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Betriebskosten – Keine Auskunft bei Pauschale

In manchen Fällen erheben Hauseigentümer die monatlichen Betriebskosten als Pauschale. Lassen sich Mieter vertraglich darauf ein, haben sie kein Recht auf Auskünfte über die tatsächlich angefallene Höhe.

Nebenkosten

Betriebskosten sind auch als Pauschale zulässig (Foto: bildfoto / Clipdealer.com)

Mieter können zu einer pauschalen monatlichen Abgeltung der Nebenkosten herangezogen werden. Diese Zahlung beinhaltet alle anfallenden Kosten und erspart dem Vermieter die jährliche Abrechnung, erläutert der Mieterbund Berlin.

Betriebskosten – Bundesgerichtshof stellt klar

Dass dies rechtens ist, stellt auch der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen: VIII ZR 106/11 fest. Wurde diese Form der Nebenkosten im Vertrag so festgelegt, so besteht für den Mieter kein Recht auf Auskunft über die genaue Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. Dem Fall zugrunde lag eine Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter, die in ihrem Vertrag eine Nebenkostenpauschale von 190 Euro pro Monat festgelegt hatten.

Betriebskosten –
keine Änderung im Nachhinein

Im Nachhinein erschien dem Mieter diese Pauschale zu hoch angesetzt. Er forderte vom Vermieter eine Auflistung und präzise Spezifikation der anfallenden Kosten. Dies sollte eine Kürzung der Pauschale zur Folge haben. Der Bundesgerichtshof machte dem Verlangen des Mieters jedoch einen kräftigen Strich durch die Rechnung. Die zuständigen Richter erläuterten, der Mieter habe keinerlei Recht auf eine Offenlegung der tatsächlich angefallenen Kosten.

Betriebskosten – es gilt Vertragsfreiheit

Da Vertragsfreiheit gelte, können Vermieter und Mieter ihre Verträge so gestalten, dass die Nebenkosten per Pauschale abgerechnet werden, erläuterten die für diesen Fall zuständigen Richter. An dieser vertraglichen Klausel sei auch im Nachhinein nicht zu rütteln. Dies würde sich nur dann anders darstellen, wenn es eindeutige und konkrete Hinweise darauf gebe, dass die Betriebskosten im Laufe der Zeit tatsächlich gesunken seien.

Verweise:

Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache
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Heizen – Abrechnung nach BGH-Urteil prüfen
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Bauarbeiten – Mietkürzung bei Lärm?

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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