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Mietrecht – Hausordnung regelt das Miteinander

Hausordnungen regeln bestenfalls ein einvernehmliches Miteinander der Bewohner und sorgen für Ordnung im Haus. Doch so mancher tanzt gerne einmal aus der Reihe. Das kann am Ende das Mietverhältnis kosten.

Hausordnung

Die Hausordung ist Bestandteil des Mietvertrages (Foto: pressmaster / Clipealer.de)

Sollen Mitbewohner im Haus nicht über Gebühr mit Unordnung, Lautstärke und allzu eigenwilligen Exzessen strapaziert werden, muss eine Hausordnung her. In Mietshäusern sind sie praktisch Bestandteil des Mietvertrages. Bewohner sollten sich auch im eigenen Interesse ausnahmslos daran halten.

Hausordnung –
Theorie und Praxis

So manche Anordnung bleibt für Bewohner allerdings reine Theorie. So blockiert so manche Mitbewohner den Hausflur durch aufgetürmten Krimskrams und feiern die Feste, wie sie fallen. Andere produzieren beim Kochen Gerüche, die an einen orientalischen Jahrmarkt erinnern und die Nasen der Mitbewohner gehörig strapazieren.

Die Verursacher sind sich zumeist keiner Schuld bewusst. Dabei reicht der Blick in die Hausordnung oftmals schon aus, um Grenzen auszuloten. Gerüche undefinierbarer und belästigender Art sind im Mehrparteienhaus generell tabu.

Mietrecht regelt Hausordnung für alle

Gestörte Mitbewohner könne sogar die Miete kürzen, wenn der Wohnwert durch solche Exzesse deutlich sinkt. Die Verursacher der Probleme riskieren viel Geld, denn sie können später vom Vermieter zu Schadenersatzforderungen herangezogen werden. Experten weisen allerdings daraufhin, dass nicht alle Beschwerden von Mitbewohnern zwangsläufig gerechtfertigt sind. Vorschriften darüber, was die Nachbarn kochen und essen dürfen und was nicht, sind – von den genannten Extremfällen abgesehen – nicht gestattet. Dies muss hingenommen werden in einer Gesellschaft, die stolz darauf ist, vielschichtig zu sein. Vielschichtigkeit lässt sich nur mit ausreichender Toleranz leben, die von Mietern und Vermietern gleichermaßen erwartet wird.

Obergrenzen der Toleranz im Mietrecht

Diese Toleranz geht bis zu gewissen Obergrenzen, die nicht überschritten werden sollten. Hält der Nachbar beispielsweise nicht einen oder zwei Hunde sondern gleich zehn, so muss das niemand im Haus tolerieren. Geräusch- und Geruchsbelästigungen sind dann in einem nicht mehr vertretbaren Maße zu erwarten.. Wer hingegen nur gelegentlich einmal sein durchnässtes Schuhwerk vor die Wohnungstür stellt, kann damit rechnen, dass Vermieter und Mitbewohner ein Auge zudrücken. Werden daraus allerdings ganze Schuhparaden, ist es vorbei mit dem Zwinkern. Die Schuhe müssen weg, ansonsten sind Konflikte vorprogrammiert.

Hausordnung ist Bestandteil vom Mietrecht

Grundsätzlich bestätigen Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, dass sie die Hausordnung akzeptieren und somit einhalten. Wer sie ignoriert und sich über einzelne Punkte hinwegsetzt, der stört maßgeblich den Hausfrieden, erläutern Mietexperten. Damit kann es zur Abmahnung kommen. Ignorieren Mieter die Hausordnung weiter, so darf der Vermieter die Kündigung aussprechen. Experten raten, sich stets tolerant und rücksichtsvoll zu verhalten und Probleme zunächst gütlich aus dem Weg zu räumen. Für ein gedeihliches Miteinander in einem Mietshaus ist dies beste Garantie für ein friedvolles Miteinander und ein gutes Einvernehmen unter den Hausbewohnern.

 
Die Hausordnung ist Bestandteil von Mietverträgen:

Verweise:
Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Mietrecht regelt Lärmpegel zur Fußball-EM
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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