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Mietverträge schaffen Rechtssicherheit

Detaillierte Mietverträge verschaffen Mietern und Vermietern Klarheit und bieten beiden Parteien ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Service-Unternehmen haben sich auf entsprechende Vertragsformulare spezialisiert und bieten Vielfalt für die unterschiedlichsten Anforderungen.

Mietvertrag

Mietverträge bieten Vertragspartnern Sicherheit (Foto: deklofenak / Clipealer.de)

Mietverträge regeln detailgenau das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Damit rücken Vertragsformulare in den Vordergrund, die möglichst alle Verhandlungsdetails schriftlich festhalten. Dies vereinfacht die Objektvermietung erheblich und verschafft beiden Parteien die notwendige Rechtssicherheit.

Verschiedene Mietverträge zur Objektvermietung

Je nach Objektvermietung haben Immobilienbesitzer die Wahl, hierfür speziell entwickelte Vertragsformulare zu ordern, die individuelle Vermietungen vertraglich präzise gestalten. So können Hausbesitzer unter anderem unter folgenden Formularen für Mietverträge wählen:

  • Einheitsmietverträge für Wohnungen
  • Einheitsmietverträge für Häuser
  • Wohnraum-Mietverträge
  • Mietverträge für gewerbliche Räume
  • Mietverträge zur Untervermietung
  • Mietverträge für Garagen

Mietverträge können durchaus auch mündlich geschlossen werden. Doch Vermieter und Mieter setzen im Mietbereich millionenfach auf schriftliche Abmachungen. Der Deutsche Mieterbund hat berechnet, dass jährlich etwa zwei bis drei Millionen Mietverträge in dieser Form hinzukommen. Vorgedruckte Vertragsentwürfe leisten dabei Hilfestellung und erleichtern das Procedere im Mietgeschäft. Auf diese Weise lassen sich vor allem auch Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern vermeiden, denn beide Parteien haben mit dem Dokument schwarz auf weiß, woran sie sich zu halten haben.

Mietverträge zur individuellen Vertragsgestaltung

In Hinblick auf spezielle rechtliche Regeln, was genau in Mietverträgen festgehalten werden muss und welche Kriterien nicht, gibt der Gesetzgeber keine Vorgaben. Inzwischen haben sich jedoch Regeln durchgesetzt, die allgemein üblich sind und daher in Mietverträgen weitgehend Anwendung finden. Hierzu zählen Angaben zum Mietobjekt, zu den Vertragsparteien und dem Beginn bzw. Ende der Mietverhältnisse. Auch Befristungen, geforderte Schönheitsreparaturen, Regeln zur Tierhaltung und vieles mehr finden hier ihren Niederschlag. Mit Mietverträgen auf Formularbasis lassen sich befristete und unbefristet Mietverträge, Zeit- und Staffelmietverträge sowie Indexmietverträge leicht gestalten und schließlich zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien abschließen.

Vertragspartner schätzen schriftliche Mietverträge

Die vorgedruckten Vertragstexte werden von speziellen Verlagen oder aber von spezialisierten Unternehmen für PC- bzw. Büromaterial vertrieben. Auch Haus- und Grundbesitzervereine sowie Makler halten vorgefertigte Mietverträge bereit. Nutzer sollten bei der Auswahl jedoch darauf achten, dass Pflichten, Vorschriften und Rechte nicht überdimensioniert aufgelistet werden. Viele Klauseln in aufgeplusterten Verträgen sind überflüssig oder unwirksam, stiften Verwirrung und bewegen sich gelegentlich sogar jenseits der zulässigen Mietrechtgesetze. Klar strukturierte Mietverträge hingegen, die sich auf das Wesentliche konzentrieren, bieten den erforderlichen Nutzen zur Zufriedenheit aller Vertragsparteien.

 
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