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Neue Chance für Förderung bei Sanierung

Verfechter der Förderung bei der Gebäudesanierung können aufatmen. Es kommt wieder Bewegung in die festgefahrene Situation. Erst im Juli des Jahres hatte der Bundesrat diesbezügliche Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Absetzbarkeit bei Gebäudesanierungen überraschend abgelehnt. Nun soll es ein Vermittlungsausschuss richten.

Steuerlich geförderte Gebäudesanierung

Von einer Förderung der Gebäudesanierung pofitieren Bauherren, Bauträger und Mieter gleichermaßen. (Foto: erel photography / istockphoto.com)

Förderung bei Sanierung – Vermittlungsausschuss geplant

Bayern und Niedersachsen hatten sich im Sommer ausdrücklich für die steuerliche Abschreibungen gemäß Antrag der Bundesregierung ausgesprochen. Andere Bundesländer zeigten sich weniger begeistert und forderten zumindest Nachbesserungen. Nun soll an Kompromissen gearbeitet werden. „Bund und Länder sind jetzt in der Verantwortung, zumindest im zweiten Anlauf doch noch eine Lösung zu finden“, macht der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) betroffenen Bürgern Hoffnung. Er hatte sich schon bei der Abstimmung im Juli für einen Vermittlungsausschuss stark gemacht, fand aber keine ausreichende Zustimmung für seine Forderung im Bundesrat. Nun wendet sich das Blatt zu seinen Gunsten.

Förderung bei Sanierung – Zuschuss im Gespräch

Ursprünglich war geplant, dass Bauherren jährlich zehn Prozent der Sanierungskosten ihrer Altbauten steuerlich absetzen können. Damit sollten auch die bisher gültigen Abschreibungszeiten auf nunmehr zehn Jahre verkürzt werden. Das passte vielen Ländern so gar nicht, denn sie sahen damit erhebliche Mehrkosten durch Steuerausfälle auf sich zukommen. Die Mehrheit der Bundesländer lehnte die Steuerförderungsmaßnahmen daher ab und begründete dies auch mit der Verpflichtung der Länder, bis zum Jahr 2020 ohne strukturelle Kreditaufnahme auskommen zu müssen.

Förderung bei Sanierung – Entlastung auch für Mieter

Dies allein begründete nicht die ablehnende Haltung der meisten Länder. Kritisch sahen einige Landesväter auch, dass Besserverdiener angesichts dieser Förderung deutlich bevorzugt würden. Die Länder präferieren daher eine Förderung in Form einer Zulage, die generell für energetische Gebäudesanierungen gezahlt wird und somit allen Betroffenen gleichermaßen zufließt. Ein weiterer Punkt betreffe die Umlagehöhe auf die Mieter. Schließlich könne aufgrund des Steuerbonus von einer Minderung der Kosten um 30 Prozent ausgegangen werden. In der Folge können selbstverständlich auch nur 70 Prozent der tatsächlichen Sanierungskosten mit dann anteiligen elf Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden. Auch die Mieter müssen von Vorteilen profitieren, verlangt der Mieterbund. Hierzu sei dann auch eine Änderung des Mietrechts erforderlich.

Förderung bei Sanierung – Schnelle Einigung gefordert

Insgesamt sind alle Beteiligten froh, dass der Komplex Förderung bei der Gebäudesanierung in eine nächste Runde geht und aus der Stagnation herauskommt. Nach der Ablehnung im Juli 2011 im Bundesrat gab es einhellige Kritik von Seiten der Baubranche, dem Umweltschutz, den Gewerkschaften, Verbänden und dem Mieterbund sowie eine einhellige Forderung, die Pläne zur Entlastung bei der Gebäudesanierung nicht fallen zu lassen. Verbraucherschützer fordern nun eine schnelle Einigung im geplanten Vermittlungsausschuss. Schließlich könnten die doch recht beträchtlichen Kosten der Gebäudesanierung nicht allein auf Hauseigentümern und Mieter abgewälzt werden.

 
http://youtu.be/_caCXagAkeI

Verweise:

Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Förderungsstopp -Interview mit Dr. Ilona Klein
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Finanzierung
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