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Bauherren haften bei mangelhafter Bauunterhaltung

Eigentum verpflichtet. Dies betrifft ganz besonders auch Besitzer von Immobilien. Denn die regelmäßige Überprüfung, Instandhaltung und energetische Modernisierung des Objekts zählt zu den vielschichtigen Pflichten von Immobilienbesitzern. Dennoch wird die ausreichende Bauunterhaltung oftmals deutlich vernachlässigt.

Bauunterhaltung

Immobilien müssen regelmäßig geprüft und Instand gesetzt werden. (Foto: SeanPrior / Clipdealer.com)

Wie sehr Immobilienbesitzer diesbezüglich in der Pflicht stehen, beweist auch die deutsche Rechtsprechung. Die Anforderungen seitens der Justiz sind hinsichtlich einer ausreichenden Bauunterhaltung hoch. Die Aussage, dass Immobilienbesitzer ihre Gebäude in Ordnung halten müssen, damit nichts passiert, haben weitreichende Konsequenzen. Besonders dann, wenn Immobilienbesitzer ihrer Verpflichtung einer sachgerechten Bauunterhaltung nicht nachkommen, kann es zu erheblichen Belastungen im Nachhinein kommen. Darauf weist auch die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin.

Bauunterhaltung – Im Zweifel zählt der Beweis

Im Zweifel zählen demnach nur Beweise, dass der Immobilienbesitzer seinen Verpflichtungen hinsichtlich einer ausreichenden Bauunterhaltung tatsächlich auch Genüge getan hat. Wer nicht eindeutig nachweisen kann, dass er seine Immobilie ordnungsgemäß unterhält und den baulichen Zustand in regelmäßigen Abständen überprüft, hat das Nachsehen. Mögliche Schäden, die aus einem solchen Sachverhalt entstehen, muss dann vom Immobilienbesitzer allein getragen werden.

Bauunterhaltung – Sachverstand ist gefragt

Komplexe Überprüfungen der Immobilie im Sinne einer ausreichenden Bauunterhaltung können Immobilienbesitzer als Laien allerdings gar nicht leisten, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Solche Aufgaben gehören in die Hände von Architekten, Statiker und Bausachverständigen, die eigens hierzu beauftragt werden. Schließlich können die Folgen, die aus einer vernachlässigten Aufsichts- und Überprüfungspflicht resultieren, erheblich sein. Bei Objekten, die nicht regelmäßig überprüft werden, fallen beispielsweise witterungsbedingt Bauteile herunter. Neben Sachschäden kann es dann durchaus auch zu schweren Verletzungen bei Passanten kommen. Gerichte gehen in solchen Fällen generell von einer mangelnden Bauunterhaltung aus. Kann der Besitzer dann nicht den Nachweis erbringen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensverhinderung geleistet zu haben, muss er für alle Schäden und Folgeschäden vollumfänglich haften. Hingegen sind die Geschädigten nicht in der Beweispflicht.

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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