MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Haustiere in der Wohnung erlaubt?

Tiere im Haus werden nicht selten zum handfesten Ärgernis zwischen Hauseigentümern und Mietern. Kleintierhaltungen sind generell statthaft. Doch wie sieht aus mit Katze, Hund & Co.? Zumeist obliegt dem Vermieter ein Entscheidungsrecht.

Haustier

Kätzchen sind als Mitbewohner besonders beliebt (Foto: Monkey / Clipdealer.com)

Tierhaltung in der Mietwohnung – das wird von Hausbesitzern nicht immer gerne gesehen. Doch das Halten von Kleintieren ist erlaubt. Allerdings nur, wenn es sich dabei auch tatsächlich um Haustiere handelt.

Ratten zählen beispielsweise nicht automatisch dazu. Der Vermieter kann das Halten solcher Tiere unter Umständen untersagen. Nicht viel anders sieht es bei der Haltung von Katzen, Hunden und Exoten aus. Auch hier hat der Vermieter das Sagen. Ein spezielles Tierhaltungsgesetz für Mietwohnungen gibt es nicht. Das macht die Sache mitunter kompliziert.

Richtlinien für
Haustiere in der Wohnung

Mieter und Hausbesitzer können allerdings auf Richtlinien setzen. „Generell gilt: Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter auch nicht mitreden, wenn es um die Haltung von Tieren geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eine zahme Hausratte ist, ein Hund, eine Katze oder ein Zwergkrokodil“, erläutert Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes in Recklinghausen.

Haustiere nicht immer erlaubt

Einschränkungen im Mietvertrag sind allerdings durchaus möglich. „In den meisten Verträgen ist ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt enthalten. Dies bedeutet, dass ich den Vermieter erst fragen muss, wenn ich bestimmte Tiere halten möchte“, führt Deese weiter aus. Je nach Formulierung muss ein Mieter den Hauseigentümer dann bereits vor dem Kauf eines Tieres in Kenntnis setzen bzw. um Erlaubnis bitten. Nicht immer kann ein Hausbesitzer jedoch ein Verbot aussprechend und durchsetzen.

Hausbesitzer muss Haustiere nicht erlauben

„Wenn der Vermieter das Entscheidungsrecht hat, darf er das nicht willkürlich anwenden, sondern muss begründen, warum Katze oder Hund nicht gehalten werden dürfen“, klärt der Experte auf. Grundlos kann dem Mieter demnach die Haltung nicht untersagt werden. Grundsätzlich erlaubt sind Kleintiere. Hierzu zählt alles, was im Käfig, Aquarien oder Terrarien gehalten wird.

Hierzu zählen:

  • Goldfische
  • Ratten
  • Kaninchen

Exotischen Tieren wie etwa Vogelspinnen oder Schlangen können jedoch verboten werden. Sie zählen unter Umständen zu den gefährlichen oder als ekelerregend empfundene Arten und bedürfen einer Erlaubnis durch den Vermieter. Außerdem muss bei exotischen Tieren geklärt sein, ob der Artenschutz eingehalten wird.

Kampfhunde sind als Haustiere tabu

Die Haltung von großen Tieren wie etwa Kampfhunden in einem Mehrparteienhaus hingegen kann allein schon aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Generell muss eine Interessenabwägung stattfinden bei der Entscheidung, ob die jeweilige Tierhaltung erlaubt oder verboten wird. Dabei spielt eine Rolle, wie exotisch, gefährlich und entweichungsgefährdet ein Tier einzustufen ist. Zumeist handelt es sich um individuelle Einzelentscheidungen. In jedem Fall ist eine Gleichbehandlung zu berücksichtigen. So darf nicht einem Vermieter verboten werden, was dem anderen erlaubt wird.

 

Verweise:

Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Heizen – Abrechnung nach BGH-Urteil prüfen
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzung bei Lärm?

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
Tags: , , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren