Schnee und spiegelglatte Eisflächen zeichnen trübe Wintermonate aus. Gefährliche Witterungsbedingungen werden für Fußgänger und Autofahrer schnell zu einer gefährlich Rutschpartie. Streuwagen und Streusalze sind daher oftmals im Dauereinsatz. Schließlich müssen Städte, Gemeinden und private Grundstücksbesitzer der Verkehrssicherungspflicht nachkommen, um Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden.
Um auch im Winter bei Schnee und Eis Unfällen vorzubeugen und Fahr- und Gehwege für Autofahrer und Fußgänger in einen nutzbaren Zustand zu versetzen, müssen Städte, Gemeinden, aber auch Privatpersonen der obligatorischen Streupflicht nachkommen. Sofern große Flächen und Straßen geräumt werden müssen, lässt sich dies zumeist nicht ohne Streuwagen und Streusalz bewerkstelligen. Unternehmen, wie etwa SETON sind auf den Vertrieb solcher Produkte spezialisiert und zählen zu den erfahrenen Lieferanten für Streusalz & Co. Passende Produkte für den Winter-Räumdienst lassen sich hier zudem komfortabel und aus einer Hand ordern.
Umweltschutz spielt beim Streusalz große Rolle
Zeiten, zu denen aggressives Streusalz Verwendung finden konnte, um schnelle Ergebnisse zu erzielen, sind lange vorbei. Damit hat Umweltschutz auch bei den Räumarbeiten von Schnee und Eis höchste Priorität. Welche Streumittel tatsächlich eingesetzt werden dürfen, regelt jede Gemeinde individuell. Die Vorschriften lassen sich in den jeweiligen Gemeindeverordnungen nachlesen und müssen eingehalten werden. Anderenfalls drohen erhebliche Strafen, wie das Beispiel von Berlin beweist. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 7 NatSchGBln (Berliner Naturschutzgesetz) ist es verboten, Streusalze oder andere Auftaumittel auf Grundstücken zu verwenden. Wer diesen Verboten zuwiderhandelt, kann dies mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Im Bereich Streumittel bietet der Markt unterschiedliche Produkte. Hierzu zählen u.a.:
- Streusand
- Bläh-Ton
- Split
- Sole
- Auftausalz
- Abstumpfende Streumittel
- Auftauende Streumittel
Streuwagen sorgt für eisfreie Zonen
Mit der Einhaltung der von den jeweiligen Gemeinden festgelegten Vorschriften lässt sich nicht nur auf Nummer Sicher gehen. Auch drastischen Geldbußen lässt sich so entgehen. In der Regel sind lediglich sogenannte abstumpfende Mittel zum Bestreuen von Straßen und Gehwegen erlaubt. Hierzu zählen Materialien wie etwa Splitt, Sand und Asche. Diese Materialien wirken durchaus effektiv, müssen jedoch später wieder zusammengekehrt werden. Dennoch ist abstumpfendes Streugut das Mittel der Wahl. Verbraucher sollten beim Kauf jedoch darauf achten, dass die jeweils gewählten Streumittel garantiert umweltfreundlich sind.
So ausgestattet lässt sich Kälte, Eis, Schnee und überfrierende Nässe trotzen und niemand muss Rutschpartien auf vereisten Gehwegen, Straßen und Plätzen in Kauf nehmen. Mit dem Einsatz von Streuwagen und Streusalz sind die Wege ruckzuck eisfrei und bleiben es auch für weiteren Stunden.
Streuen bei Eisglätte ist Pflicht:
Verweise:
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