden nicht nach der Antriebsart der abgestellten Autos
  • zum Betrieb eines Fahrzeugs, der in einer Garage erlaubt ist, zählt auch das Laden des E-Autos
  • Betreiber von Tiefgaragen haben das Recht, das Abstellen von E-Autos zu verbieten

Baurechtliche Vorschriften zum Abstellen eines E-Fahrzeugs oder zum Laden desselben existieren damit nicht. Denkbar sind aber Vorgaben durch die Sachversicherer, die eventuell ein erhöhtes Risiko durch das Abstellen und Laden von E-Autos sehen. Vor der Installation der Wallbox sowie der gesamten Ladeinfrastruktur sollte daher der Versicherer zu möglichen Vorgaben und zu erfüllenden Anforderungen befragt werden.

Für mehr Sicherheit bei der Ladeinfrastruktur

Verschiedene Maßnahmen können dafür sorgen, dass Eigentümer von E-Autos sicher an die eigene Wallbox kommen:

  • Installation der Wallbox nur von Fachunternehmen durchführen lassen
  • Regelmäßige Wartung und Überprüfung der Wallbox
  • Vermeidung der Lagerung von brandfähigem Material in der Garage
  • Anbringen automatischer Brandmelder zum Überwachen der Ladebereiche
  • Wallbox im Bereich der Zufahrt installieren, damit Einsatzkräfte an den Brandherd gelangen können
  • evtl. vor der Installation Rücksprache mit der Feuerwehr zur besten Platzierung der Wallbox halten
Die Installation der Wallboxen soll durchdacht vorgenommen werden.

Die Installation der Wallboxen soll durchdacht vorgenommen werden. (user6702303 / freepik.com)

Ist die Angst vor E-Autos in Tiefgaragen berechtigt?

Die Angst geht um bei vielen, die Tiefgaragen benutzen oder betreiben. Fahrer von E-Autos fürchten ebenso wie die Fahrer von Verbrennern um ihr Fahrzeug, das in der Tiefgarage abgestellt wird und Opfer eines Feuers werden könnte. Tiefgaragenbetreiber hingegen haben Angst vor einem Brand, der durch die Wallbox oder durch einen Kurzschluss am Fahrzeug selbst ausgelöst werden kann. Dabei gelten jedoch hohe gesetzliche Anforderungen, die die Sicherheit der Autofahrer und ihrer Fahrzeuge gewährleisten sollen. Zur Beruhigung aller: Laut der Risikoeinschätzung zu Lithium-Ionen Speichermedien, die von der AG der Leiter der Berufsfeuerwehren sowie vom Deutschen Feuerwehrverband herausgegeben wurde, ist die Gefährdung durch E-Autos nicht größer als durch Verbrennerfahrzeuge. Auch der Ladevorgang selbst stellt demnach keine höhere Gefahr dar. Wichtig ist aber, dass die generell gültigen Brandschutzvorschriften beachtet werden.

Keine Sonderregelungen nötig

Bereits seit 2015 ist der Brandschutz für E-Autos innerhalb der EU einheitlich geregelt. Die entsprechenden Verordnungen sehen keine gesonderten Brandschutzvorschriften für E-Fahrzeuge vor. Es wird davon ausgegangen, dass E-Ladeboxen nicht viel mehr sind als große Steckdosen, die es schließlich in großer Zahl in jedem Haushalt gibt. Mittlerweile zählen die Ladeboxen überdies zur üblichen technischen Einrichtung von Unternehmen und in Tiefgaragen. Eine Nutzungsänderung einer Halle oder Tiefgarage liegt demnach auch nicht vor, selbst wenn die Zapfsäulen für E-Fahrzeuge erst nachträglich installiert werden. Wallboxen sind demzufolge auch nicht erlaubnispflichtig. Zu beachten sind jedoch die Vorgaben, die sich zur Leitungsführung sowie zur Zulässigkeit von Leitungsanlagen in Rettungswegen äußern. Die Garagenverordnung der Bundesländer ist danach auch für Betreiber von Tiefgaragen maßgeblich. Es wird empfohlen, eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen zu lassen und dies unabhängig von der Aufstellung eines Brandschutzkonzepts.

Bitte zum Brandschutz in Tiefgaragen beachten

Wenn sich Eigentümer einer Tiefgarage zum Einbau einer Ladestation entscheiden, sollten sie wie bereits erwähnt die Regelungen der Garagenverordnung beachten. Darüber hinaus ist die Dimensionierung der Wallboxen wichtig. Im Einzelfall sind zudem ortsspezifische Vorgaben zu berücksichtigen, die unter anderem den Fehlerstromschutz betreffen.
Es ist in jedem Falle sinnvoll, den Elektroplaner hinzuzuziehen, der die nötige Dimensionierung ebenso beurteilen kann wie die richtige Lage der Wallboxen. Außerdem ist der Stromnetzbetreiber mit ins Boot zu holen. Schon bei der Planung und später bei der Installation sollte der Verteilnetzbetreiber darüber Kenntnis haben, dass in der geschlossenen oder offenen Garage Wallboxen installiert werden. Wichtig dabei ist die Frage, wie viele Autos parallel geladen werden sollen. Daran muss sich das Lastmanagement orientieren, welches für die jeweilige Tiefgarage festgelegt worden ist. Wichtig: Die Anzahl der Ladeeinrichtungen muss gemäß § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung an den Netzbetreiber übermittelt werden. Bei gewünschtem Anschluss einer Wallbox mit mehr als 12 kVA Leistung muss der Netzbetreiber den Vorgang genehmigen. Erst nach Vorliegen dieser Genehmigung darf mit der Installation begonnen werden.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass die Anlage entsprechend dokumentiert wird. Nur so können Netzbelastungen, die demnächst zu erwarten sind, bereits im Vorfeld erkannt und eingeplant werden. Auch eventuelle Überlastungen werden damit deutlich.

Share
Autor: Veröffentlichung durch Nina Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags: , , , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren