MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Mietrecht – Zustand der Wohnung dokumentieren

Vor dem Umzug in eine Mietwohnung sollte einiges berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist die Dokumentation darüber, in welchem Zustand sich die Wohnung bei der Übernahme befindet. Geschieht dies nicht, kann ein solches Versäumnis Auswirkungen auf spätere Mieterhöhungen haben.

Mietstreit

Vor dem Einzug in die Wohnung sollte der Zustand dokumentiert werden (Foto: Foto: xavierarnau / istockphoto.com)

Steht der Umzug in eine neue Mietwohnung unmittelbar bevor, ist die Vorfreude auf das neue Zuhaue zumeist groß. Dabei wird oftmals vergessen, den Zustand der Wohnung vor dem Bezug gründlich zu dokumentieren. Gibt es Mängel, so können diese bei einer späteren Mieterhöhung durchaus zum Tragen kommen.

Mietrecht –
Mängel dokumentieren

Solche Mängel müssen jedoch bewiesen werden, erläutert der Mieterverein München unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München, das unter dem Aktenzeichen: 424 C 19813/11 registriert ist. In dem verhandelten Fall ging es um einen Mieter, der im Jahr 1980 in seine jetzige Wohnung zog. Die Wohnung verfügte damals weder über eine zentrale Heizanlage noch über eine Warmwasserversorgung. Außerdem waren die Leitungen über dem Putz verlegt.

Wohnung –
Mietspiegel nicht immer zutreffend

Nach einem Besitzerwechsel erhöhte der neue Vermieter die Miete gemäß aktuellem Mietspiegel. Doch der Mieter weigerte sich, die Mieterhöhung zu akzeptieren und verwies auf den früheren Zustand der Wohnung. Der neue Besitzer hingegen behauptete, der alte Zustand sei ihm nicht bekannt. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Wohnung – Mängel führen zu Mietminderung

Vor Gericht erhielt der Mieter in weiten Teilen Recht. Recht. Bei einem Verlangen nach einer Mieterhöhung müssten die Umstände unter Beweis gestellt werden, die laut Mietspiegel zu einer Mietminderung berechtigen. In dem verhandelten Fall konnten der Miete die Mängel weitgehend nachweisen und hatte damit das Gericht auf seiner Seite. Lediglich eine Mietminderung aufgrund der über dem Putz verlegten Elektro-Iinstallationen wurde verwehrt, da diese vom Mieter nicht nachgewiesen wurde.

 

Verweise:

Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Heizen – Abrechnung nach BGH-Urteil prüfen
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzung bei Lärm?
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
Tags: , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren