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Schornsteinfeger Monopol fällt 2013

Wer ab 2013 seinen Kamin kehren lässt, der kann selbst bestimmen, welcher Schornsteinfeger kommt. Ab Januar nächsten Jahres fällt das Schornsteinfeger Monopol. Damit tritt Wettbewerb an die Stelle komfortabler Vorrechte. Kunden profitieren und Kaminfeger sehen es gelassen.

Schornsteinfeger-Monopol

Das Schornsteinfeger Mobopol fällt (Foto: Rainer Sturm / pixelio.de)

Nach nunmehr mehr als sieben Jahrzehnten fällt das Schornsteinfeger Monopol ab 2013. Beschlossen wurde ein Wegfall des Monopols bereits im Jahr 2008, doch es gab lange Übergangsfristen. Damit ist es nun vorbei. Verbraucher freut es, denn sie hoffen auf saftige Ersparnisse. Experten prognostizieren allerdings, dass es noch Jahre dauert, bis der Wettbewerb in diesem Umfeld tatsächlich auch floriert.

Aus für Schornsteinfeger Monopol

Initiiert wurde das Aus für das Monopol von der Bundesregierung, die sich damit dem Druck der EU geschlagen gibt. Zwar konnten Hausbesitzer bisher schon Schornsteinfeger aus dem EU-Umfeld – ausgenommen Deutschland – beauftragen.

Doch angesichts der langen Anfahrtswege und damit verbundenen hohen Kosten ist dies eher ein unrealistisches Unterfangen. Wer künftig fegen, kehren und messen darf, wird präzise festgelegt und lässt sich künftig in einem speziellen Register nachlesen.

Zertifikat für Schornsteinfeger Konkurrenz

Die Liste wird auf der Online-Plattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geführt. „Für den Kunden bringt das die Chance, alles in eine Hand zu legen: Messen, Kehren, Warten – dafür braucht er dann nur noch einen Termin statt drei“, erläutert Andreas Müller, Vize-Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima. In seinem Verband wird bereits die künftige Konkurrenz geschult. Mit Zusatzzertifikat dürfen dann künftig auch Heizungsbauer den Markt der Schornsteinfeger erobern. Die frisch gebackenen Experten für Schlote & Co kommen dann allerdings im Blaumann und nicht im so typischen schwarzen Schornsteinfeger-Outfit daher.

Zum Glück gehört der Schornsteinfeger

Ab 2013 können Hausbesitzer damit zwar für Arbeiten rund um Heizung und Schornstein den Fachmann oder die Fachfrau der Wahl bestellen und auch der Zeitpunkt wird vom Hausbesitzer selbst bestimmt. Doch die Bürokratie bleibt allen erhalten. Denn der Bezirksschornsteinfeger muss jeweils eine Bescheinigung über das ordnungsgemäße und regelmäßig durchgeführte Kehren und Messen erhalten. Geschieht dies nicht, wird ein Bußgeld fällig. Aus diesem Grund bleiben die Kaminkehrer wohl auch ziemlich gelassen angesichts der neuen Konkurrenz. Schließlich bleiben sie weiterhin im Spiel und führen zudem die dreijährige Feuerstättenschau durch. Dies sogar komplett konkurrenzlos, denn nur sie dürfen diese Untersuchung durchführen. Wegzudenken sind Schornsteinfeger damit keinesfalls. Ohnehin geht ohne den rußgeschwärzten Händedruck in Sachen Glück so gut wie gar nichts.

 

Verweise:

Heizung – Wartung zum Ende der kalten Jahreszeit
Heizkosten – hydraulischer Abgleich spart Bares
Heizkosten – Erstattung für clevere Bauherren
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Mietrecht – Eigenbedarf leichter durchsetzen
Kaution sicher anlegen
Grundsteuer ist Mietersache
Mietkürzungen bei Lärm?
Heizöl – Kostenspirale verärgert Kunden
Cleveres Heizen spart Bares
Energie – Änderungen ab 2012
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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