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Heizöltank unterliegt Prüfpflicht

Das Bundesumweltministerium plant für das Jahr 2013 die Umsetzung einer Prüfpflicht für jeden Heizöltank ab 1.000 Liter. Damit wird einer Vorgabe der EU Folge geleistet. Bereits bestehende Verordnungen in einigen Bundesländern werden damit vereinheitlicht.

Heizanlage

Ab 2013 unterliegen bestimmte Heizöltanks einer Prüfpflicht (Foto: michaeljung / Clipdealer.de)

Insbesondere in Bundesländern mit Wasserschutzgebieten bestehen bereits Prüfpflichten für den Heizöltank ab 1.000 Liter Fassungsvermögen. Mit der Novellierung bzw. Einführung einer einheitlichen Prüfpflicht auf der Grundlage einer neuen Richtlinie der EU unterliegen Hauseigentümer, die einen Heizöltank mit diesem Volumen betreiben, den stets gleichen Prüfverordnungen. Damit steht einheitlich fest, was Heizöltank-Betreiber zu welchem Zeitpunkt zu tun bzw. zu berücksichtigen haben.

Heizöltank auf dem Prüfstand

Fraglich ist es allerdings noch, ob die einzelnen Bundesländer die Verordnung tatsächlich auch einheitlich umsetzen können. Schließlich variiert das Procedere, das zur Anwendung kommt, um Heizöltank Betreiber zur Umsetzung der Verordnung aufzufordern. So schreiben manche Bundesländer Hausbesitzer an, um sie zur Kontrollen aufzufordern, andere wiederum handhaben dies nicht so. Problematisch wird es, wenn die entsprechenden Immobilieneigentümer den Behörden gar nicht bekannt sind.

Heizöltank ab 1.000 Liter

Prinzipiell müssen Besitzer eines Heizöltanks ab 1.000 Litern selbst aktiv werden und den geforderten Prüfpflichten von sich aus nachkommen. Ihnen obliegt die sogenannte Betreiberverantwortung. Aus diesem Grund erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) in diesen Tagen an die Umsetzung der Prüfpflicht und rät Betreibern entsprechender Heizöltanks, sich umfassend über mögliche Pflichten zu informieren. Auch wenn derzeit noch keine konkreten Handlungsanweisungen für die neue, einheitliche Prüfpflicht abrufbar sind, so wir damit gerechnet, dass die endgültige Umsetzung spätestens im Sommer stattfinden wird.

Infos zu Prüfung Heizöltank

Informationen zum Stand der Dinge erteilen u.a. die unteren Wasserbehörden. Auch regionale VPB-Sachverständige stehen Interessenten mit Rat und Tat zur Seite. Die Experten des VPB schätzen die Sachlage so ein, dass auch nach Inkrafttreten der Verordnung noch genügend Zeit bleibt, um die neu geordneten Pflichten umzusetzen. In der Regel werden erst ältere Anlagen überprüft, danach die neueren Modelle. Nach wie vor müssen jene Tankbesitzer aktuell überhaupt nicht reagieren, sofern sie auch bisher keiner Prüfpflicht unterlagen. Allerdings dient die Prüfpflicht in erster Linie auch der eigenen Sicherheit. Insofern unterziehen umsichtige Heizöltank-Besitzer ihre Anlage ohnedies regelmäßig einer Prüfung.

Sicherheit für den Heizöltank

Dies hat auch versicherungstechnisch Relevanz. Mögliche Schäden an den Anlagen werden nur dann geregelt, wenn eine gute Wartung der Geräte zugrunde liegt. Zur Prüfung berechtigt sind aktuell nur ausgewiesene Experten. Daran wird sich vermutlich auch bei der bundeseinheitlichen Prüf-Verordnung nichts ändern. Experten raten Hausbesitzer, bei Haustürgeschäften größte Vorsicht walten zu lassen. Häufig bieten dubiose Reinigungsfirmen ihre Dienste an der Haustür an. Solche vermeintlichen Schnäppchen muss niemand in Anspruch nehmen. Denn mit einem Betrag von unter einhundert Euro, die für eine fachgerechte Prüfung gezahlt wird, werden sind Hausbesitzer finanziell ohnehin nicht überfordert.

 
Professioneller Check des Heizöltanks:

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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