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Nebenkosten im Visier der Justiz

Müssen Hauseigentümer hinsichtlich der Abrechnung der Nebenkosten zwischen privater und gewerblicher Nutzung differenzieren? Mit dieser Frage beschäftigen sich nicht nur Mieter und Vermieter. Auch der Bundesgerichtshof musste sich kürzlich dieser Fragestellung annehmen. Die Richter urteilten überraschend eindeutig.

Nebenkostenabrechnung

Nebenkosten im Visier der Justiz (Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)

Wenn Hauseigentümer die jährliche Abrechnung der Nebenkosten vorbereiten, so kommt schnell die Frage auf, ob die Abrechnung an Privatpersonen diesbezüglich anders zu handhaben ist, als bei Gewerbebetrieben. Ob die Mieter Privatleute oder Gewerbetreibende sind sei unerheblich, erklären hierzu Experten vom Deutschen Mieterverein.

Bundesgerichtshof fällt Urteil

Auch der Bundesgerichtshof, der sich mit dieser Frage zu beschäftigen hatte, sieht dies so, Laut einer diesbezüglichen Rechtsprechung unter dem Aktenzeichen: VIII ZR 78/05 müssen Hauseigentümer demnach nicht grundsätzlich differenziert abrechnen. Eine Trennung von Wohnraum und Gewerbe sei nur dann notwendig, wenn es ansonsten bei einzelnen Arten der Nebenkosten zu erheblichen Mehrbelastungen der Wohnungsmieter kommen würde.

Verbrauchsintensive Gewerbebetriebe anders berechnen

Die sei etwa dann der Fall, wenn in dem betroffenen Haus auch an ein Fitnessstudio vermietet wird. Hierbei entstehen durch den Betrieb von Duschen und einer Sauna möglicherweise höhere Kosten. Diese können dann nicht den privaten Mietern angelastet werden sondern müssen separat in Rechnung gestellt werden.

Beweislast höherer Kosten liegt beim Mieter

Die Beweislast hierzu obliege jedoch den Mietern, heißt es weiter. Diese müssten nachweisen, dass es durch den Betrieb des Gewerbes zu einer deutlichen Mehrbelastung komme, erläutern die Experten vom Deutschen Mieterverein. Sollte der Vermieter bis dato nicht ohnedies schon getrennt abrechnen, so sollten die Mieter den Hauseigentümer zur Offenlegung der konkreten Verbrauchsdaten des Gewerbebetriebs auffordern.

 
Nebenkosten korrekt abrechnen:

Verweise:

Mietrecht regelt Lärmpegel zur Fußball-EM
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
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Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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