MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Wird Rauchen in Mietwohnungen zum Tabu?

Blauer Dunst könnte künftig zu Kündigungen von Mietverträgen führen. So mancher Hausbesitzer reibt sich da schon die Hände. Allerdings muss eine „Grenze der Belästigung “ überschritten sein, um qualmende Mieter zu vertreiben. „Normales“ Rauchen in Mietwohnungen gehört weiterhin zur vertragsgemäßen Nutzung der privaten Wohnung.

Mietvertrag

Ist es bald vorbei mit der gemütlichen Rauchpause daheim? (Foto: kovalvs / Clipealer.de)

Vermieten Hausbesitzer an passionierte Raucher, fürchten sie häufig um die Unversehrtheit von Raumluft, Tapeten und Ausstattung. Den besorgten Vermietern springt in Deutschland künftig womöglich der Gesetzgeber bei. Denn exzessive Rauchgewohnheiten in Mietwohnungen können dann durchaus zur fristlosen Kündigung führen. Raucher hingegen, die in normalen Grenzen qualmen, haben auch weiterhin nichts zu befürchten.

Mietwohnungen und der blaue Dunst

Raucher haben es angesichts vielzähliger Rauchverbotszonen ohnedies nicht leicht. Nun schreckte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts jene Zeitgenossen auf, die mit Inbrunst am Glimmstängel hängen. Es bestätigte die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber Mietern, die in Mietwohnungen extrem stark rauchen. Da half es auch nicht, dass der derart Gekündigte seit über 40 Jahren im Mietverhältnis stand. Das Urteil ruft Freunde vom blauen Dunst auf den Plan und facht erneut einen Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern, aber auch mit Vermietern von Mietwohnungen an.

Mietwohnungen künftig als rauchfreie Zonen?

Noch hat der Bundesgerichtshof als weitere Instanz nicht eindeutig festgestellt, ob „exzessives Rauchen“ in Mietwohnungen tatsächlich als vertragswidrige Nutzung gewertet werden kann. Das bisherige Urteil durchläuft noch weitere Instanzen. Doch Mietrechtsexperte Gerold Happ von Eigentümerverband „Haus und Grund“ erläutert, dass die „Grenzen der Belästigung“ zunehmend enger gezogen werden. Allerdings muss es sich tatsächlich um extrem starkes Rauchen in Mietwohnungen handeln, bevor Mieter fristlos aus der Wohnung verscheucht werden können. Das Urteil kann daher auch nicht als generelles Rauchverbot in Mietwohnungen interpretiert werden. Im Gegenteil bleibt es dabei, dass ein „normales“ Rauchen auch weiterhin zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung zählt.

Beschwerden zum Rauchen in Mietwohnung mehren sich

Problematisch wird es jedoch immer dann, wenn sich Nachbarn durch den Qualm belästigt fühlen. In solchen Fällen liegt die Kündigung vo Mietwohnungen bereits zum Greifen nahe. Immerhin leben viele Menschen immer gesundheitsbewusster und in Deutschland nimmt die Zahl der Raucher rapide zu. Wer sich über die Folgen des Qualmens im Klaren ist, der fühlt sich zumeist auch schneller belästigt, wenn Rauch von Zigarren und Zigaretten auf den Balkonen draußen oder in den Fluren und Treppenhäusern der Mietwohungen deutlich wahrnehmbar ist. Selbst der Deutsche Mieterbund bestätigt, dass sich die Beschwerden hierzu häufen und vermehrt Querelen unter den Mietern auslösen.

Lebensgewohnheiten in Mietwohnungen Privatsache

Dabei zähle das Rauchen in den eigenen vier Wänden „zum Leben und Wohnen dazu“, verteidigt Christoph Lövenich vom Netzwerk Rauchen den blauen Dunst. Derartige Kontrollen über Lebensgewohnheiten seine nicht akzeptabel. Dass der Lebensraum für Raucher weiter eingeschränkt werde, und Nachbarn sich immer intoleranter zeigten, beklagt nicht nur er. Auch wenn bisher noch nicht endgültig feststeht, ab wann das Rauchen in Mietwohnungen als exzessiv gilt und ob Mieter die zumeist schwierigen Renovierungsarbeiten bezahlen müssen, so zeichnet sich ein Trend ab: Demnach vermieten Hauseigentümer inzwischen immer häufiger nur an Nichtraucher.

Verbindliche Klausel im Mietvertrag

Wer auf Nachfrage nicht wahrheitsgemäß antwortet, muss ebenfalls mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Hingegen bleibt es niemandem verwehrt, erst später mit dem Rauchen zu beginnen. Mehr und mehr Hauseigentümer schließen den Mietvertrag allerdings mit der verbindlichen Klausel eines generellen Rauchverbots ab. Daran müssen sich Mieter halten, wenn sie nicht eine sofortige Kündigung riskieren wollen. So gibt es garantiert keinen Ärger mit den Nachbarn. Auch die Tapeten, Teppiche und Wände bleiben frei von hässlichem Gilb und unangenehmen Gerüchen und für die Gesundfheit ist es allemal ein Gewinn.

 
Rauchen auch in den eigenen vier Wänden verboten?

Verweise:
Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Mietrecht regelt Lärmpegel zur Fußball-EM
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzung bei Lärm?

Share

Das könnte Sie ebenfalls interessieren