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Gewährleistungsfrist sinnvoll nutzen

Die Gewährleistungsfrist für Neubauten ist üppig bemessen. Ganze fünf Jahre haben Häuslebauer Zeit, Baumängel zu entdecken und Nachbesserungen zu verlangen. Nicht immer nehmen Bauherren diese Möglichkeiten ausreichend wahr.

Neubau

Experten decken Baumängel sicher auf (Foto: SeanPrior /Clipealer.com)

Fünf Jahre – eine solche, relativ lange Zeit räumt der Gesetzgeber Bauherren als Gewährleistungsfrist ein. Für Häuslebauer bietet sich damit einen enormer Vorteil. Sie können sich in dieser Zeitspanne in Ruhe auf die Suche nach Baumängeln begeben und erhalten im Schadensfall kostenlose Nachbesserungen.

Gewährleistungsfrist –
Beginn ab Bauabnahme

Bauherren sollten daher in dieser Zeit auch tatsächlich gezielt nach Baumängeln Ausschau halten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin in diesen Tagen hin. Die Gewährleistungsfrist, die der Gesetzgeber einräumt, bietet hierzu eine ideale Grundlage. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bauabnahme. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Gewährleistungsfrist –
Zuständigkeit beachten

Sofern Bauherren Mängel entdecken, müssen diese schriftlich beim zuständigen Unternehmen gerügt werden. Die angeschriebene Firma ist gehalten, möglichst rasch auf die Mängelrüge zu reagieren. Daher ist es besonders wichtig, dass Bauherren auch das tatsächlich zuständige Unternehmen anzusprechen, erläutert der VPB. Ansonsten kann es für Häuslebauer teuer werden. Wendet sich der Baukunde an den falschen Betrieb, so muss er für anfallende Kosten vollumfänglich aufkommen. Hierzu zählen unter anderem Kosten für die angefallenen Arbeiten sowie Fahrtkosten.

Gewährleistungsfrist – Aufmerksamkeit macht sich bezahlt

Bauherren sollten die lange Zeit der Gewährleistungspflicht sinnvoll nutzen und das Haus in allen Funktionsbereichen kritisch unter die Lupe nehmen. Baumängel können vielfältig auftreten. Praktisch jeder Bereich im Haus kann betroffen sein. Von undichten Dächern und Kellern bis hin zu schlechten Dämmungen und Schimmelbefall bleibt praktisch kein Winkel des Hauses unberührt.

Mögliche Baumängel sind u.a.:

  • Falsch dimensionierte Wärmepumpe
  • Defekte Fußbodenheizung
  • Mangelhafte Abdichtungen des Kellers
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Schlecht isolierte Fenster
  • Risse im innenliegenden, verputzten Mauerwerk
  • Risse in Fliesen
  • Vermoosungen in und auf Wärmedämmungen
  • Abgeplatzer Putz u.v.m.

 

Verweise:

Immobilien – Wintercheck zum Frühlingsbeginn
Schimmel – Vorbeugung schützt vor Verbreitung
Stoßlüften gegen Schimmelbefall
Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache
Cleveres Heizen spart Bares
Schimmelpilz – schleichende Gefahr für Bewohner
Tipp – Neubau ausreichend beheizen
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Schimmel-Alarm auf Baustellen
Hitliste der Baumängel
Baumängel – rügen, aber richtig
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Fertighaus, Passivhaus, Hausbau
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