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Heizkosten – tatsächlicher Verbrauch maßgeblich

Heizkostenabrechnungen für Mieter dürfen nur nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Gleiches gilt allerdings auch für Wohnungseigentümer. Demnach sind Verwalter von Wohneigentum verpflichtet, penibel genau abzurechnen.

Kosten Heizung

Verwalter müssen auch für Wohnungseigentümer päzise nach Verbrauch abrechnen (Foto: alexraths zise / Clipdealer.com)

Der Bundesgerichtshof stellt in einer aktuellen Rechtsprechung unter dem Aktenzeichen: V ZR 251/10 fest, dass nicht nur Vermieter, sondern auch Verwalter von Wohneigentum Heizkosten präzise abrechnen müssen. Die Kosten können demnach nur nach dem tatsächlichen Verbrauch auf die Eigentümer umgelegt werden.

Heizkosten –
nur tatsächliche Kosten gelten

Grundlage dieser gerichtlichen Entscheidung war ein Streit zwischen zwei Wohnungseigentümern mit ihrer Eigentümergemeinschaft. Der zuständige Verwalter der Eigentumswohnungen hatte nicht die tatsächlichen Verbrauchskosten bei den Abrechnungen zugrunde gelegt sondern vielmehr die im jeweiligen Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten Abschlagszahlungen.

Heizkosten –
Einzelabrechnungen im Fokus

Im Verlauf der gerichtlichen Verhandlungen wurde zwar festgestellt, dass die Revision der übrigen Eigentümer, die die Abrechnung für korrekt hielten, teilweise erfolgreich war. Demnach war auch die Gesamtabrechnung laut BGH einwandfrei. Doch bei den Einzelabrechnungen war dies nicht der Fall, da in den jeweiligen Abrechnungen nicht der tatsächliche Verbrauch zum Ansatz gebracht wurde.

Heizkosten – Abrechnungen neu erstellen

Aus diesem Grund müssen die Abrechnungen komplett neu erstellt werden. Damit müssen für jeden einzelnen Wohnungseigentümer Abweichungen der Einzelabrechnungen von der Gesamtabrechnung übersichtlich und nachvollziehbar erkenntlich und verständlich werden.

 

Verweise:

Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Mietrecht – Eigenbedarf leichter durchsetzen
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Grundsteuer ist Mietersache
Mietkürzungen bei Lärm?
Heizöl – Kostenspirale verärgert Kunden
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Energie – Änderungen ab 2012
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Finanzierung
Tags: ,

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