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EnEV zwingt private Bauherren in die Haftung

Klimaziele erreichen und die Umwelt nachhaltig schonen – mit diesen ambitionierten Vorhaben im Rücken müssen Bauherren die gesetzlich geregelte Energiesparverordnung (EnEV) einhalten und penibel umsetzen. Die diesbezüglichen Pflichten für Häuslebauer sind immens und führen auch zur Haftung bis hin zu hohen Geldbußen bei Nichteinhaltung.

Energiesparverordung

Beim Neubau dreht sich alles um die Einhaltung der Energiesparverordnung.
(Foto: evok20 / Clipealer.de)

Bauherren, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen, sind dazu verpflichtet, strikt die Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten. Dazu werden die künftigen Immobilienbesitzer vom Gesetzgeber sogar in Haftung genommen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Häuslebauer sollten daher darauf achten, dass das künftige Traumhaus allumfassend den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Einblicke in Unterlagen zwingend notwendig

Dies ist allerdings leichter gesagt, als getan. Experten des VPB machen die Erfahrung, dass so mancher Häuslebauer mit der Einhaltung aller geforderten Regeln der EnEV durchaus große Probleme hat. „Er bekommt nämlich oft die relevanten Pläne und Energieberechnungen gar nicht in die Hand. Damit hat er aber auch keine Möglichkeit, diese wichtigen Unterlagen rechtzeitig vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen“, erläutert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag. Dies aber wäre zwingend erforderlich.

Sehr häufig entdecken später hinzugezogene Sachverständige anlässlich einer Überprüfung der Baupläne und der Nachweise zum Wärmeschutz völlig unplausible Punkte. „Oft werden einfach Wärmeschutznachweise anderer Häuser verwendet und lediglich die Adresse ausgetauscht sowie Maße und Volumen angepasst. Der Rest wird einfach übernommen. Dabei passieren dann auch durchaus auch grobe Schnitzer, etwa wenn der Wärmeerzeuger, also die Heizung, laut Nachweis ‚im Keller‘ aufgestellt werden soll, das Haus aber tatsächlich gar keinen Keller bekommt, sondern lediglich eine Bodenplatte“, kritisiert Bausachverständiger Dipl.-Ing. Carsten Clobes, Leiter des VPB-Büros Kassel.

Wenn die Zusammenarbeit nicht klappt

Energiesparverordnung

Ausreichende Dämmungungen sind zwingend vorgeschrieben. (Foto: Copit / Clipealer.de)

Der Experte sieht darüber hinaus immer dann Probleme, wenn Architekten und Tragwerksplaner nicht ausreichend einvernehmlich zusammenarbeiten. „Statiker neigen dazu, massive Bauteile, gerne in Beton, zu verwenden. Das ist aber wärmedämmtechnisch nicht optimal, weshalb Planer andere Materialien bevorzugen. Wenn sie sich nicht abstimmen, passen ihre Konzepte später nicht zusammen.“ So sei für Einsparungen energetischer Art auch ein technisch korrekter Umgang mit Wärmebrücken erforderlich, ergänzt der Fachmann.

DIN-Normen einhalten

„Hier hat der Planer verschiedene Möglichkeiten. Entweder er verbessert die Wärmedämmfähigkeit des Hauses insgesamt um zehn Prozent und kann damit die Berechnung der einzelnen Wärmebrücken sparen. Diese Methode ist allerdings nicht wirtschaftlich und entspricht nicht den KfW-Richtlinien. Oder er berechnet die Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2. Das Haus muss dann aber auch entsprechend der DIN ausgeführt werden, was wiederum konsequente Baukontrolle voraussetzt“, erläutert Carsten Clobes.

„Die dritte Möglichkeit ist die tatsächliche Berechnung der einzelnen Wärmebrücken. Der Planer muss dann zu jeder Wärmebrücke auch eine entsprechende Konstruktionszeichnung liefern, wie das Bauteil ausgeführt werden soll. Auch hier erleben wir oft, dass diese Planungsdetails fehlen.“

Gesetzgeber ist gefordert

Somit kann eine weitreichende Kontrolle hinsichtlich der Pläne und der Wärmeschutznachweise nur dann ausreichend funktionieren, wenn der Bauherr auch tatsächlich in den Besitz der relevanten Unterlagen kommt. Hier sei der Gesetzgeber dringend gefordert, mahnt der VPB. Denn auch privaten Bauherren sollte ein verbrieftes Recht eingeräumt werden, die kompletten Planungsunterlagen frühzeitig einsehen zu können. Darüber hinaus muss Zeit bleiben, um die Unterlagen von Experten prüfen zu lassen. Dies ist die einzige Möglichkeit für Bauherren, Mängel zu entdecken und eine ausreichende Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen vorzunehmen.

Immerhin muss der Bauherr jederzeit mit einer gründlichen Kontrolle durch das Amt rechnen. Stellt sich bei einer solchen Prüfung im Nachhinein heraus, dass die Energieberechnungen nicht korrekt waren, muss der Bauherr als Verantwortlicher energetisch nachbessern. Unter Umständen muss er auch KfW-Mittel zurückzahlen“, mahnt VPB-Experte Freitag.

 
EnEV stellt hohe Anforderungen an einen Neubau:

 

Verweise:

Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser

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