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Heizkosten – Verteilung gesetzlich geregelt

Nebenkostenabrechnungen werden zunehmend zu einem Ärgernis zwischen Mieter und Vermieter. Der Grund liegt in einer oftmals fehlerhaften Auflistung der tatsächlichen Betriebskostenaufstellungen.

Heizkostenverteiler

Die Heizkostenverteilung ist gestzlich geregelt (Foto: ginasanders / Clipdealer.com)

Geht es um Verteilerschlüssel bei den Nebenkosten, so sollten Mieter gründlich nachrechnen. „Das wird’ schon stimmen“, denken allerdings die meisten viele Mieter und legen die jährlich ins Haus flatternde Nebenkostenabrechnung schnell zur Seite.

Das sollten sie besser nicht tun, raten Experten. Denn kaum eine Abrechnung ist so fehlerbelastet, wie die Nebenkostenabrechnung für Haus und Wohnung.

Streitpunkt Heizkosten

Akzeptieren Mieter erst einmal eine laxe „in etwa“-Mentalität, so ist es gar nicht so leicht, aus dem Labyrinth der oftmals nicht schlüssig aufgelisteten aber dennoch akzeptierten Nebenkosten herauszukommen. Werden Verteilerschlüssel als Grundlage der Berechnungen angelegt, ist der Streit zwischen Hauseigentümern und Mietern praktisch vorprogrammiert.

Dies ist umso erstaunlicher, als dass die Heizkostenverteilung strikt gesetzlich geregelt ist. So gilt für Heizungen, dass mindestens 50 Prozent, jedoch höchstens 70 Prozent der Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Aus diesem Grund werden die Wohnungen mit Zählern ausgestattet.

Heizkosten unterliegen Verteilerschlüssel

Einmal pro Jahr wird abgelesen. Die dann verbliebenen 30 bis 50 Prozent der Kosten für die Heizung werden in den meisten Fällen nach der Wohnfläche verteilt. Dabei liegt es in den Händen des Hauseigentümers, den konkreten Maßstab zur Aufteilung einmalig vorab festzulegen, erläutert der Deutsche Mieterbund in diesen Tagen. Eine Änderung ist später im Nachhinein nicht mehr möglich. Als einzige Ausnahme gilt die unmittelbare Zeit nach einer umfassenden Sanierung. Etwas anders gestaltet sich die Verteilung bei Altbauten. Hier werden 70 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs zu Grunde gelegt. 30 Prozent werden nach der jeweiligen Wohnfläche umgelegt.

Heizkosten nur Teil der Nebenkosten

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Altbau die jeweiligen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1994 nicht erfüllen kann. Zudem muss die Beheizung mittels Gas oder Öl erfolgen und Hausbesitzer sind gehalten, Leitungen, die frei liegen, fachgerecht zu dämmen. Schließlich stehen auch noch alle weiteren Betriebskosten im Fokus. Hierzu zählen etwa:

  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Gartenpflege
  • Hausreinigung
  • Aufzug
  • Wasser

Diese Kosten können entweder nach der jeweiligen Wohnfläche oder aber auch nach der Personenzahl auf die Mieter im Haus umverteilt werden. Vermieter müssen im Mietvertrag festhalten, nach welchem Schlüssel die Verteilung stattfindet. In manchen Mietverträgen fehlt diese Angabe. In dem Fall ist die Wohnfläche maßgeblich. Wasser und Abwasser werden zumeist ausschließlich über den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Dies ist jedoch nur dann möglich, wen in allen Wohnungen des Hauses Wasseruhren installiert sind.

 
Heizkostenabrechnung gründlich prüfen:

Verweise:

Heizkosten – hydraulischer Abgleich spart Bares
Heizkosten – Erstattung für clevere Bauherren
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Mietrecht – Eigenbedarf leichter durchsetzen
Kaution sicher anlegen
Grundsteuer ist Mietersache
Mietkürzungen bei Lärm?
Heizöl – Kostenspirale verärgert Kunden
Cleveres Heizen spart Bares
Energie – Änderungen ab 2012
Heizen und Lüften im Winter
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