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Energie – wenn der Versorger pleite geht

Traurig aber wahr: Auch Energie Versorger können pleite gehen. Doch was erwartet Kunden, die unter Vertrag stehen und was wird aus Vorauszahlungen, die über eine Monatsrate hinausgehen?

Energieversorger

Geht der Energieversorger pleite, kommt es zum Insolvenzverfahren. (Foto: MikeCherim / istockphoto.com)

Geht der Energie Versorger in Insolvenz, so stehen Kunden selbstverständlich nicht ohne Energie da. Sie können unverzüglich zu einem solventen Unternehmen wechseln. Auch bleibt ein möglicher finanzieller Schaden immer dann in engen Grenzen oder entfällt komplett, wenn Kunden lediglich die fällige Monatsrate entrichten.

Energie – Schlussrechnung vom Versorger verlangen

In jedem Fall sollte eine Schlussrechnung angefordert werden. Darauf haben Kunden ein Recht und aus der Endbrechung ergeben sich Schlussfolgerungen, ob Kunden ggf. noch Geld vom Versorger zu bekommen haben. Falls erforderlich, müssen Kunden auch Nachzahlungen leisten. Dies passiert dann, wenn Abschlagszahlungen zu niedrig bemessen waren.

Energie – Zählerstand ablesen

Auch sollte der Zählerstand abgelesen werden, damit die Abrechnung möglichst präzise erfolgen kann. Allerdings reiche auch die Angabe des ungefähren Zählerstandes, erklären Experten. Damit schätzt der Netzbetreiber den künftigen Verbrauch auf der Grundlage der zurückliegenden Verbrauchsdaten. Übermittelt werden sollten die Daten an den Netzbetreiber, den örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Versorger.

Energie – Forderungen im Insolvenzverfahren

Wer noch Geld zu bekommen hat, der muss sein Forderungen über das eröffnete Insolvenzverfahren anmelden. Dafür haben Kunden zumeist mehrere Wochen Zeit. Hierzu müssen amtliche Formulare ausgefüllt werden, die dann der Insolvenzverwalter erhält. Dieser trifft einheitliche Regelungen für bestimmte Verbrauchergruppen. Zur Erstattung kommen möglicherweise fünf bis zehn Prozent des Geldes. Liegt also ein Außenstand bei 1000 Euro, so bekommen Kunden nur 50 bis 100 Euro zurück. Eine Insolvenz des Energie Versorgers bringt somit besonders dann Nachteile, wenn Energiekosten für mehrere Monate oder sogar ein ganzes Jahr im Vorhinein entrichtet wurden.

Verweise:

Stromkosten sparen – aber richtig
Stromanbieter – Markt in Bewegung?
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EU-Richtlinie -Wird Energie bald billiger?
Neue Heizungen -Verbrauchskosten im Visier
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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