Eigenbedarf für das Haus oder die Wohnung lässt sich für Immobilienbesitzer relativ gut durchsetzen. Dennoch muss ein solches Begehren ausreichend begründet werden. Allein der Wunsch, in der entsprechenden Immobilie wohnen zu wollen, reicht nicht aus.
Eigenbedarfskündigungen landen häufig vor Gericht. Kein Wunder, schließlich ziehen Mieter nicht gerne aus den vertrauten vier Wänden aus. Zudem glauben Hausbesitzer häufig, es reiche allein der Wunsch, die Immobilie bewohnen zu wollen, um ihre Kündigung zu rechtfertigen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Eigenbedarf –
nicht immer durchsetzbar
Sofern ein Hausbesitzer wegen Eigenbedarf kündigt, so muss er dies gut begründen. Dies stellte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin aktuell noch einmal klar. Im verhandelten Fall ging es um eine Wohnungseigentümerin, die ihren Mietern wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte.
Eigenbedarf –
Kreditfinanzierung unerheblich
Die Eigentümerin begründete die Kündigung damit, dass sie den Wohnungskauf mittels Kredit finanziert habe und nunmehr selbst im Eigentum wohnen wolle. Über diese Wohnung hinaus besitze sie kein weiteres Eigentum. Den Richtern am Amtsgericht reichte diese Begründung für eine Eigenbedarfskündigung jedoch nicht aus.
Eigenbedarf – Klage abgewiesen
Unter dem Aktenzeichen 9 C 128/11 verhandelten die Richter den Fall und wiesen die Klage zurück. Demnach sei die bloße Angabe des Selbstnutzungswunsches nicht ausreichend für die Kündigung. Erforderlich seien vielmehr konkrete Angaben zu derzeitigen Wohnsituation der Eigentümerin. Nur so könne der Mieter den Selbstnutzungswunsch ausreichend und adäquat überprüfen.
Verweise:
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
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Winterdienst – ein Fall für das Gericht
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Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache
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