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Ruhestörung durch Glockengeläut?

Auch fleißige Kirchgänger stellen sich gelegentlich die Frage, ob sie das Läuten der Glocken in aller Hergottsfrühe hinnehmen müssen. Strapaziert das eindringliche Geläut die Nerven der Bewohner allzu stark, so landet das Problem durchaus vor Gericht.

ruhestörender Lärm

Glockengeläut stört die frühmorgendliche Meditation (nyul / Clipdealer.com)

Läutet werktags um 6.00 Uhr in der Frühe die Kirchenglocke, dann erfreut dies nicht unbedingt jeden Bewohner. Wer eigentlich länger schlafen möchte und um diese Zeit generell noch recht ruhebedürftig ist, der wird spätesten jetzt relativ unsanft aus den Träumereien gerissen. Da nützt es betroffenen Bewohnern nur wenig, wenn das Geläut einer guten Sache dient. Es nervt und treibt besonders jene auf die Palme, die meditieren wollen.

Ruhestörung landet vor Gericht

So erging es auch einem Anwohner, dessen Zuhause unweit einer Kirche liegt. Morgens um 6.00 Uhr gibt sich der Anwohner regelmäßigen Meditationsübungen hin.

Doch auf die ersehnte Tiefentspannung hofft er vergebens. Pünktlich um diese Zeit wird er regelmäßig und jäh aus seinen Übungen gerissen. Das wurde dem ansonsten friedliebenden Mitbürger eines Tages dann doch zu viel. Er suchte das Gespräch mit den irdischen Vertreter göttlichen Seins, doch der zeigte wenig Einsehen.

Glockengeläut
ist keine Ruhestörung

Der zuständige Pfarrer wies eine Änderung der Zeiten für das eindringliche Glockengeläut energisch ab. Da jedoch keine der beiden Parteien nachgeben wollte, landete das göttliche Lärmproblem schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Hier unterlag der genervte Zeitgenosse. Die Richter schmetterten die dringende Bitte nach mehr Ruhe ab. Anwohner, die in der Nähe einer Kirche wohnen, müssen demnach das frühmorgendliche Geläut ertragen, heißt es im Urteil. Das frühe Glockengeläut gehöre grundsätzlich zur allgemein akzeptierten Tradition, heißt es in der Urteilsbegründung.

Ruhestörung wird durch Grenzwerte geregelt

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann unter dem Aktenzeichen: 1 S 241/11 eingesehen werden. Hier wird auch ausgeführt, dass es solange keinen Grund dafür gibt, ein solches Glockengeläut zu verbieten, solange festgelegte Grenzwerte nicht überschritten werden. Der betroffene Anwohner, der geklagt hatte, muss das morgendliche Glockengeläut nunmehr wohl oder übel hinnehmen.

Ruhestörung und Lärmschutz

Das Verwaltungsgericht bedient sich in seinem Urteil zudem weiterer Falten. Demnach muss Lärmschutz nur nachts eingehalten werden. Der Lärmschutz ende um Punkt 6.00 Uhr morgens. Außerdem erläuterten die Richter, dass das morgendliche Läuten der Kirchenglocken die Grenzwerte nicht überschreiten. Das morgendliche Geläut, das auf eine Tradition aus dem Jahr 1756 zurückgeht und seither den Tagesablauf der Gemeinde begleitet, darf demnach auch weiterhin in gewohnter Lautstärke praktiziert werden.

 
Glockengeläut in der Frühe muss hingenommen werden:
http://youtu.be/JcbDWf7-xbE

Verweise:

Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
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Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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