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Gaspreise – Widerspruchsfrist einhalten

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat aktuell ein Urteil zu Erhöhungen beim Gaspreis veröffentlicht. Demnach muss einer Preisanpassungsklausel innerhalb von drei Jahren widersprochen werden. Anderenfalls gelten die neuen Preise als akzeptiert und müssen dann auch bezahlt werden.

Preise für Gas

Ungerechtfertigten Gaspreiserhöhungen muss widersprochen werden (Foto: Foto: ManuelWaechter / istockphoto.com)

Mit der Fristsetzung von drei Jahren hat der Der Bundesgerichtshof klare Grenzen für Verbraucher gesetzt. Gemäß Urteil müssen Kunden nunmehr höhere Gaspreise akzeptieren, wenn sie nicht innerhalb der festgelegten Frist widersprechen. Die Frist gilt jeweils ab Zustellung der entsprechenden Jahresabrechnung.

Gaspreise –
Revisionsverfahren gibt Klarheit

Der Bundesgerichtshof gab in dem Revisionsverfahren der Eon Hanse Vertrieb GmbH und der Bergischen Energie-und Wasser GmbH damit Recht. Die beiden Energieversorger waren von Kunden teilweise erst nach vielen Jahren auf Rückzahlung von Gaspreisen verklagt worden.

Die Klage geht nunmehr zurück an die vorinstanzlichen Gerichte. Diese haben nunmehr endgültig darüber zu urteilen, ob die Kläger hinsichtlich der zurückliegenden Gaspreise überhaupt noch Geld zurückerhalten bzw. wie hoch diese Beträge dann sind.

Gaspreise – Preisanpassungsklauseln

Die Energieversorger hatten ihre Erhöhungen für Gaspreise in den zurückliegenden Jahren oftmals mit Preisanpassungsklauseln begründet. Diese aber hatte der BGH in der Vergangenheit bereits als unwirksam beurteilt. Da es dieses Klauseln dann nicht mehr gab, entstand eine Vertragslücke in Bezug auf mögliche Widerspruchsfristen. Der BGH hat diese Lücke mit dem aktuellen Urteil nunmehr wieder geschlossen. Fristbeginn ist für Widersprüche demnach stets der Tag der Zustellung der entsprechenden Jahresendabrechnung, die eine unwirksame Preisanpassung erhält.

 

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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