Energiesparen steht in diesen Zeiten an vorderster Stelle. Doch bevor gespart werden kann, muss viel investiert werden. Die aktuellen, gesetzlichen Energie-Sparvorgaben werden für Hausbesitzer teuer, gelten zunächst jedoch nur für Neubauten.
Gut für das Portemonnaie von Altbau-Besitzern, schlecht für die Energiewende – so in etwa lassen sich die neuen Energiesparvorhaben in der BRD wohl zusammenfassen. Die beschlossenen und deutlich strengeren Energiesparmaßnahmen sollen laut Bauministerium vorerst nur für Neubauten in Kraft treten. Besitzer von Altbauten können daher erst einmal aufatmen. Ihr Budget bleibt zunächst noch verschont.
Energiesparen bei Altbauten
Dabei besteht gerade im Bereich Altbauten ein erheblicher Bedarf an energetischen Sanierungen. Satte 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs sickern in Gebäudeheizungen sowie in die Warmwasserversorgung. Ein erheblicher Anteil an Energie geht dabei ungenutzt verloren, da sind sich Experten sicher. Fenster, Dächer und Raumdecken, die undicht sind, tragen zu dieser energetischen Verschwendung bei. Zwar wurden vom Gesetzgeber mit der sogenannte „Energieeinsparverordnung“ Maßnahmen zur Sanierung älterer Gebäude festgelegt. Doch diese befindet sich in steter Überarbeitung.
Neufassung zum Energiesparen
In Kürze soll nunmehr eine weitere, komplette Neufassung für mehr Klarheit sorgen. Zusätzliche Verschärfungen im energetischen Bereich auch für Altbauten beinhaltet sie nicht. Zu den Gründen, warum es wohl so schnell nicht zu einer weiteren Verschärfung kommt, wird das Thema Unwirtschaftlichkeit benannt. In einer Auswertung legt das Bundesbauministerium dar, dass Altbau-Besitzer nach einer gründlichen energetischen Sanierung erst nach etlichen Jahren in den Genuss einer Ersparnis kommen. Laut Auffassung mancher Gutachter springen diesbezüglich daher derzeit noch zu wenige Vorteile nach gründlichen energetischen Sanierungen von Altbauten heraus.
Neubauten und Energiesparen
Bei Neubauten sieht dies ganz anders aus. Daher wird für den Bereich Energieeffizienz sogar mit dem Gedanken gespielt, die derzeitigen Anforderungen noch weiter zu verschärfen. Auch die EU verlangt inzwischen danach. Augenblicklich liegt die Verbesserungsquote im Bereich Energie bei 7,5 Prozent für Neubauten. Im Klartext bedeute dies, dass neue Häuser künftig über insgesamt 7,5 Prozent weniger Energieverbrauch verfügen müssen. Ein solches Vorhaben ruft wiederum so manchen Kritiker auf den Plan. Umweltverbände interpretieren zudem die Verordnung anders und fordern schärfere Vorgaben auch für alte Häuser aus den 50er, 60-er und 70er Jahren. Sie sehen die Chancen auf energetische Sanierungen verpasst, wenn jetzt keine diesbezüglichen Forderungen umgesetzt werden.
Anreize zum Energiesparen
Relativ einig sich alle Beteiligten darüber, dass deutliche Entlastungen die Anreize für Hausbesitzer zu energetischen Sanierungen deutlich stärken können, Dass dies Realität werden könnte, sei gründlich verspielt worden, beklagen Experten. Eine diesbezügliche Einigung, die zu solchen positiven Effekten führen könnte, konnten Bund und Länder bisher nicht erzielen. Zwar gab es bereits auf beiden Seiten Maßnahmen, die bereits zu vorgefertigten Texten und zu Einigungen in Hinblick auf attraktive Steuervergünstigungen enthielten. Doch Überlegungen, dass zu erwartende Steuerausfälle keine einmalige Sache sind, sondern künftig Jahr für Jahr stattfinden, erteilte den ambitionierten Plänen schnell das Aus. Damit fehlen Anreize für Hausbesitzer älterer Immobilien, energetische Maßnahmen anzugehen. Bei ihnen macht die Energiewende damit zunächst eine längere Pause.
Verweise:
Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
Dimmbares Glas auf Knopfdruck
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten
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