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Fotos von der Mietwohnung bleiben tabu

Rechte und Pflichten von Hauseigentümern und Mietern bleiben als Thema stets Dauerbrenner. So auch in einem jüngsten Fall, der vor dem Landgericht Frankenthal verhandelt wurde. Demnach bleiben Fotos von Mietwohnungen tabu.

Mietwohnungen

Fotos von der Mietwohnung sind nicht erlaubt. (Foto: lucubaghs / istockphoto.com)

Geht es um die Persönlichkeitsrechte der Mieter, haben Hauseigentümer durchaus das Nachsehen. Richter zeigen sich in solchen Fällen eindeutig auf der Seite der Mieter und stärkten vehement ihre Rechte. Im zu Grunde liegenden Fall ging es Fotos, die ein Vermieter nach Kündigung der Wohnung vom Objekt machen wollte.

Das allerdings geht viel zu weit. Die Richter wiesen den Hauseigentümer mit seinem Ansinnen deutlich in die Schranken. Es geht um das Persönlichkeitsrecht, führten die Rechtsexperten aus und das ist unantastbar.

Somit haben Vermieter auch nach bereits erfolgter Kündigung kein Recht darauf, von der noch bewohnten Wohnung Fotos anzufertigen. Unter dem Aktenzeichen: 2 S 218/09 erteilte das das Landgericht Frankenthal dem Vermieter besagter Wohnung eine glatte Absage zum Vorhaben, Fotografien von der Mietwohnung zu erstellen. Im verhandelten Fall hatten Mieter ihre Wohnung bereits beim Vermieter aufgekündigt.

Streit zur Mietwohnung landet vor Gericht

Dieser wollte noch in der Zeit vor dem Auszug eine Besichtigung des Mietobjekts zusammen mit einem Makler durchführen. Dabei sollten auch Fotos vom Objekt erstellt werden. Die Fotografien sollten möglichen Interessenten für einen Nachmieter zur Verfügung gestellt werden. Dagegen wehrten sich die (Noch)-Mieter heftig und die schließlich sogar vor Gericht.

Richter verbieten Fotos von Mietwohnung

Dort erhielten die Mieter vollumfänglich Recht. Laut Entscheidung des Landgerichts habe der Vermieter zwar das Recht, Fotos zu machen, damit mögliche Schäden aus dem Mietverhältnis dokumentiert werden. Doch es sei in keinem Fall zulässig, Fotos von der bewohnten Wohnung zu erstellen, die dann an Interessenten weitergegben werden. Damit würden die Mieter die Kontrolle übe die persönlichen Fotos verlieren. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre sowie die Persönlichkeitsrechte werden auch vom Gericht konkret ausgeschlossen.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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