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Förderung für das Blockheizkraftwerk

Während Förderungen für Photovoltaik straff gekürzt werden, können sich künftige Betreiber kleiner Blockheizkraftwerke die Hände reiben. Sie werden ab April in Deutschland bezuschusst. Zumindest dann, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind.

Blockheizkraftwerke

Ein kleines Blockheizkraftwerk kann sich finanziell kräftig lohnen (Foto: SeanPrior / Clipdealer.com)

Das kleine Blockheizkraftwerk im Keller erfreut sich großer Beliebtheit. Immerhin erzeugt es Strom, der direkt im Haushalt verbraucht wird. Auch die Abwärme wird bestens genutzt. Sie ist zuständig für die Warmwassergewinnung. Das spart zusätzlich Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das kleine Blockheizkraftwerk in Deutschland ab April bezuschusst.

Blockheizkraftwerk –
Zuschuss ab April

So kommen Bauherren, die eine neue Anlagen mit bis zu 20 Kilowatt elektrischer Leistung (kWel) für den Bestandsbau einrichten einen einmaligen Investitionszuschuss. Diese gute Nachricht für umweltbewusste Verbraucher veröffentlichte die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in Rostock in diesen Tagen.

Blockheizkraftwerk – Voraussetzungen erforderlich

Dabei müssen allerdings bestimmte Bedingungen eingehalten werden. So sollte das neue Blockheizkraftwerk u.a. auf der Liste Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderungsfähige Anlagen eingetragen sein. Darüber hinaus müssen recht hohe Energieeffizienz-Anforderungen erfüllt werden. Weiterhin muss der Betreiber einer solchen Anlage einen langfristigen Wartungsvertrag abschließen.

Blockheizkraftwerk – Förderhöhe nach Leistung

Schließlich erhalten nur Bauherren einen Investitionszuschuss, wenn in dem Ort der Installation ansonsten kein Fernwärmeangebot besteht. Die Hürden liegen also hoch, doch wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert kräftig. Zuständig für die Erteilung der Investitionszuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Entsprechende Anträge können ab April 2012 eingereicht werden.

Blockheizkraftwerk – Förderung gestaffelt

Laut Förderungs-Programm wird eine Staffelung nach Anlagenleistung vorgenommen. Demnach erhalten sehr kleine Anlagen für ein- bzw. Zweifamilienhäuser mit einer Leistung von 1 kWel einen Förderungsbeitrag von 1500 Euro. Handelt es sich um große Anlagen mit 20 kWel, gibt es den Maximalbeitrag von 3450 Euro.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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