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Strom Kosten – Kontrolle ist besser

Jahr für Jahr flattert die jährliche Strom-Endabrechnung ins Haus. Stromkunden können dann darauf vertrauen, dass die Zahlen schon stimmen werden oder sie unterziehen die Abrechnung einer genauen Prüfung. Kontrolle ist besser und hat schon so manchen Fehler offenbart, der die Kosten in die Höhe treibt.

Kosten für Strom

Die jährlichen Stromabrechnungen sollte genau überprüft werden. (erwo1 / istockphoto.com)

Die jährliche Stromabrechnung zählt zum unerlässlichen Procedere in Sachen Wohnkosten. Pünktlich und unausweichlich flattert sie den Stromkunden ins Haus. In Zeiten stetig steigender und wenig verlässlicher Energiekosten kommt es dabei nicht selten zu einer saftigen Nachzahlung. Umso wichtiger wird die Prüfung der jeweiligen Jahres-Endabrechnung.

Strom Kosten – Rechnung unter der Lupe

Bei genauer Durchsicht werden immer wieder einmal Fehler entdeckt, die sich durchaus in Euro und Cent bemerkbar machen können. Daher sollten Verbraucher die Abrechnung genau unter die Lupe nehmen. Dabei spielen Werte wie etwa der Verbrauch eine gewichtige Rolle. Aber auch die Prüfung der korrekten Adresse sollte nicht unterlassen werden. Dazu rät das Verbraucherportal Verivox in Heidelberg. Denn besonders in Mehrfamilienhäusern kommen Verwechslungen mit anderen Mietern und Kunden durchaus vor.

Strom Kosten – Verbrauchsvergleich

Wichtige Anhaltspunkte für Ungereimtheiten und Fehler bietet auch der Vergleich des Verbrauchs mit dem Vorjahr. Zwar kann ein grobe Abweichen viele erklärbare und nachvollziehbare Gründe haben. So führen beispielsweise Anschaffungen von zusätzlichen Geräten, wie etwa Sonnenbänken und Aquarien oder der Zuzug weiterer Personen in das Haus oder in die Wohnung zu einer Erhöhung der Kosten.

Strom Kosten – Zähler defekt?

Gab es allerdings keinerlei Veränderungen im Verhalten der Bewohner und auch keine Neuanschaffungen in der Wohnung, die für eine derartige Erhöhung der Stromkosten spricht, so könnte auch der Zähler defekt sein, erläutern die Experten. Trifft so etwas zu, so muss unverzüglich der Versorger informiert werden. Er ist zu einer sofortigen Überprüfung auf Antrag verpflichtet. Stellt sich allerdings anlässlich dieser Prüfung und Kontrolle heraus, dass der Stromzähler völlig intakt ist, so muss der Verbraucher die Kosten für die Überprüfung am Ende ganz allein übernehmen.

Verweise:

EU-Richtlinie -Wird Energie bald billiger?
Neue Heizungen -Verbrauchskosten im Visier
Das Null-Energie-Haus
Energetische Sanierungen (1) – Was ist sinnvoll?
Energetische Sanierungen (2)- Alte Heizungen raus
Schornsteinfeger im Zeitalter des Energiewandels
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Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Finanzierung
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