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Im Hausflur gilt die Verkehrssicherungspflicht

Viele Mieter neigen dazu, den Hausflur als Abstellplatz zu nutzen, Erlaubt ist das nicht und auch das Auge rebelliert. Was abgestellt werden darf und was nicht, regelt zumeist die Hausordnung. Ansonsten greift das Mietrecht.

Treppenhaus

Dekorationen im Hausflur sind nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt (Foto: davidmartyn / Clipealer.com):

Schuhe, Bobby Car, Spielzeug & Co. landen nicht selten im Hausflur der Mietwohnung, der damit schnell zur Abstellkammer wird. Das mag für den einen oder andern Mieter praktisch sein – erlaubt ist es nicht. Schließlich wird der Hausflur in einem Mietshaus nicht mitvermietet.

Kinderwagen & Co. im Hausflur

Ob Kinderwagen, Roller-Skates oder Sportschuhe – Mieter können nicht so ohne weiteres alles im Hausflur abstellen, was in der Wohnung zu viel Platz kostet.

„Der Hausflur ist nicht Bestandteil des Mietverhältnisses“, erläutert Claus Deese vom Mieterschutzbund in Recklinghausen. „Daher muss der Eigentümer in den meisten Fällen nicht dulden, dass etwas abgestellt wird.“

Hausflur wir nicht mitgemietet

Halten sich Mieter nicht an diese eherne Regel, kann der Vermieter dem Abstell-Wahnsinn schnell ein Ende bereiten und dies mit Fug und Recht untersagen. Dabei geht es weniger um Nickeligkeiten sondern in erster Linie auch um die Sicherheit.

„Der Vermieter hat für die Verkehrssicherungspflicht im Hausflur Sorge zu tragen“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. „Deshalb kann er in der Hausordnung die Nutzung der Gemeinschaftsflächen, also auch des Hausflures, einschränken.“ Hinzu kommt, dass der Hausflur auch zum Fluchtweg für Notfälle zählt. In solchen Fällen darf nichts im Wege stehen.

Ausnahmen im Hausflur sind möglich

Allerdings sehen Hausordnungen und auch das Mietrecht im Einzelfall Ausnahmen vor. Laut Rechtsprechung dürfen demnach Kinderwagen und Rollatoren zumeist im Hausflur verbleiben. „Da sich sowohl kleine Kinder als auch Menschen, die einen Rollator benötigen, in einer hilfsbedürftigen Situation befinden, dulden die Gerichte das Abstellen im Hausflur“, führt Deese aus. „Allerdings nur, wenn der Hausflur groß genug ist und der Fluchtweg nicht behindert wird.“ Nicht erlaubt ist das Abstellen von Fahrrädern im Hausflur. Sie sind ein Transportmittel und gehören in die Wohnung oder in den Keller“, erläutert Deese. „Manche Vermieter haben auch bestimmte Stellflächen dafür vorgesehen, nur in den Hausflur dürfen sie nicht.“

Pflanzenpracht im Flur benötigt Erlaubnis

Wer schließlich den Hausflur mit einem Pflanzenarrangement auf Hochglanz bringen will, muss um Erlaubnis fragen. Stören die attraktiven Blickfänger niemanden im Haus und versperren sie auch nicht den Fluchtweg, so drücken Vermieter zumeist beide Augen zu und erlauben diese Dekorationen. Verpflichtet sind sie jedoch nicht, Pflanzen im Hausflur zu gestatten. Erteilen sie jedoch ihre Zustimmung, so gilt diese Genehmigung für alle Mieter gleichermaßen.

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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